Multi-Item-Skala:
Itemtext:
Arzt/Ärztin
Verschiedene Antwortformate getestet:
Ja
Befund zum Item:
Die Beurteilung von Arzt bzw. Ärztin ist sehr ambivalent; auf der einen Seite wird 8
mal die Note 1 vergeben, auf der anderen Seite drei mal die Note 3 und zwei mal sogar
die Note 4. Die Note 2 ist mit nur 2 Nennungen – auch im Vergleich mit den anderen
zu bewertenden Oberbegriffen – sehr schwach besetzt; entweder Arzt/Ärztin
sind sehr gut - oder nicht gut.
Die Vergabe der Note „ausreichend“ wird wie folgt begründet: „Die Ärztin war einfach nur Scheiße. Die hat mir eine Spritze gegeben und dann angefangen zu bohren, bevor die Spritze gewirkt hat“ (TP 01) oder: „Unsicherheit, ob Behandlungen für mich sinnvoll und notwendig sind, oder nur für seinen Geldbeutel“ (TP 10).
Auf die Frage, an was die Testpersonen bei dem Begriff „Arzt/Ärztin“ gedacht haben, gibt es erwartungsgemäß fast ausschließlich inhaltliche Überlegungen; welches Personal darunter zu verstehen sei, ist wohl eindeutig. Nur zwei der Testpersonen gaben an, dass sie „an den behandelnden Arzt“ gedacht hätten. Ansonsten, wie bereits erwähnt, inhaltliche Dimensionen der Arzt-Bewertung.
Die wesentlichen Merkmale der Arzt-Bewertung sind vor allem Kompetenz (7 Nennungen), danach – aber deutlich seltener - Freundlichkeit, Menschlichkeit, Respekt, Einfühlungsvermögen, Umgang mit den Patienten. Und natürlich die Frage, ob der Arzt/die Ärztin zur Heilung beigetragen haben: „Er hat mir durch eine schwere Krankheit geholfen, dadurch entstand eine persönliche Beziehung…“ (TP 06).
Auf die Frage, wie klar es ihnen gewesen sei, was mit dem Begriff „Arzt/Ärztin“ gemeint sei, antworteten 12 Testpersonen, das sei „völlig klar gewesen“. Für 3 Testpersonen war der Begriff nur „einigermaßen klar“, „eher unklar“; und „völlig unklar“ wurden nicht genannt.
Als Grund für die Unklarheit bezüglich des Begriffs „Arzt/Ärztin“ wird übereinstimmend angeführt, dass der Sinn der Frage nicht deutlich war: „Extremer Interpretationsspielraum. Unklar in welche Richtung ist die Frage gemeint“ (TP 05) oder Unklarheit darüber, „was ich alles zu bewerten hätte“ (TP 15).
Auch bei „Arzt/Ärztin“ kann man erläuternde Begriffe (Kriterien) in der online- Variante der Arzt-Auskunft aufrufen; dabei handelt es sich um
Aber auch hier führt diese doch recht deutliche Diskrepanz nicht dazu, dass Testpersonen ihr Urteil anders gefällt hätten, wenn sie die Kriterien bereits vor der ungestützten Bewertung von „Personal“ gekannt hätten; nur eine der dreizehn Testpersonen4 hätte sich bei Kenntnis der Kriterien ein anderes Urteil gebildet.
Werfen wir auch hier einen Blick auf einige der Kriterien und ihre Interpretation bzw. Kommentierung durch die Testpersonen.
Beim Kriterium „Respekt; Ernstnehmen des Leidensdrucks“ wiederholen die Testpersonen häufig die vorgegebenen Begriffe: „dass er mich respektiert“ (TP 02) oder „wenn man Probleme hat, tatsächlich Leidensdruck, versucht er, diesen Leidensdruck wegzunehmen“ (TP 12). Oder ganz direkt: TP 03 hat bei der Bewertung des Kriteriums gedacht „an genau das, was da steht, an Respekt und Ernstnehmen der Beschwerden“. Der Begriff „Respekt“ wird in der einen oder anderen Weise vier mal genannt, der Begriff „Ernstnehmen des Leidensdrucks“ wörtlich oder vergleichbar acht mal, wobei hier eher eine allgemeine Sichtweise besteht: als Patient und Mensch ernst genommen zu werden.
