Item List

Frage Thema Item Text Antwort Format Konstrukt Eingesetzte Kogn Techniken Ergebnis
d) Ein Mann muss seine Familie allein ernähren können. Nein
e) Es ist besser, wenn sich der Vater genauso stark an der Kinderbetreuung beteiligt wie die Mutter. Nein

Dieser Aussage stimmen fünf Personen „voll und ganz“ und weitere sechs Personen „eher zu“; vier Personen stimmen dieser Aussage „eher nicht zu“. Die Antwortkategorie „stimme überhaupt nicht zu“ wird von keiner der 15 Testpersonen gewählt.

Die Testpersonen, welche der Aussage „(eher) zustimmen“, begründen dies v.a. damit, dass es die Pflicht beider Eltern sei und somit auch in der Verantwortung der Väter liege, sich um die Kinder zu kümmern.

Das Verhältnis von Arbeit und Zeit für Kinderbetreuung und Erziehung wird von allen Testpersonen, unabhängig davon, ob sie der Aussage zustimmen oder nicht, berücksichtigt:

  • „Üblicherweise ist es ja so, dass die Mutter zu Hause ist oder nur einen Teilzeitjob hat und der Vater einen Vollzeitjob hat und den ganzen Tag arbeiten geht. Somit ist die Mutter ja mehr mit den Kindern zusammen und muss mehr ihre Macht ausüben um der Erziehung willen. Und der Vater, wenn er abends nach Hause kommt, dann ist er müde und will erstmal essen und hilft noch im Haushalt und hilft noch bei den Kindern mit, aber die meiste Zeit sind sie halt bei der Mutter. Also finde ich nicht, dass der Mann genauso viel mit der Erziehung zu tun haben muss, wie die Frau.“ (TP 01; Antwort: „stimme eher nicht zu“)
  • „Ich würde eigentlich sagen ‚voll und ganz‘. Aber da ich weiß, dass die Väter auch nicht die Zeit haben. Wenn ein Mann acht bis zehn Stunden arbeitet, hat er nicht die Zeit. Es wäre natürlich schön, wenn er das machen könnte, aber von der Zeit her ist es schwierig. Aber das ist auf jeden Fall wichtig. Auch der Vater sollte sich in die Erziehung einbringen. Das ist auch seine Pflicht.“ (TP 02; Antwort: „stimme eher zu“)
  • „Weil ich schon finde, dass der Mann, wenn eine Mutter einen Teilzeitjob ausübt, mehr arbeiten sollte. Er sollte dann schon der Hauptverdiener sein. Deswegen kann er ja dann auch nicht im gleichen Verhältnis die Erziehung übernehmen.“ (TP 04; Antwort: „stimme eher nicht zu“)
  • „Weil das genauso mein Kind ist, wie von der Mutter. Ich mache genauso viel, dass das Kind auch zu mir will. Ich setze kein Kind auf die Welt und sage zur Mutter ‚das ist dein Part‘. Das geht nicht. Denn das Kind wächst mit dem Papa genauso gut auf wie mit der Mutter.“ (TP 10; Antwort: „stimme voll und ganz zu“)
  • „Wenn es die Zeit zulässt, sollten sich natürlich beide um das Kind kümmern. […] Das ist ein Kind von beiden, also sollten sich beide drum kümmern. Für das Kind da sein.“ (TP 14; Antwort: „stimme eher zu“)

Unter der Formulierung „an der Kinderbetreuung beteiligen“ verstehen die meisten Testpersonen alle alltäglichen Aufgaben, die bei der Erziehung und Betreuung von Kindern anfallen. Genannt werden dabei „Hygienepflege, Kochen, Hausaufgaben machen, Lernen, ins Bett bringen, Freizeitgestaltung, Unternehmungen, Spielen, Elternabende, Versorgung, Erziehung“ (TP 02, 03, 04, 05, 07, 08, 10, 12, 13, 14, 15). Zwei Testpersonen denken dabei in erster Linie an die Erziehung (TP 01, 06) und zwei weitere an die Zeit, die man investieren muss (TP 09, 11).

