Die Frage, ob schon einmal Medikamente/ Arzneimittel aus dem Ausland mitbracht wurden, wurde
allen 20 Testpersonen gestellt, unabhängig von deren Bestellverhalten im Internet. Wie die Häufigkeitsverteilung
zeigt, haben elf Testpersonen (TP 02, 03, 04, 06, 07, 11, 14, 15, 18, 19, 20) bereits Arzneimittel
aus dem Ausland mitgebracht. Vier Testpersonen (TP 08, 10, 12, 15) geben an, einen Restbestand
mitgebracht zu haben und fünf Testpersonen (TP 01, 05, 09, 13, 17) verneinen die Frage. Aus den
spontanen Kommentaren einiger Testpersonen geht hervor, dass die ersten beiden Antwortkategorien
nicht eindeutig zugeordnet werden können. Zum einen scheint nicht klar, was unter dem Begriff
„Restbestand“ zu verstehen ist:
- „Was ist mit „Restbestand“ gemeint? Ich denke da an Reste aus einer alten [Produktions-]Linie, an Restposten.“ (TP 04)
- "Das verstehe ich jetzt nicht ganz. „Ja, welche“ und „Ja, habe einen Restbestand mitgenommen“?
Heißt das, dass ich die nicht ganz verbraucht habe und dann quasi nach Deutschland
importiert habe? Natürlich, ich habe nicht alle aufgebraucht. Und ich schmeiße sie auch nicht
weg." (TP 15)
Während sich TP 15 der richtigen Kategorie zwei zuweist, wählt TP 04 fälschlicherweise Antwortoption
eins, obwohl sie Medikamente, die sie während eines Auslandssemesters gekauft hat mit nach Deutschland
genommen hat und demnach der zweiten Kategorie angehört.
Auch TP 07 zeigt sich irritiert: „
Was heißt mitgebracht? Ich habe mir schon mal was gekauft, weil ich
es kaufen musste. Voltaren habe ich in Spanien gekauft, weil es extrem günstig war.“ (TP 07) Aus der
Antwort geht hervor, dass TP 07 Medikamente aus verschiedenen Gründen im Ausland gekauft hat und
daher verwirrt auf den Begriff „Restbestand“ reagiert. Die Medikamente, die die TP aus Kostengründen
mitgebracht hat, waren kein Restbestand und werden deshalb der Kategorie eins zugewiesen. Die Produkte,
die akut benötigt und vor Ort angebrochen wurden, ordnet sie nicht ein.
Ebenso wie TP 07 verweist auch TP 10 darauf, dass es unterschiedliche Gründe gibt Medikamente aus
dem Ausland nach Deutschland einzuführen:
- TP 10: „Was man sowieso macht im Urlaub, dass man den Preis vergleicht, was ein Päckchen
Aspirin kostet. Wenn es natürlich die Hälfte kostet in Tschechien als in Deutschland, dann
nimmt man sich halt mit.“
- TL: „Es gab also keinen akuten Fall?“
- TP 10: „Teils, teils. Einmal hatte ich Kopfweh und man hat sich auch schon gedacht zu vergleichen.“
- TL: „Zum Teil Restbestand und zum Teil Neuware?“
- TP 10: „Ja.“
Trotzdem TP 10 sowohl Neuware als auch angebrochene Produkte mitgenommen hat, wählt sie lediglich
die zweite Kategorie.
Ein Problem, das infolge der nicht konkreten Fragestellung auftritt, macht die Frage von TP 16 erkennbar:
„
Habe ich die Medikamente dort gekauft oder schon Zuhause und dann wieder mitgebracht?“
Deshalb empfiehlt die TP die Antwortoption umzuformulieren: „
Haben Sie die Medikamente im Ausland
gekauft und mitgebracht“ wäre eindeutig für mich. Und dann fehlt eine weitere Kategorie: Gekauft/
Gekauft und mitgebracht. Das kann ich ja auch bewusst gekauft haben, weil sie hier rezeptpflichtig
sind und dort nicht (im Ausland).“ Wie schon aus den Kommentaren von TP 07 und TP 10
ersichtlich wird, sind die Gründe des Kaufs für die Testpersonen von Relevanz, um sich eindeutig zuordnen
zu können. „
Es gibt Schmerzmittel, die hier rezeptpflichtig sind, die im Urlaub als rezeptfreies
Sirup angeboten wurden. Hier nicht, da ja. Das heißt ich nehme meinen Jahresvorrat von dort mit.“
(TP 16) Zudem ist TP 16 nicht klar, ob sie sich mehrfach zuordnen kann: „
Das ist auch schon vorgekommen
(Restbestand mitgenommen) und ich frage mich jetzt, muss ich mich entscheiden oder kann
ich beide angeben.“ Aufgrund der Verwirrungen lässt TP 16 die Antwortoptionen offen und trifft somit
gar keine Auswahl.
Die Testpersonen (TP 02, 03, 04, 06, 07, 08, 10, 11,12,14, 15, 18, 19, 20), die bereits Medikamente aus
dem Ausland mitgenommen haben, wurden gefragt für wen die Produkte bestimmt waren. Während
der überwiegende Teil die Arzneimittel für sich (TP 02, 03, 04, 06, 07, 08, 10, 11, 12, 15, 16, 18,19, 20)
gekauft hat, geben die Testpersonen 02, 06, 11,16 und 19 an, Medikamente für die Familie mitgenommen
zu haben. Lediglich TP 16 hat Arzneimittel für Freunde mitgebracht, räumt dabei allerdings ein,
dass diese nicht gezielt für den Bekanntenkreis gekauft, sondern bei Bedarf weitergegeben wurden.
Darüber hinaus sollten die Testpersonen die Produkte benennen, die im Ausland erstanden wurden. Es
zeigt sich, dass überwiegend rezeptfreie Mittel gekauft wurden. Dabei vorzugsweise Schmerzmittel wie
Voltaren (TP 07, 11), Ibuprofen (TP 06) oder Aspirin (TP 06, 18). Diese Medikamente wurden sowohl
gezielt gekauft (TP 07) als auch als Restbestand mitgenommen. Salben gegen Mückenstiche (TP 02)
und Cortison (TP 20) sowie Cremes (TP 04) haben die Testpersonen bewusst im Ausland erstanden, um
sie nach Deutschland mitzunehmen. Auch rezeptpflichtige Mittel wie Progesteron (TP 18) und Antibiotika
(TP 04) oder in Deutschland schwer erhältliche Produkte wie Optalidon (TP 19) wurden zielgerichtet
im Ausland gekauft.