Bei der „Mitsprache bei Therapiealternativen“ wäre zu unterscheiden zwischen aktiver Aufforderung durch den Arzt und alternativen Angeboten erst nach Rückfrage durch den Patienten sowie der letztendlichen Entscheidungsfreiheit des Patienten. So gibt es Ärzte, die von sich aus keine Therapiealternativen vorschlagen („er schlüsselt mir die Alternativen nicht wirklich schlüssig für mich auf“ – TP 10), die Altnernativen zwar vorgeschlagen haben, „aber nicht näher darauf eingegangen“ sind (TP 15), die erst auf Rückfrage durch den Patienten alternative Vorschläge machen oder auch von sich aus Therapiealternativen vorschlagen und dann auch bereit sind, sie umzusetzen. Oder ganz einfach auch die Mischung aus allem: „Man kann nicht prinzipiell sagen, ob er von sich aus was anbietet. Manchmal macht er das, manchmal ist er ein Schulmediziner“ (TP 12).
Beim Begriff „Wahrung der Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten“ fokussieren die Testpersonen im wesentlichen auf den ersten Teil „Wahrung der Privatsphäre“, was ähnlich definiert wird wie der Begriff der „Diskretion“ bei der Bewertung des Personals: geschlossene Türen am Behandlungszimmer, keine Dritten im Behandlungszimmer anwesend, es wird „nichts auf den Flur hinaus“ getragen (TP 12) oder keine Telefonate mit anderen Patienten während der Behandlung. Was Datenschutz im engeren Sinne angeht, finden wir auch hier Testpersonen, die zwar nicht wissen, was mit ihren Daten wirklich passiert, aber dennoch ein gutes Gefühl (z.B. TP 01) oder „den Eindruck haben, dass der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet ist“ (TP 08).
Die Vergabe der Note „ausreichend“ wird wie folgt begründet: „Die Ärztin war einfach nur Scheiße. Die hat mir eine Spritze gegeben und dann angefangen zu bohren, bevor die Spritze gewirkt hat“ (TP 01) oder: „Unsicherheit, ob Behandlungen für mich sinnvoll und notwendig sind, oder nur für seinen Geldbeutel“ (TP 10).
Auf die Frage, an was die Testpersonen bei dem Begriff „Arzt/Ärztin“ gedacht haben, gibt es erwartungsgemäß fast ausschließlich inhaltliche Überlegungen; welches Personal darunter zu verstehen sei, ist wohl eindeutig. Nur zwei der Testpersonen gaben an, dass sie „an den behandelnden Arzt“ gedacht hätten. Ansonsten, wie bereits erwähnt, inhaltliche Dimensionen der Arzt-Bewertung.
Die wesentlichen Merkmale der Arzt-Bewertung sind vor allem Kompetenz (7 Nennungen), danach – aber deutlich seltener - Freundlichkeit, Menschlichkeit, Respekt, Einfühlungsvermögen, Umgang mit den Patienten. Und natürlich die Frage, ob der Arzt/die Ärztin zur Heilung beigetragen haben: „Er hat mir durch eine schwere Krankheit geholfen, dadurch entstand eine persönliche Beziehung…“ (TP 06).
Auf die Frage, wie klar es ihnen gewesen sei, was mit dem Begriff „Arzt/Ärztin“ gemeint sei, antworteten 12 Testpersonen, das sei „völlig klar gewesen“. Für 3 Testpersonen war der Begriff nur „einigermaßen klar“, „eher unklar“; und „völlig unklar“ wurden nicht genannt.
Als Grund für die Unklarheit bezüglich des Begriffs „Arzt/Ärztin“ wird übereinstimmend angeführt, dass der Sinn der Frage nicht deutlich war: „Extremer Interpretationsspielraum. Unklar in welche Richtung ist die Frage gemeint“ (TP 05) oder Unklarheit darüber, „was ich alles zu bewerten hätte“ (TP 15).
