Item List
| Frage Thema | Item Text | Antwort Format | Konstrukt | Eingesetzte Kogn Techniken | Ergebnis |
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| Dass alle Bürger einen ausreichenden Lebensstandard haben. | Nein | Dieses Item wird überwiegend als wichtig bzw. sehr wichtig eingestuft. Zwölf Testpersonen verstehen unter einem „ausreichenden Lebensstandard“ die Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie ein Dach über dem Kopf und ausreichend Nahrungsmittel zu haben. Neben diesen zwei Hauptmerkmalen nennen die zwölf Testpersonen weitere Bedürfnisse wie eine ausreichende medizinische Versorgung (3 Nennungen), Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (2 Nennungen), Zugang zu Bildung (und Arbeit) (2 Nennungen) und Informationsmöglichkeiten, Geld für Kindergarten/ Schülerhort, Job, Dinge des alltäglichen Gebrauchs wie Duschgel (jeweils eine Nennung). Vier Testpersonen denken explizit an Sozialleistungen (Grundsicherung, Hartz IV, Arbeitslosengeld bzw. daran, dass dadurch gewährleistet wird, dass keiner hungern, frieren oder auf der Straße leben muss (TP 04, TP 08, TP 13, TP 17). Zwei Testpersonen verstehen unter „ausreichendem Lebensstandard“ nicht nur die Befriedigung der Grundbedürfnisse, sondern sich auch etwas leisten zu können, zu sparen und in den Urlaub fahren zu können (TP 07, TP 17). Testperson 02 definiert einen „ausreichenden Lebensstandard“ als „dass genügend Geld da ist, dass man so viel verdient, um eine 4-köpfige Familie zu versorgen“ und auch Testperson 20 denkt an eigene Leistung: „dass jemand durch eigenes Arbeitseinkommen oder Rente so viel hat, dass er gut leben kann ohne Sozialleistungen/-hilfe zu brauchen“. |
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| Dass Staat und Behörden die Rechte von Minderheiten achten und schützen. | Nein | Auch dieses Item wird überwiegend als wichtig bzw. sehr wichtig eingestuft. Testperson 02 versteht den Begriff „Minderheiten“ nicht und entscheidet sich dementsprechend für die Antwortkategorie „kann ich nicht sagen“. Testperson 04 verortet sich in der Mitte der Skala, was möglicherweise darin begründet liegt, dass sie beim Begriff „Minderheiten“ spontan an Obdachlose und Arbeitslose denkt, also Personengruppen, deren Zugehörigkeit zur Minderheit eventuell selbstverschuldet ist. Alle anderen Testpersonen stufen dieses Recht als „eher wichtig“ oder „sehr wichtig“ ein. Sechs der Testpersonen geben an, ganz allgemein an Minderheiten gedacht zu haben. Die übrigen Testpersonen geben an, an folgende „Minderheiten“ gedacht zu haben: Menschen mit Behinderung (8 Nennungen), in Deutschland lebende Ausländer/Personen mit Migrationshintergrund (5 Nennungen), Zuwanderer (3 Nennungen), Alte (3 Nennungen), Homosexuelle (3 Nennungen), Religiöse Minderheiten (2 Nennungen), Obdachlose (2 Nennungen), Arbeitslose (1 Nennung) (mehrere Nennungen pro Testperson möglich). |
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| Dass Staat und Behörden alle gleich behandeln, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Position. | Nein | ||||
| Dass Politiker die Ansichten der Bürger bei Entscheidungen berücksichtigen. | Nein | ||||
| Dass man den Menschen mehr Möglichkeiten gibt an politischen Entscheidungen teilzuhaben. | Nein | Testperson 06 ist unklar, ob mit „mehr Möglichkeiten“ gemeint ist, dass man mehr Möglichkeiten hat als bisher oder ob damit gemeint ist, dass man verschiedene Möglichkeiten hat. Diese Testperson (TP 06) interpretiert es in Richtung „verschiedene Möglichkeiten“. Auch Testperson 19 hat Probleme mit dem Begriff „mehr Möglichkeiten“. Ihrer Meinung nach seien die derzeitigen Möglichkeiten, an politischen Entscheidungen teilzunehmen, ausreichend. Dieses Item als „(überhaupt) nicht wichtig“ einzustufen sei jedoch auch keine Option, da dies so wirken würde, als gebe es schon zu viele Möglichkeiten der Partizipation und als sollten diese eingeschränkt werden. Daher antwortet die Testperson mit „kann ich nicht sagen“. | |||
| Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben. | Nein | Beim Beantworten der Aussage f) „Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben“ äußern acht Testpersonen spontan Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams:
Auf die erste Nachfrage geben vier weitere Testpersonen Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff an:
Von den zwölf Testpersonen, die angeben, Probleme mit dem Verständnis der Aussage f) zu haben, entscheidet sich die Hälfte für die Antwortkategorie „kann ich nicht sagen“, drei für die mittlere Kategorie und drei Testpersonen für „eher wichtig“ bis „sehr wichtig“. Die Testpersonen, die mit „kann ich nicht sagen“ antworten, begründen ihre Antwort damit, dass sie nicht wüssten, was der Begriff „ziviler Ungehorsam“ bedeute (drei TPs) oder dass ihnen nicht klar sei, ob der Begriff sich nur auf gewaltlosen Ungehorsam beschränke oder auch gewalttätigen Widerstand miteinschließe (drei TPs).