Die Testpersonen 07 und 12 äußern Probleme hinsichtlich der Formulierung des Items und kritisieren, dass nicht klar sei, in Relation zu was es besser wäre, wenn sich der Vater genauso stark an der Kinderbetreuung beteiligt wie die Mutter:

Testperson 07 denkt sehr lange über die Aussage nach, bevor sie eine Antwort gibt. Ihrer Meinung nach sei es nicht unbedingt besser, wenn sich der Vater genauso stark an der Kinderbetreuung beteilige wie die Mutter: „Wegen dem Wort ‚besser‘. Es ist auf jeden Fall schön, wenn der Vater sich genauso drum kümmert und ich würde auch behaupten, es wäre überhaupt nicht gut, wenn sich der Vater gar nicht drum kümmert, aber ob es nun besser ist, wenn der Vater sich genauso, im gleichen Maße beteiligt. Ich habe da auch sehr lange geschwankt, was ich antworten soll, aber besser ist es, glaube ich, nicht. Es ist genauso gut, wenn die Mutter 60% übernimmt und der Vater nur 40%. […] Das Problem ist, da steht ja nicht besser als was. Das fehlt ja eigentlich. Das ist ja ein Spektrum zwischen überhaupt nicht, also eine Verteilung von 100% Mutter und 0% Vater, dann würde ich nämlich auf jeden Fall zustimmen. Aber weil das nicht differenziert war – wenn das jetzt 60/40 ist, dann glaube ich nicht, dass das besser ist. Deswegen habe ich mich da schwer getan.“

Testperson 12 kritisiert die Formulierung „es ist besser“, da ihr hier der Vergleichsmaßstab fehle: „Ich fände es auch klarer verständlich, wenn man sagen würde „es ist gut“. Obwohl ich das auch irgendwie kritisch sehen würde. Bei einer allgemeinen Evaluation von ‘es ist besser‘ frage ich mich immer sofort, im Vergleich wozu. […] Aber wie gesagt, besser impliziert eigentlich, dass da ein Vergleich kommen müsste. ‘Besser als‘ oder ‚besser wofür

Im kognitiven Interview wollten wir aus diesem Grund von den Testpersonen wissen, was sie glauben, für wen eine gleichstarke Beteiligung der Eltern besser wäre.

Fünf Testpersonen (TP 06, 08, 09, 13, 14) sind der Ansicht, dass es für alle Beteiligten, d.h. Mutter, Vater und Kind, besser sei, vier Testpersonen (TP 05, 11, 12, 15) denken dabei v.a. an das Kind. Zwei Testpersonen nennen Mutter und Kind, jeweils eine Testperson Vater und Kind (TP 04) und nur die Mutter (TP 10).

Testperson 07 kann diese Frage aus den oben beschriebenen Gründen nicht beantworten und Testperson 01 macht dazu keine Angabe.

a) Er/Sie muss gut aussehen. Nein
b) Er/Sie muss gut verdienen. Nein
c) Er/Sie muss intelligent und gebildet sein. Nein

Der Häufigkeitstabelle ist zu entnehmen, dass sich die Mehrheit der Testpersonen bei allen Eigenschaften für „stimme eher zu“ oder „stimme eher nicht zu“ entschieden hat. Lediglich bei den Eigenschaften c) „Er/Sie muss intelligent und gebildet sein“ und e) „Er/Sie muss eigene Kinder haben wollen“ antworten vergleichsweise mehr Testpersonen mit „stimme voll und ganz zu“. Diese beiden Merkmale werden demnach von den Testpersonen als wichtiger bewertet als die anderen genannten Eigenschaften. Besonderes Augenmerk wurde auf Item c) „Er/Sie muss intelligent und gebildet sein“ gelegt. Um herauszufinden, was die Testpersonen unter den Eigenschaften „intelligent“ und „gebildet sein“ verstehen und ob es zwischen diesen beiden Formulierungen einen Unterschied gibt, wurden die Testpersonen gebeten diesen Unterschied – sofern ihrer Meinung nach vorhanden – zu beschreiben. Während für Testperson 10 kein Unterschied zwischen „intelligent“ und „gebildet sein“ vorliegt, geben die anderen 14 Testpersonen an, dass sich die beiden Eigenschaften voneinander abgrenzen lassen.

