Multi-Item-Skala:

Itemtext:

Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben.

Verschiedene Antwortformate getestet:

Nein

Befund zum Item:

Beim Beantworten der Aussage f) „Dass Bürger die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegenüber Regierungsentscheidungen haben“ äußern acht Testpersonen spontan Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams:
  • „Ich kann für mich „zivilen Ungehorsam“ nicht definieren. Was das ist? Was man da macht? Ob damit einfach Demonstrationen gemeint sind oder halt wirklich Krawalle und Gewalt. Der Begriff ist jetzt einfach nicht klar.“ (TP 01)
  • „Des „zivilen Ungehorsams“? Was meinen die damit?“ (TP 03)
  • „Was soll die Frage f) bedeuten? Was soll da der zivile Ungehorsam darstellen?“ (TP 08)
  • „Was ist ziviler Ungehorsam? Ist das so etwas wie Streik oder Demonstrationen? Ich hätte das mit einer Demonstration gleichgesetzt.“ (TP 10)
  • „Was bitte schön ist ziviler Ungehorsam?“ (TP 17)
Auf die erste Nachfrage geben vier weitere Testpersonen Verständnisschwierigkeiten mit dem Begriff an:
  • „Ungehorsam, das hieß es ja früher von den Eltern immer, wenn man frech war oder so. Aber so, da weiß ich nicht, was damit gemeint ist. Da verstehe ich die ganze Frage irgendwie gar nicht.“ (TP 04)
  • „Wusste ich nicht genau, was gemeint ist, ob das jetzt Demonstrationen sind, oder ob das jetzt schon so in die Straftaten übergeht, was weiß ich, z.B. Plakate zerstören oder weiß ich nicht, irgendwelche körperlichen Übergriffe auf Leute, die anderer Meinung sind. Deswegen habe ich da jetzt erst einmal kann ich nicht sagen, angekreuzt.“ (TP 06)
  • „Ich kann jetzt nicht genau sagen, was das ist. Ich hatte jetzt nur so eine Idee im Kopf, dass man sich praktisch gegen Gesetze auflehnt, jetzt nicht im kriminellen Sinn, sondern z.B. protestiert.“ (TP 07)
  • „Wenn „ziviler Ungehorsam“ so gemeint wäre, dass man Gesetze einfach nicht beachtet und anders handelt, dann finde ich das gar nicht wichtig, das sollte man nicht. „Ziviler Ungehorsam“ jetzt so definiert, dass man das Recht hat gegen Ungerechtigkeiten vor Gericht zu gehen oder man sich auf rechtlichem Weg gegen Gesetze wehren kann, die man für falsch hält, dann ist es richtig. Da bin ich ein bisschen im Zweifel, was ziviler Ungehorsam heißt.“ (TP 20)
Von den zwölf Testpersonen, die angeben, Probleme mit dem Verständnis der Aussage f) zu haben, entscheidet sich die Hälfte für die Antwortkategorie „kann ich nicht sagen“, drei für die mittlere Kategorie und drei Testpersonen für „eher wichtig“ bis „sehr wichtig“. Die Testpersonen, die mit „kann ich nicht sagen“ antworten, begründen ihre Antwort damit, dass sie nicht wüssten, was der Begriff „ziviler Ungehorsam“ bedeute (drei TPs) oder dass ihnen nicht klar sei, ob der Begriff sich nur auf gewaltlosen Ungehorsam beschränke oder auch gewalttätigen Widerstand miteinschließe (drei TPs).

Die drei Testpersonen, die sich für „eher wichtig“ bis „sehr wichtig“ entschieden haben, verbinden den Begriff vor allem mit Demonstrationen. Begründet wird ihre Antwort damit, dass es wichtig sei, ein Recht auf freie Meinungsäußerung zu haben und damit verbunden das Recht auf die Straße zu gehen, um gegen Regierungsentscheidungen zu demonstrieren. Dennoch bleibt bei TP 08 und TP 10 die Unsicherheit, ob Demonstrationen zu „zivilem Ungehorsam“ gehören:
  • „Da habe ich mir noch nie etwas dazu gedacht. Ich würde vielleicht als erstes noch an eine Demonstration denken. Aber ich denke nicht, dass das der zivile Ungehorsam darstellen soll, oder?“ (TP 08)
  • „ Was wäre denn noch ziviler Ungehorsam? Ja, nicht zur Wahl gehen ist kein Ungehorsam, das ist unser gutes Recht. Auf der anderen Seite, wir haben auch das Recht zu demonstrieren. Ist das dann noch ziviler Ungehorsam? Der Begriff ist schwer. Das sollte man vielleicht spezifizieren, beziehungsweise einen anderen Begriff dafür finden, damit das klarer wird.“ (TP 10)
Acht Testpersonen beantworten die Frage ohne offensichtliche Probleme. Allerdings verbinden die Testpersonen sehr unterschiedliche Dinge mit „zivilem Ungehorsam“. Am häufigsten werden Demonstrationen genannt (6 Nennungen), hinzu kommen Randale und gewaltsame Ausschreitungen (2 Nennungen), Flugblätter verteilen (2 Nennungen), sich vor Gericht Recht erstreiten, Nichtbefolgung von Gesetzen, Petitionen einreichen, Streiken, sich an Bahngleisen festketten (jeweils eine Nennung).

Empfehlungen:

Umformulieren in: „Dass Bürger die Möglichkeit haben gewaltlos Gesetze und Anordnungen zu missachten, z.B. durch Steuerverweigerung, Sitzstreik, Generalstreik, Besetzung von Land oder Häusern, und Sit-ins an verbotenen Orten.“ (s. Definition von Theodor Ebert).
Oder:
„Dass Bürger die Möglichkeit des gewaltlosen Protests gegenüber Regierungsentscheidungen haben.“