Acht Testpersonen beantworten die Frage ohne offensichtliche Probleme. Allerdings verbinden die Testpersonen sehr unterschiedliche Dinge mit „zivilem Ungehorsam“. Am häufigsten werden Demonstrationen genannt (6 Nennungen), hinzu kommen Randale und gewaltsame Ausschreitungen (2 Nennungen), Flugblätter verteilen (2 Nennungen), sich vor Gericht Recht erstreiten, Nichtbefolgung von Gesetzen, Petitionen einreichen, Streiken, sich an Bahngleisen festketten (jeweils eine Nennung). |
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| Ein Mann und eine Frau sollten sich Hausarbeit und Kindererziehung gleichmäßig teilen, damit beide Beruf und Familie vereinbaren können. | Nein | Eine Testperson äußert spontan, dass unklar sei, ob es sich bei den erwähnten Personen „ein Mann und
eine Frau“ um ein Paar handele, das zusammen lebe bzw. nicht zusammen lebe:
Die 13 Testpersonen, die der Aussage zustimmen, argumentieren mit einem modernen Geschlechterrollenverständnis, das auf der Gleichberechtigung beider Partner beruht. Drei dieser Testpersonen fügen einschränkend hinzu, dass dies jedoch auch abhängig davon sei, ob beide Partner die gleichmäßige Aufteilung der Hausarbeit und Kindererziehung wünschten und ob diese ihnen finanziell möglich sei. Fünf der sechs Testpersonen, die mit „weder noch“ antworten, sowie die Testperson, die „stimme nicht zu“ antwortet (TP 07), begründen ihre Antwort damit, dass es sich hierbei jeweils um individuelle Entscheidungen der Paare handele, die man so nicht pauschalisieren könne. Denkbar wären auch andere Arrangements, z.B. dass man es in Abhängigkeit davon entscheidet, welcher Partner mehr Geld verdient (TP 17) oder wer eher Karriere machen möchte (TP 06). Bei diesen Testpersonen (die alle Fachhochschulreife oder Abitur haben) scheint die normative Formulierung („sollte“) ursächlich dafür zu sein, dass der Aussage zu Gleichberechtigung nicht zugestimmt wird. Eine weitere Testperson, die „weder noch“ antwortet, versteht die Formulierung „gleichmäßiges teilen“ so, dass Mann und Frau sich der Hausarbeit und Kindererziehung gleichzeitig und gemeinsam widmen:
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| Hausfrau zu sein ist genauso erfüllend wie gegen Bezahlung zu arbeiten. | Nein | Zwei Testpersonen äußern spontan, dass sie sich nicht in der Lage fühlen, diese Frage richtig zu beantworten,
da sie keine Hausfrauen seien bzw. sich nur schwer in deren Lage hineinversetzen könnten (TP
03, TP 16). Zudem kann festgestellt werden, dass es drei unterschiedliche Interpretationen der Aussage
gibt:
Insgesamt wurde der Aussage fünf Mal zugestimmt, dreizehn Mal nicht zugestimmt und sich zwei Mal nicht eindeutig positioniert („weder noch“ und „kann ich nicht sagen“). Als Begründung führt diese letzte Gruppe an, dass es sowohl Frauen gebe, die gerne den Haushalt führten, als auch solche, die gerne arbeiten gingen. Es komme also auf die einzelnen Individuen an und daher könne diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Diejenigen, die der Aussage zustimmen, verstehen unter Hausfrau zugleich auch immer Mutter sein und zumeist haben sie den Begriff „erfüllend“ mit „ausgelastet sein“ gleichgesetzt. Diese Testpersonen scheinen die Aussage also in der Richtung interpretiert zu haben, dass sie danach fragt, ob Hausfrau und Mutter sein eine Arbeit ist, die viele Aufgaben beinhaltet und bei der folglich „viel zu tun“ ist:
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| Eine berufstätige Mutter kann ein genauso herzliches und vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kindern finden wie eine Mutter, die nicht berufstätig ist. | Nein | Die Aussage findet überwiegend Zustimmung (17 TPs), lediglich zwei Personen antworten „weder
noch“ und eine Person stimmt der Aussage nicht zu. Testpersonen, die der Aussage zustimmen, begründen ihre Antwort u.a. damit, dass das Mutter-Kind- Verhältnis nicht von der Anzahl der miteinander verbrachten Stunden abhinge, sondern vielmehr die Qualität der gemeinsam geteilten Zeit entscheidend sei, dass man selbst schon gute persönliche Erfahrungen damit gemacht habe, und dass eine berufstätige Mutter aufgrund Ihrer Arbeit zufriedener sein könne und sich ihre Zufriedenheit positiv auf ihr Verhältnis zu ihren Kindern auswirke. Die beiden Testpersonen, die mit „weder noch“ antworten, gehen auf die unterschiedliche Belastung durch eine Teilzeit- bzw. Vollzeitstelle ein und argumentieren, dass ein herzliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen einer Vollzeit berufstätigen Mutter und ihren Kindern schwieriger herzustellen sei, da die Anforderungen und die damit einhergehende Stressbelastung seitens der Mutter negative Auswirkungen auf den Umgang mit dem Nachwuchs haben könne:
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| a) ... dass alle Bürger einen ausreichenden Lebensstandard haben. | Nein | Eine Testperson gibt an, Item a) nicht beantworten zu können („Kann ich nicht sagen“) und begründet ihre Antwort damit, dass ihr unklar sei, was mit einem „ausreichenden“ Lebensstandard gemeint sei. Ihre Antwort würde unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob ein ausreichender Lebensstandard bedeute, dass man „Hartz IV bekomme“ oder dass jeder „eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus habe.“ |