Item List

Frage Thema Item Text Antwort Format Konstrukt Eingesetzte Kogn Techniken Ergebnis
Dass alle Bürger einen ausreichenden Lebensstandard haben. Nein Dieses Item wird überwiegend als wichtig bzw. sehr wichtig eingestuft.

Zwölf Testpersonen verstehen unter einem „ausreichenden Lebensstandard“ die Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie ein Dach über dem Kopf und ausreichend Nahrungsmittel zu haben. Neben diesen zwei Hauptmerkmalen nennen die zwölf Testpersonen weitere Bedürfnisse wie eine ausreichende medizinische Versorgung (3 Nennungen), Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (2 Nennungen), Zugang zu Bildung (und Arbeit) (2 Nennungen) und Informationsmöglichkeiten, Geld für Kindergarten/ Schülerhort, Job, Dinge des alltäglichen Gebrauchs wie Duschgel (jeweils eine Nennung).

Vier Testpersonen denken explizit an Sozialleistungen (Grundsicherung, Hartz IV, Arbeitslosengeld bzw. daran, dass dadurch gewährleistet wird, dass keiner hungern, frieren oder auf der Straße leben muss (TP 04, TP 08, TP 13, TP 17).

Zwei Testpersonen verstehen unter „ausreichendem Lebensstandard“ nicht nur die Befriedigung der Grundbedürfnisse, sondern sich auch etwas leisten zu können, zu sparen und in den Urlaub fahren zu können (TP 07, TP 17).

Testperson 02 definiert einen „ausreichenden Lebensstandard“ als „dass genügend Geld da ist, dass man so viel verdient, um eine 4-köpfige Familie zu versorgen“ und auch Testperson 20 denkt an eigene Leistung: „dass jemand durch eigenes Arbeitseinkommen oder Rente so viel hat, dass er gut leben kann ohne Sozialleistungen/-hilfe zu brauchen“.
Dass Staat und Behörden die Rechte von Minderheiten achten und schützen. Nein Auch dieses Item wird überwiegend als wichtig bzw. sehr wichtig eingestuft.

Testperson 02 versteht den Begriff „Minderheiten“ nicht und entscheidet sich dementsprechend für die Antwortkategorie „kann ich nicht sagen“.

Testperson 04 verortet sich in der Mitte der Skala, was möglicherweise darin begründet liegt, dass sie beim Begriff „Minderheiten“ spontan an Obdachlose und Arbeitslose denkt, also Personengruppen, deren Zugehörigkeit zur Minderheit eventuell selbstverschuldet ist.

Alle anderen Testpersonen stufen dieses Recht als „eher wichtig“ oder „sehr wichtig“ ein. Sechs der Testpersonen geben an, ganz allgemein an Minderheiten gedacht zu haben. Die übrigen Testpersonen geben an, an folgende „Minderheiten“ gedacht zu haben: Menschen mit Behinderung (8 Nennungen), in Deutschland lebende Ausländer/Personen mit Migrationshintergrund (5 Nennungen), Zuwanderer (3 Nennungen), Alte (3 Nennungen), Homosexuelle (3 Nennungen), Religiöse Minderheiten (2 Nennungen), Obdachlose (2 Nennungen), Arbeitslose (1 Nennung) (mehrere Nennungen pro Testperson möglich).
Dass Staat und Behörden alle gleich behandeln, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Position. Nein
Dass Politiker die Ansichten der Bürger bei Entscheidungen berücksichtigen. Nein
Dass man den Menschen mehr Möglichkeiten gibt an politischen Entscheidungen teilzuhaben. Nein Testperson 06 ist unklar, ob mit „mehr Möglichkeiten“ gemeint ist, dass man mehr Möglichkeiten hat als bisher oder ob damit gemeint ist, dass man verschiedene Möglichkeiten hat. Diese Testperson (TP 06) interpretiert es in Richtung „verschiedene Möglichkeiten“. Auch Testperson 19 hat Probleme mit dem Begriff „mehr Möglichkeiten“. Ihrer Meinung nach seien die derzeitigen Möglichkeiten, an politischen Entscheidungen teilzunehmen, ausreichend. Dieses Item als „(überhaupt) nicht wichtig“ einzustufen sei jedoch auch keine Option, da dies so wirken würde, als gebe es schon zu viele Möglichkeiten der Partizipation und als sollten diese eingeschränkt werden. Daher antwortet die Testperson mit „kann ich nicht sagen“.
Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben. Nein

Beim Beantworten der Aussage f) „Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben“ äußern acht Testpersonen spontan Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams:

