1. Woran denken die Testpersonen beim Beantworten der Frage? Wie kommen sie zu ihrer Antwort?
Die Mehrheit der Testpersonen (n = 7) bezog sich in ihrer Antwort auf das Schlafen bzw. Hinlegen während des Tages und gab an, dies entweder regelmäßig (TP 03, 06, 08, 10) oder eher selten bzw. nie zu tun (TP 04, 07, 09):
Von den restlichen drei Testpersonen (TP 01, 02, 05) gaben zwei an, sich am vergangenen Tag 45 Minuten (TP 01) bzw. eine Stunde (TP 02) ausgeruht zu haben. Hierbei ist allerdings unklar, ob beide Testpersonen den Begriff „Ausruhen“ im Sinne der Frageintention verstanden haben. Während es – unseres Erachtens – bei der Frage um das Ausruhen im Sinne von „sich hinlegen und nichts tun“ geht, interpretierten die beiden Testpersonen ausruhen als „eine Pause von der Arbeit machen und etwas lesen, Fernsehen schauen oder am Computer oder Handy herumspielen“:
2. Was verstehen sie unter „Schlafen während des Tages“ und „Ausruhen während des Tages“?
Auf die Nachfrage, was sie unter „Schlafen während des Tages“ verstehen, gaben alle Testpersonen an, damit einen Mittagsschlaf zu assoziieren. Zwei Testpersonen konkretisierten zusätzlich, dass es sich dabei nicht nur um ein „Auf der Couch liegen“ oder „Vor sich hin dösen“ handele, sondern um ein „richtiges Einschlafen“ (TP 06, 08), während zwei andere Testpersonen ein „Sich hinlegen“ oder „Power-Nap-Halten“ explizit miteinschlossen (TP 01, 02).
Die Testpersonen wurden auch gebeten zu erläutern, was sie unter „Ausruhen während des Tages“ verstehen. Nur zwei Testpersonen interpretieren den Begriff als „sich hinlegen und nichts tun“ (TP 06, 08):
Die restlichen Testpersonen verstanden darunter, einen Kaffee zu trinken, zu lesen, Zeit am Handy zu verbringen, Fernsehen zu schauen oder Musik zu hören:
3. Wie repräsentativ war der Tag gestern für das gewöhnliche Schlaf-/Ausruhverhalten?
Sieben der zehn Testpersonen gaben an, regelmäßig so viel Zeit mit dem Schlafen und/oder Ausruhen während des Tages zu verbringen (TP 01, 04, 05, 07, 08, 09, 10). Die restlichen drei Testpersonen gaben an, dass es sich bei ihrer Antwort auf Frage 12 um eine Ausnahme handele.