Intelligent sein ist für die meisten Testpersonen eine natürliche Begabung, die man von Geburt an besitzt oder nicht. Gebildet sein bedeutet für die Testpersonen, dass jemand belesen ist, sich Wissen angeeignet oder erlernt hat. Dabei müsse man zum Gebildet sein nicht automatisch intelligent sein, denn „gebildet kann man auch sein, wenn man nicht intelligent ist, aber Sachen fünfmal durchliest und es dann erst kapiert. Dann ist man gebildet. Aber jemand der intelligent ist, ist vielleicht nicht gebildet und kapiert es aber nach dem ersten Mal“ (TP 09). Ähnlich formuliert es auch TP 06 „Man kann gebildet sein, ohne dass man eine megamäßige Intelligenz hat. Da kommt es halt auch aufs Durchhaltevermögen an. Intelligenz heißt, dass jemand nicht viel arbeiten muss für das, was er leisten kann. Und gebildet ist einfach, er will das tun, muss sich aber dafür hinsetzen, um sich die Bildung anzueignen.“

Es folgen weitere Beschreibungen der beiden Eigenschaften:

  • „Bildung kann man sich aneignen, dafür muss man nicht unbedingt intelligent sein. Aber Intelligenz hat man von Natur aus.“ (TP 04)
  • „Gebildet heißt, er hat education, hat ein Studium gemacht und kann Sprachen usw. Intelligent – das kann man ohne Bildung sein, das kommt von den Genen. Es gibt auch unintelligente Leute, aber mit Bildung.“ (TP 03)
  • „Intelligent ist eine Begabung. Gebildet sein ist Lernfähigkeit.“ (TP 13)
  • „Intelligenz ist eher sowas, was man von Geburt an hat. Und Bildung ist etwas, das man sich anliest, erarbeitet und sich aneignet.“ (TP 11)

Insgesamt betrachtet bleibt festzuhalten, dass die Beantwortung der Frage bzw. die Einstufung, wie wichtig oder unwichtig die aufgeführten Eigenschaften für die Testpersonen sind, damit eine Person für sie als PartnerIn überhaupt in Frage käme, keine nennenswerten Probleme bereitet. Es wird jedoch deutlich, dass die Testpersonen Eigenschaften vermissen, die für sie bei der Partnerwahl ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

d) Er/Sie muss erfolgreich im Beruf sein. Nein
e) Er/Sie muss eigene Kinder haben wollen. Nein
a) wäre ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung gesichert. Nein

Diese Aussage beantworten drei Testpersonen (TP 07, 08, 14) mit „stimme eher zu“, sechs Testpersonen (TP 02, 05, 09, 10, 12, 13) mit „stimme eher nicht zu“ und vier Testpersonen (TP 03, 04, 06, 11) stimmen dem „überhaupt nicht zu“. Die Testpersonen 01 und 15 machen bei Item a) keine Angabe.

Die Hälfte der Testpersonen äußert spontane Kommentare, in denen deutlich wird, dass dieses Item bei der Beantwortung Probleme bereitet:

  • „Verstehe ich die Frage richtig, dass ich wissen müsste, ob da jetzt schon ein Platz frei wäre? Da habe ich keinen Plan, das weiß ich nicht.“ (TP 01; „weiß nicht/kein Angabe)
  • „Ich schwanke zwischen „eher nicht“ und „überhaupt nicht“. Besonders in Hinblick auf das gesichert. Was versteht man denn unter gesichert? Gesichert im Sinne von „wir haben eine feste Zusage“, dann würde ich sagen, stimme ich überhaupt nicht zu. Es gibt ja inzwischen einen gesetzlich geregelten Betreuungsanspruch, wo mir aber komplett unklar ist, inwiefern der auch durchsetzbar ist. Wenn man keinen Platz hat, hat man keinen Platz. Dann kann man dagegen klagen, aber im dem Sinne gesichert auch nicht. […] Also da schwanke ich so ein bisschen, würde dann etwas optimistisch sagen „eher nicht.“ (TP 12)

Für Testperson 07 ist nicht klar, welche Intention hinter Item a) steckt, ob es darum geht, dass ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung garantiert sei oder ob sie alles dafür tun würde, dass ein Platz für ihr Kind bereitstehe, wie sie es letztendlich interpretiert. Testperson 05 ist dahingegen nicht ganz sicher, was mit dem Begriff öffentlicher Betreuungsplatz gemeint ist. Sie denkt dabei auch an Tagesmütter, genau wie Testperson 11.