  • „Ich kann für mich „zivilen Ungehorsam“ nicht definieren. Was das ist? Was man da macht? Ob damit einfach Demonstrationen gemeint sind oder halt wirklich Krawalle und Gewalt. Der Begriff ist jetzt einfach nicht klar.“ (TP 01)
  • „Des „zivilen Ungehorsams“? Was meinen die damit?“ (TP 03)
  • „Was soll die Frage f) bedeuten? Was soll da der zivile Ungehorsam darstellen?“ (TP 08)
  • „Was ist ziviler Ungehorsam? Ist das so etwas wie Streik oder Demonstrationen? Ich hätte das mit einer Demonstration gleichgesetzt.“ (TP 10)
  • „Was bitte schön ist ziviler Ungehorsam?“ (TP 17)

Auf die erste Nachfrage geben vier weitere Testpersonen Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff an:

  • „Ungehorsam, das hieß es ja früher von den Eltern immer, wenn man frech war oder so. Aber so, da weiß ich nicht, was damit gemeint ist. Da verstehe ich die ganze Frage irgendwie gar nicht.“ (TP 04)
  • „Wusste ich nicht genau, was gemeint ist, ob das jetzt Demonstrationen sind, oder ob das jetzt schon so in die Straftaten übergeht, was weiß ich, z.B. Plakate zerstören oder weiß ich nicht, irgendwelche körperlichen Übergriffe auf Leute, die anderer Meinung sind. Deswegen habe ich da jetzt erst einmal kann ich nicht sagen, angekreuzt.“ (TP 06)
  • „Ich kann jetzt nicht genau sagen, was das ist. Ich hatte jetzt nur so eine Idee im Kopf, dass man sich praktisch gegen Gesetze auflehnt, jetzt nicht im kriminellen Sinn, sondern z.B. protestiert.“ (TP 07)
  • „Wenn „ziviler Ungehorsam“ so gemeint wäre, dass man Gesetze einfach nicht beachtet und anders handelt, dann finde ich das gar nicht wichtig, das sollte man nicht. „Ziviler Ungehorsam“ jetzt so definiert, dass man das Recht hat gegen Ungerechtigkeiten vor Gericht zu gehen oder man sich auf rechtlichem Weg gegen Gesetze wehren kann, die man für falsch hält, dann ist es richtig. Da bin ich ein bisschen im Zweifel, was ziviler Ungehorsam heißt.“ (TP 20)

Von den zwölf Testpersonen, die angeben, Probleme mit dem Verständnis der Aussage f) zu haben, entscheidet sich die Hälfte für die Antwortkategorie „kann ich nicht sagen“, drei für die mittlere Kategorie und drei Testpersonen für „eher wichtig“ bis „sehr wichtig“. Die Testpersonen, die mit „kann ich nicht sagen“ antworten, begründen ihre Antwort damit, dass sie nicht wüssten, was der Begriff „ziviler Ungehorsam“ bedeute (drei TPs) oder dass ihnen nicht klar sei, ob der Begriff sich nur auf gewaltlosen Ungehorsam beschränke oder auch gewalttätigen Widerstand miteinschließe (drei TPs).

Die drei Testpersonen, die sich für „eher wichtig“ bis „sehr wichtig“ entschieden haben, verbinden den Begriff vor allem mit Demonstrationen. Begründet wird ihre Antwort damit, dass es wichtig sei, ein Recht auf freie Meinungsäußerung zu haben und damit verbunden das Recht auf die Straße zu gehen, um gegen Regierungsentscheidungen zu demonstrieren. Dennoch bleibt bei TP 08 und TP 10 die Unsicherheit, ob Demonstrationen zu „zivilem Ungehorsam“ gehören:

  • „Da habe ich mir noch nie etwas dazu gedacht. Ich würde vielleicht als erstes noch an eine Demonstration denken. Aber ich denke nicht, dass das der zivile Ungehorsam darstellen soll, oder?“ (TP 08)
  • „Was wäre denn noch ziviler Ungehorsam? Ja, nicht zur Wahl gehen ist kein Ungehorsam, das ist unser gutes Recht. Auf der anderen Seite, wir haben auch das Recht zu demonstrieren. Ist das dann noch ziviler Ungehorsam? Der Begriff ist schwer. Das sollte man vielleicht spezifizieren, beziehungsweise einen anderen Begriff dafür finden, damit das klarer wird.“ (TP 10)

Acht Testpersonen beantworten die Frage ohne offensichtliche Probleme. Allerdings verbinden die Testpersonen sehr unterschiedliche Dinge mit „zivilem Ungehorsam“. Am häufigsten werden Demonstrationen genannt (6 Nennungen), hinzu kommen Randale und gewaltsame Ausschreitungen (2 Nennungen), Flugblätter verteilen (2 Nennungen), sich vor Gericht Recht erstreiten, Nichtbefolgung von Gesetzen, Petitionen einreichen, Streiken, sich an Bahngleisen festketten (jeweils eine Nennung).

