Multi-Item-Skala:
Itemtext:
d) ... dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams haben, um ihre deutliche Ablehnung gegenüber Regierungsentscheidungen zum Ausdruck zu bringen.
Verschiedene Antwortformate getestet:
Nein
Befund zum Item:
Dieses Item wird überwiegend als wichtig bzw. sehr wichtig eingestuft (n=16). Drei Testpersonen vergeben den Mittelwert und eine Testperson stuft das Item als „eher nicht wichtig“ ein.
Beim Beantworten der Aussage d) äußern vier Testpersonen spontan Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams:
Die restlichen zehn Testpersonen interpretieren den Begriff des zivilen Ungehorsams überwiegend als gewaltlosen Protest und verstehen darunter Protestformen wie Streiks und Demonstrationen.
Die Schwierigkeiten, die bei der Beantwortung von Aussage d) aufgrund des Begriffs des „zivilen Ungehorsams“ entstehen, werden auch dadurch verdeutlicht, dass die Hälfte der Testpersonen (n=10) angibt, die Beantwortung der Aussage sei ihr aufgrund der Begrifflichkeit „eher schwer“ oder „sehr schwer“ gefallen.
Beim Beantworten der Aussage d) äußern vier Testpersonen spontan Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams:
- „Das ist ein bisschen kompliziert. Was soll das bedeuten? Man weiß was ‚zivil‘ und ‚Ungehorsam‘ ist, aber jetzt in diesem Zusammenhang? Wie ist das gemeint?“ (TP 01)
- „Ich würde das jetzt so verstehen, dass die dann demonstrieren dürfen. Ist das so gemeint?“ (TP 11)
- „Wie wird ‚ziviler Ungehorsam‘ definiert?" (TP 12)
- „Das ist echt schwierig. Ich habe jetzt an Demonstrationen gedacht oder generell vielleicht an Unterschriftensammlungen. Aber ob das jetzt schon ziviler Ungehorsam ist? Ich wüsste jetzt nicht genau, ob ziviler Ungehorsam bedeutet, dass etwas verboten ist oder ob es dabei nur um das legale Auflehnen gegen eine politische Entscheidung geht.“ (TP 06)
- „An dem Begriff bin ich hängen geblieben. Den fand ich schwierig von der Formulierung her, weil ich gedacht habe, was verbirgt sich dahinter oder was würde ich darunter verstehen? Was ich mir vorgestellt habe, ist das Recht auf Versammlung, Demonstrationen. Dass man in einem zivilen Rahmen, also friedlich und gewaltfrei demonstriert, zum Beispiel.“ (TP 08)
- „Ziviler Ungehorsam erstreckt sich von Zerstörung bis Häuserbesetzung. Zerstörung: nein, Häuserbesetzung und Protestkundgebungen: ja. Vielleicht bin ich da naiv, aber ich hätte es gerne so, dass andere nicht zu Schaden kommen und dass kein Eigentum zerstört wird. Randale gehören für mich nicht dazu, deswegen ist die Beantwortung für mich ganz schwierig. Wo ist die Grenze?“ (TP 12).
Testperson 12 merkt an, dass Ihre Antwort („wichtig“, Skalenwert 6) nur für den Fall gelte, dass es bei dieser Aussage um gewaltlosen Protest gehe. - „Da denke ich an Stuttgart 21, an Demonstrationen. Es gibt unterschiedliche Arten von ‚zivilem Ungehorsam‘. Bspw. kann man an gewaltlosen Demonstrationen teilnehmen oder aber auch an welchen bei denen es zu schweren Ausschreitungen kommt. Daher liege ich so in der Mitte. Ich bin schon dafür, dass die Bürger das Demonstrationsrecht, welches ein Grundrecht ist, wahrnehmen können bzw. sollen. Aber ich lehne gewaltsame Demonstrationen grundsätzlich ab.“ (TP 15)
- „Dass man straffällig wird vielleicht? Dass man seinen Pflichten nicht nachgeht?“ (TP 03)
- „Das hört sich für mich so an, als ob es hier nicht um Demonstration geht. Ziviler Ungehorsam, das ist etwas, was man gegen das Gesetz macht. Und das finde ich jetzt nicht so ok. […] Fensterscheiben einschlagen oder so etwas oder Autos demolieren, aus Wut oder aus Protest." (TP 13)
Die restlichen zehn Testpersonen interpretieren den Begriff des zivilen Ungehorsams überwiegend als gewaltlosen Protest und verstehen darunter Protestformen wie Streiks und Demonstrationen.
Die Schwierigkeiten, die bei der Beantwortung von Aussage d) aufgrund des Begriffs des „zivilen Ungehorsams“ entstehen, werden auch dadurch verdeutlicht, dass die Hälfte der Testpersonen (n=10) angibt, die Beantwortung der Aussage sei ihr aufgrund der Begrifflichkeit „eher schwer“ oder „sehr schwer“ gefallen.
Empfehlungen:
Umformulieren in:
„dass Bürger die Möglichkeit des gewaltlosen Protests haben, um ihre deutliche Ablehnung gegenüber Regierungsentscheidungen zum Ausdruck zu bringen.“
Oder kürzer und für die Befragten leichter verständlich:
„dass Bürger die Möglichkeit des gewaltlosen Protests gegenüber Regierungsentscheidungen haben.“
„dass Bürger die Möglichkeit des gewaltlosen Protests haben, um ihre deutliche Ablehnung gegenüber Regierungsentscheidungen zum Ausdruck zu bringen.“
Oder kürzer und für die Befragten leichter verständlich:
„dass Bürger die Möglichkeit des gewaltlosen Protests gegenüber Regierungsentscheidungen haben.“