Frage: Wenn die Befragten in ihrer Antwort auch Messengerdienste berücksichtigen sollen, wäre eine Möglichkeit, die Frage mit der Nennung von beispielhaften sozialen Medien dieser Art anzupassen. Um eine Verwirrung mit dem Begriff „folgen“ zu vermeiden, bei sozialen Medien, bei denen dieser Begriff in der Regel nicht verwendet wird, empfehlen wir zudem, die Beispiele nicht in der Frage selbst, sondern in einer Erläuterung aufzuzählen.
Die von uns empfohlene Frageformulierung lautet daher wie folgt:
„Folgen Sie in sozialen Medien Politikerinnen und Politikern oder politischen Parteien oder haben Sie entsprechende Kanäle abonniert? Falls ja, von welchen Parteien?
Dazu zählen z. B. das Liken von Facebookseiten, das Folgen von Twitterkanälen, aber auch das Abonnieren von WhatsApp- oder Telegramgruppen.“
Antwortformat: Belassen.
Bei Frage 7 wurden die Testpersonen gefragt, ob sie „Politikerinnen, Politikern oder politischen Parteien“ in sozialen Medien folgen. Die Mehrheit der Testpersonen (n = 6) gab an, in sozialen Medien keinen „Politikerinnen, Politikern oder Parteien“ zu folgen. Drei Testpersonen bejahten Frage 7 und machten Gebrauch von der Möglichkeit der Mehrfachnennung. Nach anfänglichem Zögern entschied sich Testperson 04 für die Antwortkategorie „Sonstige“ und ergänzte, dass sie der Partei „DIE PARTEI“ folge.
1. Wie gehen die Befragten bei der Beantwortung der Frage vor?
Auf die Nachfrage, wie sie beim Beantworten der Frage vorgegangen waren und an welche sozialen Medien sie währenddessen gedacht hätten, gaben die meisten Testpersonen (n = 7) Facebook und Instagram an. Die Plattformen Twitter und YouTube wurden zwar auch genannt, jedoch nur von drei Testpersonen. In den meisten Fällen dachten die Testpersonen zunächst an ihre eigene Nutzung von sozialen Medien und überlegten, ob sie dort politische Abonnements haben:
2. Ist der Begriff „folgen“ hinlänglich bekannt?
Auf die Nachfrage, was die Testpersonen unter „folgen“ verstehen, antworteten die meisten mit Synonymen wie „abonnieren“, was bereits im Fragetext selbst enthalten ist, oder englischen Bezeichnungen wie „Likes“ oder „Follower“:
Andere Testpersonen erläuterten ihr Verständnis von „folgen“ im konkreten Zusammenhang mit spezifischen sozialen Medien:
Zwei Testpersonen verstanden unter „folgen“ auch das Anschauen und Lesen von Beiträgen, ohne das aktive Folgen zu benennen:
Da für die Mehrheit der Testpersonen das Verb „folgen“ mit verschiedenen sozialen Medien in Verbindung steht, ist anzunehmen, dass die Frage auf die intendierte Art und Weise verstanden wird. Allerdings wurden Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram von den Testpersonen im Zusammenhang mit „folgen“ nicht genannt. Wenn solche Messengerdienste auch abgedeckt werden sollen, sollte die Frage entsprechend umformuliert werden.