Ein Mann und eine Frau sollten sich Hausarbeit und Kindererziehung gleichmäßig teilen, damit beide Beruf und Familie vereinbaren können. Nein Eine Testperson äußert spontan, dass unklar sei, ob es sich bei den erwähnten Personen „ein Mann und eine Frau“ um ein Paar handele, das zusammen lebe bzw. nicht zusammen lebe:
  • „Sind damit ein verheirateter Mann und eine Frau gemeint? Also sind die verheiratet oder leben die zusammen? Ist das ein Haushalt?“ (TP 08)
Die Aussage findet überwiegend Zustimmung (13 TPs), sechs Testpersonen antworten „weder noch“ und nur eine Testperson stimmt der Aussage nicht zu. Die Analyse der Antworten auf die Probing- Fragen macht deutlich, dass jedoch alle zwanzig Testpersonen ein modernes Geschlechterrollenbild vertreten. Unterschiede im Antwortverhalten lassen sich auf unterschiedliche Interpretationen des Items zurückführen:

Die 13 Testpersonen, die der Aussage zustimmen, argumentieren mit einem modernen Geschlechterrollenverständnis, das auf der Gleichberechtigung beider Partner beruht. Drei dieser Testpersonen fügen einschränkend hinzu, dass dies jedoch auch abhängig davon sei, ob beide Partner die gleichmäßige Aufteilung der Hausarbeit und Kindererziehung wünschten und ob diese ihnen finanziell möglich sei.

Fünf der sechs Testpersonen, die mit „weder noch“ antworten, sowie die Testperson, die „stimme nicht zu“ antwortet (TP 07), begründen ihre Antwort damit, dass es sich hierbei jeweils um individuelle Entscheidungen der Paare handele, die man so nicht pauschalisieren könne. Denkbar wären auch andere Arrangements, z.B. dass man es in Abhängigkeit davon entscheidet, welcher Partner mehr Geld verdient (TP 17) oder wer eher Karriere machen möchte (TP 06). Bei diesen Testpersonen (die alle Fachhochschulreife oder Abitur haben) scheint die normative Formulierung („sollte“) ursächlich dafür zu sein, dass der Aussage zu Gleichberechtigung nicht zugestimmt wird.

Eine weitere Testperson, die „weder noch“ antwortet, versteht die Formulierung „gleichmäßiges teilen“ so, dass Mann und Frau sich der Hausarbeit und Kindererziehung gleichzeitig und gemeinsam widmen:
  • „Als meine Mutter noch zuhause war, haben meine Eltern sich das geteilt. Wenn mein Vater nach Hause kam, ist samstags gemeinsam geputzt worden, der eine hat gesaugt, der andere abgestaubt. Heute ist das ja so, dass man sich teilweise die „Klinke“ in die Hand gibt. Es gibt ja Schichtarbeiter, da ist das gar nicht mehr machbar, auch das mit der Kindererziehung.“ (TP 02)
Hausfrau zu sein ist genauso erfüllend wie gegen Bezahlung zu arbeiten. Nein Zwei Testpersonen äußern spontan, dass sie sich nicht in der Lage fühlen, diese Frage richtig zu beantworten, da sie keine Hausfrauen seien bzw. sich nur schwer in deren Lage hineinversetzen könnten (TP 03, TP 16). Zudem kann festgestellt werden, dass es drei unterschiedliche Interpretationen der Aussage gibt:
  • Mit dem Begriff „Hausfrau“ wird zugleich Mutterschaft assoziiert (zehn TPs)
  • Der Begriff „erfüllend“ wird mit „ausgelastet sein“ gleichgesetzt (fünf TPs)
  • Nebst dem traditionellen Verständnis von „Hausfrau“ wird das Konzept auch auf Männer, hier also „Hausmann“, übertragen (drei TPs)
Da der Begriff „Hausfrau sein“ diverse Assoziationen hervorruft, liegt der Schluss nahe, dass die Aussage in dieser Form nicht misst, was sie messen soll, nämlich das traditionelle Rollenverständnis der Geschlechter.

