Multi-Item Scale:

Item Text:

A. Ich bin befugt, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen.

Different Answer Format Tested:

Nein

Findings:

Online Probing

In Bezug auf Punkt A geben in den drei Ländern zwischen 62% und 82% der Befragten an, dass sie befugt sind, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen. Als Antwort auf eine allgemeine Untersuchung, bei der sie gebeten wurden, ihre Antwort näher zu erläutern, gaben 86% dieser Befragten an, dass sie der Eigentümer (oder einer der Miteigentümer) ihres Unternehmens sind, die Befugnis haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, und (in vielen Fällen) dies auch in der Vergangenheit getan haben:

  • Ich bin der Eigentümer des Unternehmens, also stelle ich Leute ein und entlasse sie gegebenenfalls auch.“ (R319DE)
  • Ich bin der Geschäftsführer dieses Unternehmens, und es ist ein kleines Unternehmen, so dass ich so ziemlich die meisten Dinge tue, einschließlich Einstellung oder Entlassung.“ (R248UK)

Die verbleibenden 14% argumentieren, dass sie prinzipiell die Befugnis dazu hätten; sie hätten jedoch noch nicht die Notwendigkeit oder die finanziellen Mittel, dies zu tun:

  • Wenn ich welche hätte, würde ich es tun, weil ich der Eigentümer bin. Aber ich habe keine, und ich hatte in der vorherigen Frage keine adäquaten Optionen.“ (R19UK)
  • Wenn ich wollte, könnte ich Mitarbeiter einstellen und entlassen. Aber es gibt keinen Grund, dies zu tun." (R330PL)

Diejenigen Befragten, die angaben, sie hätten nicht die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, erhielten die folgende spezifische Untersuchung: "Bedeutet das, dass Sie nicht die Befugnis haben oder dass Sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. weil Sie allein arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen)? Die Antworten auf diese Untersuchung lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe (14%) erklärt, dass sie einfach nicht die Befugnis haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. R454UK: „Ich habe nicht die Befugnis" ). Die andere Gruppe (86%) gibt an, dass sie ausschließlich auf eigene Faust arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen oder wollen:

  • Ich arbeite auf eigene Faust. Ich will niemanden anders einstellen." (R43UK)
  • Keine Notwendigkeit, da ich allein arbeite." (R623PL)

Die letztgenannte Gruppe ähnelt somit stark den Befragten, die in Q9, Punkt A mit "ja" geantwortet haben, aber argumentieren, dass sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen/zu entlassen (obwohl sie dazu befugt wären). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Punkt A nicht gut zwischen Selbständigen, die tatsächlich Mitarbeiter einstellen/entlassen, und solchen, die dazu nicht befugt sind (vs. nicht befugt sind), unterscheidet.

Kognitive Interviews

Im deutschen Pretest antworteten sechs Befragte, dass sie befugt sind, Angestellte einzustellen oder zu entlassen, von denen fünf als Hauptberuf selbständig sind. Vier Befragte antworteten, dass sie nicht befugt sind, von denen drei in ihrer Nebentätigkeit selbständig sind. Diese Befragten arbeiten alle als Ein-Mann-Freiberufler hauptsächlich für ein Unternehmen und betrachten sich selbst nicht als "Unternehmer" in diesem Sinne (DE11, DE14). Der hauptsächlich Selbständige, der antwortete, dass er nicht die Befugnis hat, einzustellen oder zu entlassen, ist der Befragte, der sich hauptsächlich um seine Eltern kümmert (DE03). Eine Auskunftsperson war sich aus rechtlicher Sicht nicht sicher, da sie ein "Kleinstunternehmen" führt und wählte "weiß nicht" (DE16).

Die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, wird von allen Befragten richtig verstanden, ohne Rücksicht darauf, ob sie selbst diese Befugnis haben oder nicht. Damit verbunden ist das Recht, verbindliche Verträge zu unterzeichnen (DE01), die Verantwortung für die Entscheidung, ob Personal notwendig ist (DE02), die Verantwortung für die Entscheidung, wen einzustellen ist, und die Rechtfertigung dieser Entscheidung (DE09). Für mehrere Befragte ist es auch unerlässlich, für die Einstellung nicht die Erlaubnis einer anderen Person zu benötigen (DE08, DE13).

Im polnischen Vortest antworteten sechs Befragte, dass sie die Befugnis haben, Arbeitnehmer einzustellen oder zu entlassen, von denen vier als Hauptberuf selbständig sind. Mit einer Ausnahme verstehen alle Befragten den Begriff "Die Befugnis haben, Arbeitnehmer einzustellen oder zu entlassen" richtig. Dieser Befragte, der als Haupterwerbstätigkeit selbständig ist, antwortete, dass er diese Befugnis nicht hat. Er begründet seine Antwort mit der Tatsache, dass er keine Angestellten hat. Als er weiter untersuchte, ob er als Geschäftsinhaber Personen beschäftigen könne, antwortete er, dass er diese Befugnis nicht habe: "Theoretisch ja, ich denke schon, aber ich habe nie in Betracht gezogen, dass ich in dieser Situation nicht darüber nachgedacht habe" (PL09).

Recommendations:

Die Qualität und der Nutzen dieses Punktes sind schwer zu beurteilen. Einerseits zeigen die meisten Befragten ein korrektes Verständnis des Items. Beide Studien zeigen jedoch, dass in der Praxis die Notwendigkeit der Einstellung von Arbeitnehmern viel zugänglicher ist als die theoretische Option der Einstellung. Folglich verwechseln einige Befragte den Punkt mit Punkt C (Mitarbeiter haben). Das Weglassen dieses Punktes ist eine Option.

Question tested:

true