Multi-Item-Skala:
Itemtext:
g): Die Kompetenzen der Europäischen Union (EU) sollten reduziert werden.
Verschiedene Antwortformate getestet:
Nein
Befund zum Item:
Die Mehrheit der Testpersonen (43,3%) entschied sich hier für die Mittelkategorie, 35,9% befürworteten die Maßnahme und 20,9% lehnten sie ab. Die Antworten der Testpersonen verteilten sich dabei über die gesamte Skalenbreite.
Mit Hilfe eines Comprehension Probings sollte untersucht werden, was die Testpersonen unter dem Begriff „Kompetenzen der EU“ verstehen. Die Antworten der Testpersonen lassen sich in insgesamt drei Kategorien kodieren (s. Tabelle F1_5). Auffällig ist hier der große Anteil an nicht kodierbaren Antworten bzw. Antwortverweigerungen (n=39) und nicht zur Nachfrage passenden Antworten (n=21), d.h. solche Antworten, in denen die Testpersonen anstatt einer Definition des Begriffs „Kompetenzen der EU“ lediglich ihre Meinung zum Thema äußern. Dies deutet darauf hin, dass es sich hier sowohl um ein emotional aufgeladenes als auch eher komplexes Thema handelt. Diejenigen Testpersonen, die auf die Comprehension Probe auswertbare Antworten liefern, assoziieren mit dem Begriff hauptsächlich Gesetze und Richtlinien, welche die EU erlässt (TP 131: „Als Beispiel: Wattbegrenzung der Staubsauger, Verbot von Glühbirnen etc.“; TP 161: „Die Entscheidungen der EU sind bindend für die Mitgliedsstaaten (krumme Gurken) im Supermarkt.“) oder deren Entscheidungsspielräume und Befugnisse allgemein (TP 119: „Inwieweit die EU in nationale Angelegenheiten der Mitgliedstaaten eingreifen darf. Wer in welcher Angelegenheit das letzte Wort hat.“; TP 333: „Handlungsmöglichkeiten und -spielräume.“).
Die jeweilige Interpretation beeinflusst dabei die Beantwortung des Items: Testpersonen mit dem erstgenannten Begriffsverständnis befürworten die Maßnahme eher (M = 2,67, SD = 1,27; geringere Werte = eher Zustimmung) als Testpersonen mit dem zweitgenannten Begriffsverständnis (M = 3,15, SD = 0,86; t(56) = -1,68, p = .087).
Wie bereits bei Item a) und Item f) ist hier anzumerken, dass der Begriff „Kompetenzen der EU“ relativ vage ist und daher von den Testpersonen unterschiedlich interpretiert wird, was wiederum einen Einfluss auf die Beantwortung des Items hat. Die konkrete Interpretation scheint jedoch auch hier die Einstellung zum Thema widerzuspiegeln: Personen, die der EU kritisch gegenüberstehen, assoziieren mit dem Begriff eher den Erlass von (sinnlosen) Gesetzen und Richtlinien; Personen, die der EU weniger kritisch gegenüberstehen, assoziieren damit eher die Entscheidungsspielräume und Befugnisse der EU allgemein. Eine Konkretisierung des Begriffs „Kompetenzen der EU“ würde vermutlich dazu führen, dass das Item diese unterschiedlichen Positionen weniger deutlich abbilden würde. Gleichwohl könnte man je nach Erkenntnisinteresse eine Konkretisierung vornehmen, sofern beispielsweise ein bestimmter Kompetenzrahmen von Interesse ist. Wird an der allgemeinen Begrifflichkeit festgehalten, so muss bei der Interpretation der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden, dass sie verschiedene Facetten enthält. Eine Fokussierung auf nur eine dieser Facetten (z.B. „X% der Befragten sind dafür, dass die Gesetzgebungskompetenz der EU reduziert wird“) ist dann nicht zulässig.
Auch bei diesem Item sollten die Testpersonen bewerten, wie schwer es ihnen gefallen ist anzugeben, ob sie die Maßnahme befürworten oder ablehnen (Difficulty Probing). Insgesamt 29% der Testpersonen (n=35) haben auf diese Difficulty Probe mit „eher schwer“ oder „sehr schwer“ geantwortet, was ausschließlich damit begründet wurde, dass es sich hierbei um ein kompliziertes Thema handele, mit dem man sich noch nicht ausreichend beschäftigt habe (n=26; z.B. TP 235: „Damit kenne ich mich nicht aus.“; TP 237: „Ich bin mir nicht sicher gewesen, was genau unter Kompetenzen der EU fällt.“; TP 246: „Noch nicht darüber nachgedacht.“; TP 264: „Komplexität.“). Die wahrgenommene Schwierigkeit hing also nicht mit der Formulierung des Items zusammen.
