Die Häufigkeitsverteilung zeigt das Antwortverhalten der 90 Testpersonen, die laut Frage 6 mindestens eine Pflege- oder Betreuungshilfe kannten. Mit einer Ausnahme beantworteten alle Testpersonen Frage 9. Jeweils etwa 40% der Testpersonen gaben an, dass keine der Pflege- und Betreuungshilfen selbständig beschäftigt ist (43%), bzw. dass dies auf eine Person zutraf (42%); bei weiteren 13% waren zwei oder drei Personen selbständig. Es gab keine signifikanten Unterschiede im Antwortverhalten zwischen den Versuchsbedingungen.
Alle Testpersonen, die die Frage beantworteten, wurden gebeten anzugeben, wie sicher sie sich bezüglich der Richtigkeit ihrer Antwort sind. Dabei waren sich 72% „sehr sicher“ und weitere 21% „eher sicher“. Die sechs Testpersonen (7%), die „eher“ oder „sehr unsicher“ waren, wurden in einer offenen Nachfrage gebeten, die Gründe hierfür anzugeben.
Die genannten Gründe für die Unsicherheit waren entweder, dass die Testperson zu wenig Kontakt zu den anderen habe, um darüber Bescheid zu wissen, oder dass die Pflege- bzw. Betreuungshilfe von einer Institution vermittelt worden sei und die Testperson deren Abrechnungswesen nicht kenne:
- „Sie wird ja von der Vermittlungsstelle bezahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Bekannte eine Rechnung erhält.“ (TP 651)
- „Sie wird von einem Netzwerk beschäftigt.“(TP 1265)
- „Weiß ich nicht genau.“ (TP 5420)
Die Testperson, die die Frage unbeantwortet ließ, gab auf Nachfrage (F9_N2) ebenfalls an, dass sie den Beschäftigungsstand der Pflege- oder Betreuungshilfe ihrer Bekannten nicht genau kenne.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Frage keine Verständnisprobleme verursacht. Unsicherheit ergibt sich ausschließlich daraus, dass Testpersonen keine Kenntnis darüber haben, in welcher Beschäftigungsform eine der Pflege- bzw. Betreuungshilfen, auf die sie sich beziehen, arbeitet.