Frage: Wir empfehlen, „internetfähige Fernseher oder Smart-TVs“ als weitere Beispiele aufzuführen, sofern diese miteinbezogen werden sollen.
Darüber hinaus könnte der Begriff „private Zwecke“ durch Unterstreichen hervorgehoben werden, um die Frage deutlicher von der Internetnutzung im Arbeitskontext abzugrenzen.
Antwortformat: Belassen.
1. An welche Nutzungsarten denken die Befragten bei der Beantwortung?
Abgesehen von einer Testperson (TP 07) verwiesen alle auf die mehrmalige tägliche Nutzung ihres Smartphones, Computers, Laptops oder Tablets. Auf die Nachfrage hin, wie leicht oder schwer es den Testpersonen gefallen sei, sich einer Antwortkategorie zuzuordnen, antworteten acht mit „sehr leicht“ und zwei mit „eher leicht“. Bei keiner Testperson zeigten sich Probleme hinsichtlich der Abgrenzung zwischen den Antwortkategorien „einmal täglich“ und „mehrfach täglich“.
Auf die Nachfrage zu den Zwecken der Internetnutzung nannten die Testpersonen soziale Medien, Spiele, die Suche nach Informationen oder das Anschauen von Serien:
Drei der zehn Testpersonen (TP 06, 07, 09) gaben auf Nachfrage hin an, bei der Beantwortung der Frage nicht an die Nutzung von Apps auf dem Smartphone oder an das Lesen und Schreiben von Nachrichten über Messenger wie WhatsApp gedacht zu haben. Da die Testpersonen 06 und 09 auch ohne das Berücksichtigen ihrer Smartphone-Nutzung die Antwortkategorie „mehrmals täglich“ auswählten, hatte die Nichtberücksichtigung keinen Einfluss auf die Beantwortung der Frage. Und auch die Antwort von Testperson 07 („einmal täglich“) erschien passend, da sie angab, zwar nicht an die Smartphone-Nutzung gedacht zu haben, das Internet aber hauptsächlich über den Laptop zu nutzen.
2. Sind die Begriffe Laptop, Tablet und Smartphone hinlänglich bekannt?
Alle Testpersonen lieferten korrekte Definitionen der einzelnen Begriffe, welche den Laptop als ein „bewegliches“ und „mobiles“ Gerät, das Tablet als portables Gerät für die Internetnutzung und das Smartphone als Handy mit Internetzugriff bezeichneten.
3. Sollten „internetfähige Fernseher“ bzw. „Smart-TVs“ aufgenommen werden?
Auf die Nachfrage hin, ob „internetfähige Fernseher“ bzw. „Smart-TVs“ von den Testpersonen genutzt werden, antworteten sechs Testpersonen mit „ja“ und der Rest mit „nein“. Lediglich eine der Testpersonen, die diese Geräte nutzte, hatte diese bei ihrer Antwort berücksichtigt. Die restlichen fünf hatten dies nicht getan. Der meistgenannte Grund hierfür war, dass sie „nur an die vier Vorgaben gedacht [hätten], die i[m] ersten Satz stehen“ (TP 02) und sie „nicht darüber nachgedacht [hätten], welche weiteren Geräte es gibt.“ (TP 03). Nun im Nachhinein fiele z. B. Testperson 03 ein, dass Alexa auch permanent das Internet nutze, und Testperson 05 merkte an: „Wenn tatsächlich auch [internetfähige Fernseher und] Smart-TVs damit gemeint sind, dann sollte das vielleicht mit aufgeführt werden.“
4. Wie leicht fällt den Befragten die Differenzierung zwischen privater und nichtprivater Nutzung?
Fast alle Testpersonen (n = 9) bezogen sich beim Beantworten der Frage hauptsächlich auf die private Nutzung des Internets. Teilweise wurde die Nutzung im Arbeitskontext mitberücksichtigt, was aber keinen Einfluss auf die Beantwortung der Frage hatte (d. h., in allen Fällen wurde das Internet sowohl privat als auch im Arbeitskontext mehrfach täglich genutzt):
Eine Testperson (TP 06) hatte bei der Beantwortung der Frage hauptsächlich an die Internetnutzung im Arbeitskontext gedacht. Da diese Testperson allerdings angab, selbständig in der Onlinebranche tätig zu sein, liegt es nahe, dass die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Nutzung verschwimmen können. Dies wurde auch im weiteren Verlauf des Interviews deutlich:
„Ja gut, ich schaue halt auch viele Videos, da kommt schon einiges zusammen. Schwer zu sagen, aber ich denke mal, es ist schwierig, das ist eben parallel. Ich bin ja selbstständig und schaue mir dann im Hintergrund noch Videos während der Arbeit an. Da muss ich das dann auch mit einkalkulieren. […] Ich würde trotzdem sagen, dass es sich dann um private Zwecke handelt.“