Testperson 13 erläutert spontan, dass sie nicht weiß „was heißt gesichert? Wenn ich ein Kind kriege, habe ich dann gleich einen Platz in der Kita? Ich verstehe die Frage nicht. .[…] Das kriegt man ja im Fernsehen mit, dass zu wenige Plätze frei sind. Dann eher nicht, aber wie gesagt, ich habe keine Kinder. Ich kann da nicht viel zu sagen.“ Danach merkt sie noch an, dass das Kind, wenn es in zwölf Monaten auf die Welt käme, auch nicht gleich in den Kindergarten kommen würde, „“ (TP 13). Auch Testperson 15 erklärt, dass sie häufig höre, dass es einen Kitaplatzmangel gäbe, dass sie aber keine „konkrete Ahnung“ habe und deswegen hier keine Antwort geben könne.

Anhand der Bitte, ihre Antworten näher zu erläutern, wird deutlich, dass die Testpersonen, deren Antwort „stimme eher nicht zu“ lautet, diese aufgrund eigener Erfahrung geben oder aber, weil sie häufiger über Probleme bei der öffentlichen Kinderbetreuung gehört haben:

  • „Ich bin mir nicht sicher, dass das gesichert wäre. Es gibt oft Fälle, in denen Leute keinen Platz mehr gekriegt haben.“ (TP 09)
  • „Bei meinen 2 Kindern, bis wir einen Hortplatz bekommen haben, sind drei Jahre vergangen. Das war eine Katastrophe.“ (TP 02)

Testperson 04, die Aussage a) „überhaupt nicht zustimmt“, begründet ihre Antwort auch damit, dass sie selbst schlechte Erfahrungen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung gemacht hat. Testperson 11 „stimmt überhaupt nicht zu“, „weil das nicht der Fall ist. Irgendwie kriegt man was organisiert, aber es ist nicht so, dass das garantiert ist. Das klingt so ein bisschen nach „kann man sich auf jeden Fall drauf verlassen“. Testperson 06 stimmt Aussage a) überhaupt nicht zu, weil sie diesbezüglich noch keine Überlegungen angestellt habe und sie demnach nicht beurteilen könne, ob ein Betreuungsplatz gesichert wäre.

Die drei Testpersonen (TP 07, 08, 14), die Aussage a) „eher zustimmen“, begründen ihre Antworten damit, dass sie hoffen, einen gesicherten Betreuungsplatz zu bekommen (TP 08, 14).

  • „Also ich bin mir nicht ganz klar, wie die Situation ist. Aber ich hoffe, oder ich denke, dass wenn ich einen Platz in einer öffentlichen Kita suchen würde, dann würde ich einen bekommen.“ (TP 08)

Wie oben bereits erwähnt, interpretiert Testperson 07 die Aussage so, dass es um ihre eigenen Bemühungen ginge, einen Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung zu sichern. Da sie alles daran setzen würde einen zu erhalten, stimmt sie der Aussage eher zu:

  • „Eigene Bemühungen. Das ist wie bei Hartz 4. Wenn man alle Unterlagen beisammen hat zum richtigen Zeitpunkt und alles früh genug einleitet. Und wenn man 5 nach 12 kommt, hat man halt Pech gehabt.“ (TP 07)

Auf die Nachfrage, wovon es nach Meinung der Testpersonen abhängt, ob ein Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung gesichert ist, führen fast alle Testpersonen „Platzmangel“ an, bzw. dass nicht genügend freie Betreuungsplätze vorhanden sind. Als weiterer Grund wird „Personalmangel“ genannt.

Insgesamt betrachtet bereitet Item a) leichte Schwierigkeiten beim Beantworten. Zum einen ist für einen Teil der Testpersonen die Formulierung des gesicherten Betreuungsplatzes problematisch, zum anderen hat ein Teil der Testpersonen, der sich mit dem Thema Kinderbetreuung bisher nicht auseinandergesetzt hat, Probleme hier eine Einschätzung vorzunehmen. Ferner ist auffällig, dass die Testpersonen, die der Aussage zumindest „eher zustimmen“, alle drei keine Kinder haben. Alle Testpersonen, die Kinder haben, stimmen der Aussage (eher) nicht zu.