Mit Hilfe eines Comprehension Probings sollte untersucht werden, was die Testpersonen unter dem Begriff „Kompetenzen der EU“ verstehen. Die Antworten der Testpersonen lassen sich in insgesamt drei Kategorien kodieren (s. Tabelle F1_5). Auffällig ist hier der große Anteil an nicht kodierbaren Antworten bzw. Antwortverweigerungen (n=39) und nicht zur Nachfrage passenden Antworten (n=21), d.h. solche Antworten, in denen die Testpersonen anstatt einer Definition des Begriffs „Kompetenzen der EU“ lediglich ihre Meinung zum Thema äußern. Dies deutet darauf hin, dass es sich hier sowohl um ein emotional aufgeladenes als auch eher komplexes Thema handelt. Diejenigen Testpersonen, die auf die Comprehension Probe auswertbare Antworten liefern, assoziieren mit dem Begriff hauptsächlich Gesetze und Richtlinien, welche die EU erlässt (TP 131: „Als Beispiel: Wattbegrenzung der Staubsauger, Verbot von Glühbirnen etc.“; TP 161: „Die Entscheidungen der EU sind bindend für die Mitgliedsstaaten (krumme Gurken) im Supermarkt.“) oder deren Entscheidungsspielräume und Befugnisse allgemein (TP 119: „Inwieweit die EU in nationale Angelegenheiten der Mitgliedstaaten eingreifen darf. Wer in welcher Angelegenheit das letzte Wort hat.“; TP 333: „Handlungsmöglichkeiten und -spielräume.“).
Tabelle F1_5. Verständnis des Begriffs „Kompetenzen der EU“ und Anzahl der Nennungen.
Verständnis von „Kompetenzen der EU“ | Anzahl der Nennungen |
---|---|
1. Erlass von Gesetzen und Richtlinien (z.B. TP 110: „Gesetz- und Richtlinienkompetenz, z.B. EU-DSGVO.“) |
33 |
2. Entscheidungsspielräume und Befugnisse allgemein (z.B. TP 108: „Zuständigkeitsbereiche und Befugnisse der EU.“) |
27 |
3. TP hat nur Meinung zur EU kommuniziert (meist negativ) (z.B. TP 178: „Die EU hat sich nicht in alle Dinge einzumischen. Die einzelnen Länder sollten selbst entscheiden was für ihr Land gut oder schlecht ist.“) |
21 |
Nicht kodierbare Antwort /Antwort auf Probing-Frage verweigert | 39 |
Wie bereits bei Item a) und Item f) ist hier anzumerken, dass der Begriff „Kompetenzen der EU“ relativ vage ist und daher von den Testpersonen unterschiedlich interpretiert wird, was wiederum einen Einfluss auf die Beantwortung des Items hat. Die konkrete Interpretation scheint jedoch auch hier die Einstellung zum Thema widerzuspiegeln: Personen, die der EU kritisch gegenüberstehen, assoziieren mit dem Begriff eher den Erlass von (sinnlosen) Gesetzen und Richtlinien; Personen, die der EU weniger kritisch gegenüberstehen, assoziieren damit eher die Entscheidungsspielräume und Befugnisse der EU allgemein. Eine Konkretisierung des Begriffs „Kompetenzen der EU“ würde vermutlich dazu führen, dass das Item diese unterschiedlichen Positionen weniger deutlich abbilden würde. Gleichwohl könnte man je nach Erkenntnisinteresse eine Konkretisierung vornehmen, sofern beispielsweise ein bestimmter Kompetenzrahmen von Interesse ist. Wird an der allgemeinen Begrifflichkeit festgehalten, so muss bei der Interpretation der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden, dass sie verschiedene Facetten enthält. Eine Fokussierung auf nur eine dieser Facetten (z.B. „X% der Befragten sind dafür, dass die Gesetzgebungskompetenz der EU reduziert wird“) ist dann nicht zulässig.
Auch bei diesem Item sollten die Testpersonen bewerten, wie schwer es ihnen gefallen ist anzugeben, ob sie die Maßnahme befürworten oder ablehnen (Difficulty Probing). Insgesamt 29% der Testpersonen (n=35) haben auf diese Difficulty Probe mit „eher schwer“ oder „sehr schwer“ geantwortet, was ausschließlich damit begründet wurde, dass es sich hierbei um ein kompliziertes Thema handele, mit dem man sich noch nicht ausreichend beschäftigt habe (n=26; z.B. TP 235: „Damit kenne ich mich nicht aus.“; TP 237: „Ich bin mir nicht sicher gewesen, was genau unter Kompetenzen der EU fällt.“; TP 246: „Noch nicht darüber nachgedacht.“; TP 264: „Komplexität.“). Die wahrgenommene Schwierigkeit hing also nicht mit der Formulierung des Items zusammen.
Empfehlungen:
Wir empfehlen, das Item zu belassen. Der Begriff „Kompetenzen der EU“ ist zwar relativ vage und wird von den Testpersonen unterschiedlich interpretiert, die konkrete Interpretation scheint jedoch auch bereits die Einstellung zum Thema widerzuspiegeln: Personen, die der EU kritisch gegenüberstehen, assoziieren mit dem Begriff eher den Erlass von (sinnlosen) Gesetzen und Richtlinien; Personen, die der EU weniger kritisch gegenüberstehen, assoziieren damit eher die Entscheidungsspielräume und Befugnisse der EU allgemein. Eine Konkretisierung des Begriffs „Kompetenzen der EU“ würde vermutlich dazu führen, dass das Item diese unterschiedlichen Positionen weniger deutlich abbilden würde. Gleichwohl könnte man je nach Erkenntnisinteresse eine Konkretisierung vornehmen, sofern beispielsweise ein bestimmter Kompetenzrahmen von Interesse ist. Wird an der allgemeinen Begrifflichkeit festgehalten, so muss bei der Interpretation der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden, dass sie verschiedene Facetten enthält. Eine Fokussierung auf nur eine dieser Facetten (z.B. „X% der Befragten sind dafür, dass die Gesetzgebungskompetenz der EU reduziert wird“) ist dann nicht zulässig.