Item List
| Frage Thema | Item Text | Antwort Format | Konstrukt | Eingesetzte Kogn Techniken | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| g. Haben Sie Werbesendungen von Parteien im Fernsehen gesehen? | Nein | ||||
| h. Wurden Sie direkt von einer Person angesprochen, z. B. auf der Straße oder an Ihrer Wohnungs- bzw. Haustür? | Nein | Als die Testpersonen erläutern sollten, an welche Personen sie bei Item h) gedacht hatten, erwähnten alle Politiker, politische Kandidaten oder Wahlkampfhelfer:
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| i. Wurden Sie über ein soziales Netzwerk im Internet, wie z. B. Facebook, von Parteien kontaktiert? | Nein | Zu Item i) wurden die Testpersonen gefragt, was sie unter „über ein soziales Netzwerk kontaktiert werden“ verstehen. Neben dem sozialen Medium Facebook, das bei Item i) als Beispiel diente, nannten fünf Testpersonen weitere Wege, kontaktiert zu werden. Darunter waren je zwei Testpersonen, die Instagram oder Twitter ansprachen. Testperson 01 wies in ihrer Antwort außerdem auf E-Mail-Kontakte hin. „Kontaktiert werden“ bedeutete für alle zehn Testpersonen eine direkt an sie gerichtete, private Nachricht:
Insgesamt ist zu erkennen, dass die meisten Testpersonen bei Item i) an direkte Kontakte und nicht an weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme dachten. Je nach Intention der Fragenentwickler müsste Item i) gegebenenfalls umformuliert werden, um geteilte Beiträge oder Werbung zu erfassen. |
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| j. Haben Sie die Website einer Partei oder einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten besucht? | Nein | ||||
| k. Haben Sie Wahlwerbung im Radio gehört? | Nein | ||||
| l. Haben Sie Geld für eine politische Kandidatin oder einen politischen Kandidaten oder eine Partei gespendet? | Nein | ||||
| A. Ich bin befugt, Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen. | Nein | Online Probing
Die verbleibenden 14% argumentieren, dass sie prinzipiell die Befugnis dazu hätten; sie hätten jedoch noch nicht die Notwendigkeit oder die finanziellen Mittel, dies zu tun:
Diejenigen Befragten, die angaben, sie hätten nicht die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, erhielten die folgende spezifische Untersuchung: "Bedeutet das, dass Sie nicht die Befugnis haben oder dass Sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. weil Sie allein arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen)? Die Antworten auf diese Untersuchung lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe (14%) erklärt, dass sie einfach nicht die Befugnis haben, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen (z.B. R454UK: „Ich habe nicht die Befugnis" ). Die andere Gruppe (86%) gibt an, dass sie ausschließlich auf eigene Faust arbeiten und keine Mitarbeiter einstellen müssen oder wollen:
Die letztgenannte Gruppe ähnelt somit stark den Befragten, die in Q9, Punkt A mit "ja" geantwortet haben, aber argumentieren, dass sie nicht die Notwendigkeit haben, Mitarbeiter einzustellen/zu entlassen (obwohl sie dazu befugt wären). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Punkt A nicht gut zwischen Selbständigen, die tatsächlich Mitarbeiter einstellen/entlassen, und solchen, die dazu nicht befugt sind (vs. nicht befugt sind), unterscheidet. |
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| B. Mir wird wöchentlich oder monatlich eine vereinbarte Vergütung gezahlt. | Nein | Cognitive Interviews: DE05 äußert Verwirrung über den Gegenstand: "Hier geht es um meine selbständige Tätigkeit? Nein, wie könnte ich? Ich habe die Tageseinnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit. Wie könnte ich von einem vereinbarten Honorar sprechen? Es gibt keine Gebühr, es gibt das Geld in meiner Kasse, und ich muss das Unternehmen und mich selbst aus diesem Zeitraum bezahlen. Sie können mich nicht nach meinem Gehalt oder so etwas als Selbständiger fragen. Nun, wenn es sich um ein großes Unternehmen handelt, dann haben Sie vielleicht ein regelmäßiges Gehalt. Ich denke, das könnte funktionieren." |
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| C. Ich habe Mitarbeiter (die für mich arbeiten). | Nein | Online Probing
Kognitive Interviews |
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| D. Generell hat meine Firma mehr als einen Kunden oder Klienten. | Nein | Kognitive Interviews DE09 weist darauf hin, dass diese Frage für einige Freiberufler heikel sein könnte, da eine Antwort mit "Nein" wie eine verschleierte Anstellung und damit halblegal erscheinen mag. |