Eingesetzte kognitive Technik/en:
Comprehension Probing.
Befund zur Frage:
In Frage 3 wurden die Befragten gefragt, ob sie Computer, Laptops, Smartphones oder andere computergesteuerte Geräte bei der Arbeit in ihrem Hauptberuf verwenden. Die Befragten konnten zwischen den Antwortkategorien "Ja" und "Nein" wählen. Alle Kategorien waren exklusive Kategorien, so dass sich die Prozentsätze auf 100 Prozent addieren. Die Mehrheit der britischen und deutschen Befragten wählte die Antwortkategorie "Ja" (britische Befragte: 81,33 Prozent; deutsche Befragte: 82,86 Prozent). Nur 18,67 Prozent der britischen Befragten und 17,14 Prozent der deutschen Befragten wählten bei dieser Frage die Antwortkategorie "Nein".
Nur die Befragten, die im 1. Quartal die Antwort "Ja" gewählt hatten, erhielten die Comprehension Probe, die erfragte, welche Instrumente die Befragten als "computergesteuerte Ausstattung" betrachten würden. Infolgedessen erhielten 26 Befragte (14 englischsprachige Befragte und 12 deutschsprachige Befragte) diese Frage aufgrund des Filters in Frage 3 nicht.
Die Hauptabsicht von Probe 4 war es, ein besseres Verständnis dafür zu bekommen, wie der Begriff "computergesteuerte Ausstattung" von den Befragten verstanden wird und welche Art von Geräten die Befragten in ihre Definition von "computergesteuerte Ausstattung" einbeziehen. Die Comprehension Probe ergab eine große Vielfalt unterschiedlicher Interpretationen des Begriffs "computergesteuerte Ausstattung". Die Befragten in beiden Ländern dachten an verschiedene Geräte, Bürowerkzeuge, Computerausrüstung, Produktionsanlagen und Unterhaltungsgeräte. Daher ist das erste Ergebnis dieser Untersuchung, dass die Befragten keinen bestimmten Gerätetyp mit dem Begriff "computergesteuerte Ausstattung" in Verbindung bringen.
Die wichtigste Unterscheidung in Bezug auf die Ergebnisse der Probing-Frage ist jedoch, ob die Befragten "in scope" oder "out of scope" sind. Der Begriff computergesteuerte Geräte wurde definiert als Geräte, die z.B. zur Steuerung von Maschinen oder für den Zugang zum Internet verwendet werden (z.B. mit dem Internet verbundene Maschinen, händische Geräte zur Registrierung von Unterschriften oder Bestellungen in Restaurants usw.). Dieser Definition folgend nannte nur eine Minderheit der Befragten "in scope"-Geräte, wie z.B. Handscanner (deutsche Befragte: 3,45 Prozent), Kartenlesegeräte (deutsche Befragte: 1,72 Prozent), Lesegeräte zur Etikettenherstellung (deutsche Befragte: 1,72 Prozent) oder Maschinen/Roboter (deutsche Befragte: 6,90 Prozent). Einige Befragte stellten keine spezifischen Geräte zur Verfügung, sondern schränkten diese Geräte ein, indem sie Definitionen wie Geräte, die Batterien (britische Befragte: 3,28 Prozent) oder eine Internetverbindung (britische Befragte: 4,92 Prozent) benötigen, Geräte, die computergesteuert sind (deutsche Befragte: 5,17 Prozent) oder Geräte, die wie ein Computer funktionieren (britische Befragte: 3,28 Prozent, deutsche Befragte: 3,45 Prozent), angaben.
Leider gaben mehrere Befragte auch "out of scope"-Definitionen des Begriffs "computergesteuerte Geräte" an, indem sie Geräte wie Desktop-Computer (britische Befragte: 60,66 Prozent, deutsche Befragte: 13,79 Prozent), Laptops (britische Befragte: 55,74 Prozent, deutsche Befragte: 3,45 Prozent), Smartphones (britische Befragte: 37,70 Prozent, deutsche Befragte: 8,62 Prozent) oder Tablets (britische Befragte: 27,87 Prozent, deutsche Befragte: 6,90 Prozent) erwähnten. Die Vorherrschaft dieser "out of scope"-Definitionen variiert jedoch von Land zu Land. Weit mehr britische als deutsche Befragte verbinden mit solchen Geräten "computergesteuerte Geräte". Das bedeutet, dass die deutsche Übersetzung die beabsichtigte Bedeutung dieses Begriffs potenziell klarer erfasst. Im Gegensatz dazu antworten etwa 17 Prozent der deutschen Befragten, dass sie diesen Fachbegriff nicht verstehen.
Für eine detailliertere Aufschlüsselung der Antworten der Befragten verweisen wir auf die Tabellen im beigefügten PDF-Dokument.