Anhand der Erläuterungen der Testpersonen zu den Nachfragen konnte man nicht erkennen, dass der Punkt der Kinderbetreuung durch öffentliche Träger eine relevante Rolle bei der Familienplanung spielt.

b) würden meine Eltern, Schwiegereltern oder andere Verwandte regelmäßig die Kinderbetreuung übernehmen. Nein

Item b) stimmen vier Testpersonen (TP 05, 08, 13, 14) „voll und ganz zu“, fünf Testpersonen (TP 06, 07, 09, 11, 15) „eher zu“, zwei Testpersonen (TP 01, 12) „eher nicht zu“ und vier Testpersonen (TP 02, 03, 04, 10) „überhaupt nicht zu“.

Auch hier wurden die Testpersonen gebeten zu erläutern, warum sie sich für die jeweilige Antwortkategorie entschieden haben.

Die Testpersonen, die Aussage b) „voll und ganz zustimmen“, erklären, dass es eine schöne Zeit sei, die die Großeltern auch genießen können sollten. „Die sollten das miterleben, wie sie aufwachsen“ (TP 05). Testperson 08 berichtet davon, dass ihre Mutter von deren Mutter Unterstützung bei der Kinderbetreuung erfuhr, und sie daher davon ausgeht, dass ihre Mutter das nun genauso machen würde. Testperson 14 ist sich der Unterstützung ihre Eltern auch sicher und stimmt der Aussage demnach auch „voll und ganz zu“.

Drei der Testpersonen (TP 06, 09, 11), die hier „eher zustimmen“, berichten von der Bereitschaft der Eltern bzw. Schwiegereltern, auf ein Enkelkind aufzupassen:

  • „Weil ich es bei meiner Schwester sehe, dass meine Mutter halt viel für die Kinder macht, sie betreut und in die Schule oder den Kindergarten bringt.“ (TP 06)
  • „Aus meiner Erfahrung raus. Weil die meisten aus meiner Verwandtschaft entweder Jobs haben, bei denen sie sich schnell mal frei nehmen können oder sogar schon in Rente sind. Und das auch sehr gerne machen.“ (TP 09)

Testpersonen 07 und 11, die dem auch „eher zustimmen“, antworten auf die Nachfrage, dass ihre Eltern bzw. Schwiegereltern theoretisch dazu bereit wären, dies aufgrund der Entfernung bzw. deren Berufstätigkeit jedoch schwierig umzusetzen wäre:

  • „Meine Eltern haben beide Jobs. Meine Großeltern wohnen 500km weit weg. Das ist nicht so praktisch, aber ich denk mal, das würde man regeln. Es ist ja auch in deren Interesse.“ (TP 15)
  • „Im Moment wäre es wirklich schwierig. Meine Schwiegereltern und meine Eltern sind 200 km von hier entfernt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass meine Mutter, die auf das Enkelchen wartet, ihre Stelle reduziert und wenigstens einmal die Woche hier wäre um das Kind zu betreuen.“ (TP 07)

Die Testpersonen 01 und 12 „stimmen eher nicht zu“, da eine Betreuung durch Eltern bzw. Schwiegereltern praktisch nicht möglich ist:

  • „Wir haben beide keine Eltern mehr und die Familie wohnt sehr weit weg oder die in der Nähe sind berufstätig.“ (TP 01)
  • „Ich verstehe jetzt „würden“ als eine Absicht, aber die Frage ist ja, ob es möglich ist für sie. Sie würden es machen, aber rein praktisch ist es in der gegebenen Situation nicht möglich, weil sie nicht vor Ort sind. Vom „würden“ her würde ich ja sagen, vom Umsetzen her nein.“ (TP 12)

Die Gründe, warum die Antwortkategorie „stimme überhaupt nicht zu“ gewählt wurde, sind unterschiedlich: die Eltern von Testperson 02 sind bereits zu alt, um Enkel zu betreuen, Eltern und Verwandte von Testperson 04 wohnen zu weit weg, Testperson 10 hat keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern und Testperson 03 kümmert sich lieber selbst um ihre Kinder, würde zur Verfügung stehende Hilfe also nicht annehmen.

