Haben die Testpersonen Probleme, die Frage zu verstehen und/oder zu beantworten?
Die Mehrheit der Testpersonen zeigte keine Probleme beim Beantworten der Frage. Zwei Testpersonen lebten in einer Zugewinngemeinschaft und seien zusätzlich im Testament bedacht (TP 05, 07). Sie fanden die Antwortoptionen klar formuliert und sich in den Antwortoptionen schnell wieder.
Testperson 06 erklärte beispielsweise, dass sie Ehepartnerin des Hofinhabers, der im Grundbuch vermerkt ist, sei. Allerdings werde der Betrieb als GbR von beiden Ehepartnern und einem gemeinsamen Kind geführt. Die Testperson fand schnell die auf sie zutreffenden Antwortkategorien (Vertrag, Testament und Lebens-/Rentenversicherung). Sie kommentierte:
„Den [Vertrag] habe ich selbst abgeschlossen. […] Ich weiß, was ich unterschrieben habe und was nicht und was mir wichtig ist“.
Für eine weitere Testperson war die Frage aus aktuellem Anlass leicht zu beantworten. Sie habe bei der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, befinde sich derzeit in Trennung und setze sich daher aktiv mit der Vermögensverteilung auseinander:
- „Wir befinden uns gerade in Scheidung, von daher weiß ich das ziemlich genau. Wir haben einen Vertrag und aufgrund dessen war das nicht besonders schwierig.“ (TP 03)
Zwar gaben alle Testpersonen auf Nachfrage hin an, dass sie die Frage „sehr leicht“ oder „eher leicht“ zu beantworten fanden, allerdings zeigten einzelne Testpersonen Schwierigkeiten beim Be-antworten der Frage oder beantworteten sie nicht korrekt. Diese Fälle werden im Folgenden näher erläutert.
Antworten, wenn das betriebliche Vermögen unabhängig von der Partnerschaft geregelt ist
Zwei Testpersonen (TP 01, 02) hatten Schwierigkeiten beim Beantworten der Frage, weil sie ihren Betrieb unabhängig von ihrer Ehe geregelt hätten.
Testperson 01 führe gemeinsam mit ihrem Ehepartner eine GbR. Beide Parteien seien gleichberechtigte Partner und mit gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen. Die Testperson betonte, dass kein Ehevertrag vorliege. Beim Durchlesen der Frage kommentierte sie spontan
„Das finde ich schwierig“. Sie erläuterte, dass ihre Vorkehrungen für die Vermögensteilung zwar in einem Vertrag geschlossen seien, allerdings nicht über einen Ehevertrag, sondern über den GbR-Vertrag. Sie entschied sich für die Antwortoption „Wir haben in einem Vertrag (z. B. Ehe- oder Partnerschaftsvertrag) Regelungen zur Vermögensverteilung getroffen“, gab aber nicht an, dass ihr Güterstand der der Zugewinngemeinschaft ist.
Testperson 02 sei Geschäftsführerin in einer Agrargenossenschaft und verheiratet. Für sie passe die Frage nicht zu den Antwortkategorien, da sie die Frage nach der Vermögensverteilung ausschließlich auf das Vermögen ihres Betriebs beziehe und nicht auf das Vermögen in ihrer Partnerschaft:
- „Vermögensverteilung bezieht sich auch auf den landwirtschaftlichen Betrieb und damit hat meine Ehe oder Partnerschaft überhaupt nichts zu tun. Wenn meine Ehe geschieden werden würde, würde der Betrieb weiter bestehen.“
Die Testperson erwog daher, obwohl sie verheiratet ist, die Antwortoption „Trifft auf mich nicht zu“ zu wählen, entschied sich letztlich aber für „Ich arbeite außerbetrieblich und bin finanziell nicht vom Betrieb abhängig“. Die Testperson erkannte, dass auch diese Angabe ihre Situation nicht zufriedenstellend widerspiegele, denn
„ich bin ja insoweit schon finanziell abhängig, da ich mein Einkommen aus diesem Betrieb beziehe. Aber das beziehe ich auch, wenn meine Ehe geschieden wird“. Zusätzlich klickte sie „Sonstige Regelung“ an. Sie erklärte,
„der Betrieb besteht unabhängig von meiner Ehe oder Partnerschaft“, und schrieb in das offene Feld: „Betrieblich unabhängige Regelung“. Wahrscheinlich hätte auch diese Testperson angeben sollen, dass sie in einer Zugewinngemeinschaft lebt, sofern sie keinen Ehevertrag abschlossen hat.
Nicht-Verheiratete
Testperson 08 ist ledig. Sie hätte eigentlich „Trifft auf mich nicht zu“ angeben sollen, schien aber zu überlesen, dass die Frage von der Vermögensverteilung
innerhalb der Partnerschaft handelt. Sie führe den Betrieb gemeinsam mit ihren Eltern und sei selbst Hofnachfolgerin. Sie kreuzte „Es gibt ein Testament des Betriebseigentümers bzw. der Betriebseigentümerin zu meinen Gunsten“ an und erklärte:
„Ich habe daran gedacht, wie Vermögen verteilt wird im Falle, wenn meine Eltern versterben. Und da ich Alleinerbin bin, trifft nur das auf mich zu“. Dieser Fehler beim Ausfüllen ist der deutlichste Hinweis darauf, dass manche Testpersonen beim Ausfüllen dieser Frage in erster Linie an das Betriebsvermögen und nicht an das Vermögen in der Partnerschaft dachten.
Testperson 09 ist verwitwet und entschied sich richtigerweise für die Antwortoption „Trifft auf mich nicht zu (z. B. weil ich alleine lebe)“. Im Rahmen der Nachfragen zählte sie auf, welche Formen der Vorsorge sie während ihrer Ehe gehabt habe:
- „Betriebseigentümertestament, Zugewinn, das habe ich alles gehabt, bevor ich Witwe wurde, und das finde ich wichtig. Auch das mit der Lebensversicherung zu meinen Gunsten, ja, das ist alles wichtig. Das sind alles die richtigen [Antworten].“ (TP 09)
In der jetzigen Version der Frage wird nicht erhoben, wie Frauen, die geschieden oder verwitwet sind, während ihrer Ehe abgesichert waren. Für den Fall, dass dies im Rahmen des Projekts relevant ist, sollte eine Frage dazu ergänzt werden.
Antwortkategorie „Lebens-/Rentenversicherung“ und Risikolebensversicherung
Eine Testperson gab an, in einer Zugewinngemeinschaft zu leben, zusätzlich ein Testament zu ihren Gunsten zu haben, und gab dann unter „Sonstiges“ eine Risikolebensversicherung an. Sie erklärte:
- „Ich habe mich für ‚Sonstige Regelung‘ entschieden, weil für den Todesfall nicht nur das Testament wichtig ist. Mein Mann und ich haben die Risikolebensversicherung explizit für den Fall abgeschlossen, dass uns etwas passiert. Es sind Kredite zu bezahlen, so dass man doch noch mal eine gewisse zusätzliche finanzielle Absicherung hat.“ (TP 04)
Es blieb unklar, ob die Testperson die Antwortoption „Es gibt eine Lebens-/Rentenversicherung zu meinen Gunsten unabhängig vom Fortbestand der Ehe/Partnerschaft“ nicht wahrnahm oder ob sie eine Risikolebensversicherung nicht zu den in der Antwortoption genannten Lebensversicherungen zählte.