Insgesamt wurde der Aussage fünf Mal zugestimmt, dreizehn Mal nicht zugestimmt und sich zwei Mal nicht eindeutig positioniert („weder noch“ und „kann ich nicht sagen“). Als Begründung führt diese letzte Gruppe an, dass es sowohl Frauen gebe, die gerne den Haushalt führten, als auch solche, die gerne arbeiten gingen. Es komme also auf die einzelnen Individuen an und daher könne diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Diejenigen, die der Aussage zustimmen, verstehen unter Hausfrau zugleich auch immer Mutter sein und zumeist haben sie den Begriff „erfüllend“ mit „ausgelastet sein“ gleichgesetzt. Diese Testpersonen scheinen die Aussage also in der Richtung interpretiert zu haben, dass sie danach fragt, ob Hausfrau und Mutter sein eine Arbeit ist, die viele Aufgaben beinhaltet und bei der folglich „viel zu tun“ ist:
  • „[…] da denke ich, wenn man nicht ausschließlich zu Hause bleibt, um nur das Haus zu putzen, sondern auch Kinder hat, dann finde ich, ist das genau das Gleiche, wie arbeiten zu gehen, weil man einfach den ganzen Tag etwas zu tun hat […].“ (TP 08)
  • „Hausfrau ist noch mehr als ein 8-Stunden Job, das ist ein 24-Stunden Job. Daher kann er genauso erfüllend sein.“ (TP 17)
Eine berufstätige Mutter kann ein genauso herzliches und vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kindern finden wie eine Mutter, die nicht berufstätig ist. Nein Die Aussage findet überwiegend Zustimmung (17 TPs), lediglich zwei Personen antworten „weder noch“ und eine Person stimmt der Aussage nicht zu.

Testpersonen, die der Aussage zustimmen, begründen ihre Antwort u.a. damit, dass das Mutter-Kind- Verhältnis nicht von der Anzahl der miteinander verbrachten Stunden abhinge, sondern vielmehr die Qualität der gemeinsam geteilten Zeit entscheidend sei, dass man selbst schon gute persönliche Erfahrungen damit gemacht habe, und dass eine berufstätige Mutter aufgrund Ihrer Arbeit zufriedener sein könne und sich ihre Zufriedenheit positiv auf ihr Verhältnis zu ihren Kindern auswirke.

Die beiden Testpersonen, die mit „weder noch“ antworten, gehen auf die unterschiedliche Belastung durch eine Teilzeit- bzw. Vollzeitstelle ein und argumentieren, dass ein herzliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen einer Vollzeit berufstätigen Mutter und ihren Kindern schwieriger herzustellen sei, da die Anforderungen und die damit einhergehende Stressbelastung seitens der Mutter negative Auswirkungen auf den Umgang mit dem Nachwuchs haben könne:
  • „Ich habe das zwar bei Freundinnen mitbekommen, aber das war dann auch nur ein Halbtagsjob von der Mutter. Bei den meisten war die Mutter nachmittags zu Hause. Ich stelle es mir schon schwieriger vor, wenn man einen richtigen Job hat und z.B. ein Kindermädchen oder eine Tagesmutter engagieren muss […] dann glaube ich, ist es schon schwieriger, einen Bezug zu den Kindern herzustellen.“ (TP 06)
  • „Eine ganztags- oder halbtagsberufstätige Mutter? […] aber wenn eine Frau ganztags berufstätig ist, wenn die morgens um 7 Uhr ihr Kind weg bringt und vielleicht erst abends um 18 Uhr wieder abholt, dann hat die doch keinerlei Nerven mehr, sich ordentlich um ihr Kind zu kümmern. Diese Art von berufstätiger Mutter kann mit Sicherheit keine so tolle Mutter sein, wie eine Mutter, die nur halbtags arbeitet.“ (TP 18)
Die einzige Testperson, die der Aussage nicht zustimmt, hat sich beim Beantworten den Extremfall einer sehr gestressten Mutter vorgestellt:
  • „[…] die eine 50-Stunden-Woche hat und ihr Kind in einer Tageseinrichtung betreuen lässt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Mutter dann noch die Muße hat, in Ruhe mit dem Kind zu spielen.“ (TP 09)
Dieser Befund legt nahe, dass die Einschätzung des zeitlichen Ausmaßes der Berufstätigkeit der Mutter (halbtags, ganztags) für die Einstufung des Mutter-Kind-Verhältnisses ausschlaggebend ist. Testpersonen, die unter Berufstätigkeit eine 40-Stunden-Woche (oder darüber hinaus) verstehen, schätzen es womöglich als schwieriger für die Mutter ein, ein herzliches und vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kindern aufzubauen. Diejenigen, die tendenziell eine Teilzeitstelle mit Berufstätigkeit assoziieren, sehen darin eher kein Hindernis für ein herzliches und vertrauensvolles Verhältnis.
a) ... dass alle Bürger einen ausreichenden Lebensstandard haben. Nein Eine Testperson gibt an, Item a) nicht beantworten zu können („Kann ich nicht sagen“) und begründet ihre Antwort damit, dass ihr unklar sei, was mit einem „ausreichenden“ Lebensstandard gemeint sei. Ihre Antwort würde unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob ein ausreichender Lebensstandard bedeute, dass man „Hartz IV bekomme“ oder dass jeder „eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus habe.“