Fragetext:
Gehört Ihnen, rechtlich gesehen, der Betrieb (bzw. gehören Ihnen die Betriebe, falls mehrere)?
Der Betrieb gehört (bzw. die Betriebe gehören) …
Antwortkategorien:
mir insgesamt alleine.
mir zum Teil (z. B. Flächen, ein Betriebsteil oder ein Betrieb von mehreren Betrieben).
mir nicht./Mir gehört (bisher) nichts vom Betrieb.
Empfehlungen:
Frage: Wir empfehlen, die Frage um die Situation zu ergänzen, dass der Betrieb bzw. die Betriebe ausschließlich gepachtet wird/werden. Zur besseren Lesbarkeit empfehlen wir darüber hinaus, die Frage leicht zu kürzen: „Gehört Ihnen, rechtlich gesehen, der Betrieb (bzw. gehören Ihnen die Betriebe) oder ist er (bzw. sind sie) ausschließlich gepachtet?“
Antwortoptionen: Wir empfehlen, die Situation explizit aufzunehmen, dass ein Betrieb ausschließlich gepachtet wird. Dies könnte entweder in einer eigenständigen Kategorie erfasst oder bei der letzten Antwortoption ergänzt werden:
Eigene Antwortkategorie: „Ich pachte den Betrieb.“
Bei der letzten Antwortoption ergänzt: „mir nicht./Mir gehört (bisher) nichts vom Betrieb./Der Betrieb ist ausschließlich gepachtet.“
Zur besseren Lesbarkeit empfehlen wir, die erste Antwortoption zu „mir alleine.“ zu kürzen.
Eingesetzte kognitive Technik/en:
Comprehension Probing, Specific Probing, General Probing
Befund zur Frage:
Was verstehen die Testpersonen unter der Formulierung „rechtlich gesehen“?
Mit Ausnahme von Testperson 03 (siehe nächste Leitfrage) assoziierten alle Testpersonen mit dieser Formulierung, dass man gesetzlich für den Betrieb bzw. die Betriebe hafte, offiziell dafür verantwortlich sei oder laut Grundbuch Eigentümer sei:
- „Also, vor dem Gesetz, ob ich Teilhaberin des Betriebes bin. Ob ich offiziell voll verantwortlich bin. Ich überlege jetzt, wie das wäre, wenn ich Ehefrau der Betriebsleitung wäre, aber keine eigenen Anteile hätte. Dann würde, rechtlich gesehen, der Betrieb mir wahrscheinlich nicht mitgehören.“ (TP 01, Antwort: „Gehört mir zum Teil“)
- „Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist immer an Flächen gekoppelt, die auch irgendwo in einem Grundbuch auf einen bestimmten Namen eingetragen sind, also gehört die Fläche, rechtlich gesehen, einer Person.“ (TP 02, Antwort: „Gehört mir zum Teil“)
- „Wer im Grundbuch eingetragen ist.“ (TP 05, Antwort: „Gehört mir nicht“)
- „Rechtlich gesehen bezieht sich im Prinzip auf die Haftung, sprich, wenn Insolvenz oder so was käme, Scheidung, Betriebsauflösung. Rechtlich gesehen ist für mich auch, wer im Grundbuch vermerkt ist. Und das ist mein Mann, weil er der Hofübernehmer von seinem Vater war.“ (TP 06, Antwort: „Gehört mir nicht“)
Kommt es vor, dass sich Frauen als (Mit-)Eigentümerinnen fühlen, aber de facto kein Eigentum laut Grundbuch haben?
Testperson 03 beantwortete die Frage mit „gehört mir insgesamt alleine“, obwohl sie Pächterin und nicht Eigentümerin des Betriebs ist. Die Testperson merkte an, dass die Formulierung der Frage nicht eindeutig sei und konkretisiert werden könne:
- „Das finde ich nicht so einfach zu beantworten, weil ich mich jetzt frage, ob ich davon sprechen kann, dass der Betrieb mir allein gehört, wenn ich ihn komplett gepachtet habe. Ich würde jetzt erstmal sagen, dass der Betrieb mir allein gehört, aber nur wenn das bedeutet, dass er mir gehört, weil ich ihn komplett gepachtet habe. […] Das steht ja nicht ‚Ist dieser Betrieb rechtlich gesehen Ihr Eigentum?‘. Aus diesem Grund würde ich sagen, dass er mir gehört, weil ich ihn komplett gepachtet habe. […] Ich finde die Frage etwas missverständlich. Ich hätte eher eine Frage erwartet wie zum Beispiel: ‚Sind Sie Pächterin des Betriebes?‘, ‚Ist der Betrieb Ihr Eigentum?‘, ‚Wie viel Prozent davon haben Sie gepachtet?‘. Das wäre mir einfacher gefallen zu beantworten. […] [Dann hätte ich geantwortet,] dass ich den Betrieb gepachtet habe und nicht die Eigentümerin bin. Der Eigentümer ist jemand anderes. ‚Gehören‘ finde ich, ist an sich ein schwieriger Begriff. Gerade in Bezug auf das Rechtliche, finde ich das schwierig zu beantworten. In vielen anderen Befragungen wird man eher gefragt, ob man den Betrieb gepachtet hat und/oder Eigentümer ist oder zu welchen Prozentanteilen man Eigentümer ist, wenn das relevant ist.“ (TP 03)
Gibt es Probleme bei der Beantwortung der Frage?
Neben Testperson 03 hatten noch zwei weitere Testpersonen (TP 01, 02) Probleme beim Beantworten der Frage, wählten schlussendlich jedoch die auf ihre Situation zutreffende Antwort aus:
- „[TP denkt nach] Also, er gehört mir zum Teil, allerdings nicht aufgeteilt in Flächen oder so Einzelbetrieben, sondern wir sind eine GbR. Dann wird wahrscheinlich die zweite Antwort richtig sein. Vielleicht müsste man noch dazu schreiben ‚als Teil einer GmbH‘ oder ‚als Teil einer GbR.‘ Denn ich kann jetzt nicht sagen, dass mir diese Fläche oder dieser Betriebsteil oder dieses Gebäude gehört, sondern einfach die Hälfte des Betriebes. Wir haben ja nur einen Betrieb.“ (TP 01, Antwort: „Gehört mir zum Teil“)
- „Ich würde jetzt das Mittlere ankreuzen wollen, weil bei einer Genossenschaft irgendwie allen der Betrieb zum Teil gehört, aber so richtig zutreffend finde ich es nicht. […] ‚Mir nicht/mir gehört (bisher) nichts vom Betrieb.‘ Klar gehört mir etwas vom Betrieb, weil ich ja auch zum Beispiel privat eigene Flächen besitze, die ich an die Agrargenossenschaft verpachtet habe, aber was nützt mir das letztendlich, ob sie mir gehören oder nicht?“ (TP 02, Antwort: „Gehört mir zum Teil“)
Thema der Frage:
Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:
Betriebseigentum