Auch bei „Arzt/Ärztin“ kann man erläuternde Begriffe (Kriterien) in der online- Variante der Arzt-Auskunft aufrufen; dabei handelt es sich um
- Freundlichkeit
- Respekt, Ernstnehmen des Leidensdrucks
- Gründlichkeit der Untersuchung; Verständlichkeit der Aufklärung
- Mitsprache bei Therapiealternativen sowie
- Wahrung der Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten.
Aber auch hier führt diese doch recht deutliche Diskrepanz nicht dazu, dass Testpersonen ihr Urteil anders gefällt hätten, wenn sie die Kriterien bereits vor der ungestützten Bewertung von „Personal“ gekannt hätten; nur eine der dreizehn Testpersonen4 hätte sich bei Kenntnis der Kriterien ein anderes Urteil gebildet.
Werfen wir auch hier einen Blick auf einige der Kriterien und ihre Interpretation bzw. Kommentierung durch die Testpersonen.
Beim Kriterium „Respekt; Ernstnehmen des Leidensdrucks“ wiederholen die Testpersonen häufig die vorgegebenen Begriffe: „dass er mich respektiert“ (TP 02) oder „wenn man Probleme hat, tatsächlich Leidensdruck, versucht er, diesen Leidensdruck wegzunehmen“ (TP 12). Oder ganz direkt: TP 03 hat bei der Bewertung des Kriteriums gedacht „an genau das, was da steht, an Respekt und Ernstnehmen der Beschwerden“. Der Begriff „Respekt“ wird in der einen oder anderen Weise vier mal genannt, der Begriff „Ernstnehmen des Leidensdrucks“ wörtlich oder vergleichbar acht mal, wobei hier eher eine allgemeine Sichtweise besteht: als Patient und Mensch ernst genommen zu werden.
Bei der „Mitsprache bei Therapiealternativen“ wäre zu unterscheiden zwischen aktiver Aufforderung durch den Arzt und alternativen Angeboten erst nach Rückfrage durch den Patienten sowie der letztendlichen Entscheidungsfreiheit des Patienten. So gibt es Ärzte, die von sich aus keine Therapiealternativen vorschlagen („er schlüsselt mir die Alternativen nicht wirklich schlüssig für mich auf“ – TP 10), die Altnernativen zwar vorgeschlagen haben, „aber nicht näher darauf eingegangen“ sind (TP 15), die erst auf Rückfrage durch den Patienten alternative Vorschläge machen oder auch von sich aus Therapiealternativen vorschlagen und dann auch bereit sind, sie umzusetzen. Oder ganz einfach auch die Mischung aus allem: „Man kann nicht prinzipiell sagen, ob er von sich aus was anbietet. Manchmal macht er das, manchmal ist er ein Schulmediziner“ (TP 12).
Beim Begriff „Wahrung der Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten“ fokussieren die Testpersonen im wesentlichen auf den ersten Teil „Wahrung der Privatsphäre“, was ähnlich definiert wird wie der Begriff der „Diskretion“ bei der Bewertung des Personals: geschlossene Türen am Behandlungszimmer, keine Dritten im Behandlungszimmer anwesend, es wird „nichts auf den Flur hinaus“ getragen (TP 12) oder keine Telefonate mit anderen Patienten während der Behandlung. Was Datenschutz im engeren Sinne angeht, finden wir auch hier Testpersonen, die zwar nicht wissen, was mit ihren Daten wirklich passiert, aber dennoch ein gutes Gefühl (z.B. TP 01) oder „den Eindruck haben, dass der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet ist“ (TP 08).
Empfehlungen:
Drei Kriterien: „Kompetenz“, „Freundlichkeit“, „Nimmt
Patienten ernst“. Gestrichen werden die „alten“ Kriterien „Mitsprache bei Therapiealternativen“,
„Respekt, Ernstnehmen des Leidensdrucks“, „Gründlichkeit der
Untersuchung; Verständlichkeit der Aufklärung“ und „Wahrung der Privatsphäre
und Schutz der persönlichen Daten“.
Frage getestet:
true