Multi-Item Scale:

Item Text:

a) Um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen, sollte das Recht auf Asyl eingeschränkt werden.

Different Answer Format Tested:

Nein

Findings:

Etwas mehr als die Hälfte (56,6%) der Testpersonen befürwortete diese Maßnahme und ein knappes Viertel (24,2%) lehnte sie ab. Die Antworten der Testpersonen verteilten sich dabei über die gesamte Skalenbreite.

Durch den Einsatz eines Comprehension Probings wurde bei diesem Item untersucht, was die Testpersonen unter dem Begriff „Recht auf Asyl“ verstehen. Die Antworten der Testpersonen lassen sich in insgesamt vier Kategorien einteilen (s. Tabelle F1_1), die sich dahingehend unterscheiden, mit welchem Grad der Spezifizität der Begriff interpretiert wird.

Tabelle F1_1. Verständnis des Begriffs „Recht auf Asyl“ und Anzahl der Nennungen.

Verständnis von „Recht auf Asyl“ Anzahl der Nennungen
1. Recht auf Aufenthalt für politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten
(z.B. TP 83: „Politisch Verfolgte oder Menschen aus Kriegsgebieten
bekommen bei uns Hilfe.“)
43
2. Allgemein Schutz/Unterstützung/Bleiberecht
(z.B. TP 104: „Recht in Deutschland zu leben, vom Staat finanziell unter-
stützt zu werden. Hier Recht auf Arbeit und Bildung, Familiennachzug.“)
28
3. Recht auf Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen oder für
einen begrenzten Zeitraum
(z.B. TP 113: „Unter bestimmten Voraussetzungen in einem Land Asyl zu erhalten.“)
22
4. Recht auf Aufenthalt für jeden (ohne Bedingungen)
(z.B. TP 106: „Jeder Nichtdeutsche kann in Deutschland Asyl beantragen,
egal aus welchem Grund.“)
16
Nicht kodierbare Antwort /Antwort auf Probing-Frage verweigert 11
Während etwas mehr als die Hälfte der Testpersonen (n=65) das Recht auf Asyl an bestimmte Bedingungen knüpft (z.B. nur für politisch Verfolgte oder nur für einen bestimmten Zeitraum; siehe Kategorien 1 und 3 in Tabelle F1_1), interpretiert ein gutes Drittel der Befragten (n=44) den Begriff eher allgemein oder knüpft das Recht auf Aufenthalt in Deutschland explizit nicht an bestimmte Bedingungen (siehe Kategorien 2 und 4 in Tabelle F1_1). Dieser Befund zeigt, dass der Begriff „Recht auf Asyl“ recht vage ist und verschiedene Facetten enthält (Asyl für bestimmte Gruppen, für einen bestimmten Zeitraum, etc.). Die konkrete Interpretation des Begriffs, d.h. ob er eher eng oder weit gefasst wird, hat folglich auch einen Einfluss auf die Beantwortung des Items. Während Testpersonen in Kategorie 1 eine Einschränkung des Asylrechts eher ablehnen (M = 2,91), sprechen sich Testpersonen in Kategorie 3 eher dafür aus (M = 1,95; niedrigere Werte bedeuten hier eher Zustimmung, höhere Werte eher Ablehnung). Der Begriff „Recht auf Asyl“ wird von den Testpersonen zwar unterschiedlich interpretiert, die konkrete Interpretation scheint jedoch auch bereits die Einstellung zum Thema widerzuspiegeln: Personen, die dem Asylrecht positiv gegenüberstehen, assoziieren den Begriff eher mit Asyl für politisch Verfolgte; Personen, die ihm kritisch gegenüberstehen eher mit einem Missbrauch des Asylrechts. Eine Konkretisierung des Begriffs (z.B. „Recht auf Asyl für politisch Verfolgte“) würde vermutlich dazu führen, dass das Item diese unterschiedlichen Positionen weniger deutlich abbilden würde. Gleichwohl könnte man je nach Erkenntnisinteresse eine Konkretisierung vornehmen, sofern beispielsweise die Einstellung zum Asylrecht für bestimmte Zielgruppen (z.B. politisch Verfolgte) erfasst werden soll. Wird an der allgemeinen Begrifflichkeit festgehalten, so muss bei der Interpretation der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden, dass sie verschiedene Facetten enthält. Eine Fokussierung auf nur eine dieser Facetten (z.B. „X% der Befragten sind dafür, das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte zu begrenzen“) ist dann nicht zulässig.

Die Testpersonen wurden darüber hinaus gefragt, wie schwer es ihnen gefallen ist anzugeben, ob sie die Maßnahme in Item a) befürworten oder ablehnen (Difficulty Probing). Befragte, welche diese Nachfrage mit „eher schwer“ oder „sehr schwer“ beantworteten, wurden gebeten, die Gründe für die wahrgenommene Schwierigkeit zu erläutern. Insgesamt 9% der Testpersonen (n=11) gaben an, dass ihnen das Beantworten „eher schwer“ oder „sehr schwer“ gefallen sei, wobei dies hauptsächlich mit der Komplexität des Themas (und nicht etwa mit der Formulierung des Items) begründet wurde (TP 229: „Weil das Thema hochkomplex ist“; TP 109: „Weil ich es einfach schwer finde, gefühlsmäßig.“; TP 314: „Es sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.“).

Recommendations:

Wir empfehlen, das Item zu belassen. Der Begriff „Recht auf Asyl“ ist zwar relativ vage und wird von den Testpersonen unterschiedlich interpretiert, die konkrete Interpretation scheint jedoch auch bereits die Einstellung zum Thema widerzuspiegeln: Personen, die dem Asylrecht positiv gegenüber stehen, assoziieren den Begriff eher mit Asyl für politisch Verfolgte; Personen, die ihm kritisch gegenüber stehen eher mit einem Missbrauch des Asylrechts. Eine Konkretisierung des Begriffs (z.B. „Recht auf Asyl für politisch Verfolgte“) würde vermutlich dazu führen, dass das Item diese unterschiedlichen Positionen weniger deutlich abbilden würde. Gleichwohl könnte man je nach Erkenntnisinteresse eine Konkretisierung vornehmen, sofern beispielsweise die Einstellung zum Asylrecht für bestimmte Zielgruppen (z.B. politisch Verfolgte) erfasst werden soll. Wird an der allgemeinen Begrifflichkeit festgehalten, so muss bei der Interpretation der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden, dass sie verschiedene Facetten enthält. Eine Fokussierung auf nur eine dieser Facetten (z.B. „X% der Befragten sind dafür, das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte zu begrenzen“) ist dann nicht zulässig.

Question tested:

true