Um nachvollziehen zu können, an welchen zeitlichen Rahmen die Testpersonen für die Kinderbetreuung bei der Beantwortung gedacht haben, wurden sie gefragt, was sie in dieser Frage unter regelmäßig verstehen. Die Mehrheit von 9 Testpersonen versteht unter regelmäßig 2-3 Mal wöchentlich, zwei Testpersonen geben hier 3-4 Mal wöchentlich an. Für Testperson 07 bedeutet regelmäßig zu festen Zeiten, „einmal die Woche oder einmal im Monat“, wohingegen die Testpersonen 01 und 08 regelmäßig hier als nach Bedarf verstehen.

Insgesamt kann man festhalten, dass Aussage b) den Testpersonen keine Probleme bereitete. Es konnten sich alle ohne besondere Schwierigkeiten für eine Antwortkategorie entscheiden. Auch bei dem Begriff regelmäßig herrscht fast allgemeiner Konsens unter den befragten Testpersonen.

c) würde ich langfristig berufliche Nachteile haben. Nein Item c) stimmen zwei Testpersonen „voll und ganz zu“ (TP 08, 10) und eine Testperson (TP 14) „überhaupt nicht zu“. Jeweils sechs Testpersonen stimmen „eher zu“ (TP 01, 02, 03, 09, 11, 15) bzw. „eher nicht zu“ (TP 04, 05, 06, 07, 12, 13).

Die Erläuterungen, warum die Testpersonen der Aussage eher zustimmen, sind recht unterschiedlich. Zwei Testpersonen (TP 08, 15) befinden sich noch im Studium und ein Baby würde den Studienabschluss bzw. den Berufseinstieg erschweren. Testperson 01 denkt, dass sie nach dem Mutterschutz und ggf. Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber in der Hierarchie nach unten rutschen würde, Testperson 10 befürchtet sogar arbeitslos zu werden, da sein Betrieb zu klein sei um – noch dazu als alleinerziehender Vater - in Elternzeit gehen zu können. Aufgrund ihrer schlechten Erfahrung mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten denkt auch Testperson 02 daran, dass sie einfach „nicht arbeiten gehen kann“ (TP 02). Die Testpersonen 09 und 11 denken eher an berufliche Einschränkungen, „dass ich mich dann mehr darum (um das Kind)kümmern würde und weniger versuchen würde, in meinem Job voran zukommen“ (TP 09) bzw. „man hat dann weniger Zeit sich um die Karriere zu kümmern. Zuhause kann man sich nicht so weiterbilden. Und das könnte sich schon langfristig auf die Karriere auswirken“ (TP 11).

Auch die Erläuterungen, warum die Testpersonen der Aussage (eher) nicht zustimmen, sind sehr individuell. Die Testpersonen 12 und 06 sagen, dass „wenn ich mir der Planung eines Kindes bewusst bin, dann bin ich mir auch bewusst, dass ich im Beruf nicht mehr ganz so erfolgreich bin. Und daher ist das kein Nachteil. Das ist dann halt so“ (TP 06), bzw. „wenn ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte, muss ich schon damit rechnen, dass es mit beruflichen Nachteilen einhergeht“ (TP 12). Testperson 07 spricht davon, dass man „eine Weile raus aus dem Job“ sei, „aber so wirklich langfristige Nachteile würde ich nicht haben“ (TP 07). Testperson 04 berichtet, dass sie in einer großen Firma mit ausreichend Personal arbeitet, bei der eine Teilzeitregelung möglich wäre, während Testperson 05 angibt, sie sei nicht selbstständig und „verliere nichts“. Testperson 14 ist in der Situation einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu haben und „wüsste nicht, was sich ändern könnte. Der Job wäre nach wie vor da“ (TP 14).

Auch Item c) bereitete den Testpersonen keine nennenswerten Schwierigkeiten. Alle konnten sich in der Skala einordnen und ihre Antwort sinnvoll begründen.