Mit Ausnahme einer Testperson in der Experimentalgruppe beantworteten alle Testpersonen Frage 6. Etwa ein Viertel aller Testpersonen gab an, dass keine der Personen, an die sie denken, eine Pflege- bzw. Betreuungshilfe beschäftigt. 40% gaben an, dass eine dieser Personen dies tut, und etwa ein Drittel gab an, dass zwei oder drei dieser Personen das tun. Zwischen der Kontroll- und der Experimentalgruppe gab es keinen statistisch signifikanten Unterschied im Antwortverhalten.
Befragte, welche die Frage unbeantwortet ließen, sollten die Gründe dafür nennen. Dazu erhielten sie eine geschlossene Nachfrage (F6_N2) mit vier Antwortoptionen (der vollständige kognitive Leitfaden ist im Anhang abgebildet). Die Testperson, die die Frage unbeantwortet ließ, gab auf Nachfrage hin an, dass sie nicht wisse, ob ihre Freunde/Bekannten eine Pflege- oder Betreuungshilfe beschäftigen.
Des Weiteren wurden die Testpersonen gefragt, was sie unter einer „Pflege- und Betreuungshilfe“ verstehen, und gebeten, eine Beschreibung ihrer Tätigkeiten anzugeben. 105 Testpersonen gaben eine inhaltliche Antwort, 19 ließen die offene Frage unbeantwortet. Insgesamt äußerten sich 59 Testpersonen dazu, wer pflegt, während 46 Testpersonen ausschließlich die Tätigkeiten einer Pflege- oder Betreuungshilfe beschrieben.
Definition von Pflege- oder Betreuungshilfe
Die meisten Testpersonen (51 von 59), die sich direkt auf die Person der Pflege- oder Betreuungshilfe beziehen, verstanden darunter eine
bezahlte, außerfamiliäre Person, die Pflegetätigkeiten übernimmt.
Davon bezogen sich acht Testpersonen explizit auf eine
Unterstützung der hauptsächlich pflegeverantwortlichen Person. Dies könne sowohl in Form der Verhinderungspflege stattfinden, als auch als privates bzw. privat gezahltes Arrangement:
- „Unterstützung bei der Pflege und Betreuung, wenn die Pflegeperson nicht anwesend sein kann.“ (TP 651)
- „Jemand, der dem Pflegenden zur Seite steht.“ (TP 731)
- „Krankenschwester als Verhinderungspflege.“ (TP 3659)
- „Pflege bezieht sich auf die Pflege des Pflegebedürftigen. Bei der Betreuungshilfe erfolgt Hilfe für den Betreuenden.“ (TP 4275)
- „Dass stundenweise die zu pflegende Person von anderen versorgt wird und dieses über die Verhinderungshilfe abgerechnet wird.“ (TP 4364)
- „Personen, die durch einen Pflegedienst, FED [familienentlastende Dienste] oder ähnliches bei der Pflege und Betreuung helfen.“ (TP 5451)
- „Eine Person, die privat beschäftigt ist (mit pflegerischer oder betreuungstechnischer Ausbil-dung) und von der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen bezahlt wird. Also nicht über eine Pflegekasse finanziert wird.“ (TP 481)
- „Selbst privat bezahlte Pflegekraft.“ (TP 516)
Sieben Testpersonen dachten, entgegen der Ausfüllanweisung, eindeutig an den
ambulanten Pflegedienst:
- „Eine von der Pflegekasse beauftragte Person.“ (TP 293)
- „Jemand vom Pflegedienst, der zu einem nach Hause kommt und die zu betreuende Person pflegt.“ (TP 713)
- „Ein Pflegedienst, der zwei bis drei Mal am Tag kommt.“ (TP 2360)
- „Ich dachte an den Pflegedienst.“ (TP 3477)
Bei 36 Testpersonen wurde zwar deutlich, dass sie an eine bezahlte, außerfamiliäre Person denken, es blieb aber unklar, ob sie an einen ambulanten Pflegedienst dachten oder an jemanden, der direkt im Haushalt angestellt ist und den Hauptpflegeverantwortlichen unterstützt:
- „Eine dritte Person, die Pflegedienste übernimmt.“ (TP 921)
- „Eine bezahlte Person zur Hilfe.“ (TP 1717)
Insgesamt erwähnten 15 Testpersonen
familiäre Pflege, von diesen nannten allerdings sieben Testpersonen sowohl Pflege durch Angehörige, als auch durch Dritte:
- „Freunde, Nachbarn, entfernte Angehörige, Polin, fremde Personen.“ (TP 2725)
- „Das können Familienangehörige, Nachbarn, Freunde, sowie Dienste, z.B. Caritas oder homeinstead, leisten.“ (TP 2989)
Die anderen acht Testpersonen bezogen sich in ihrer Definition der Pflege- oder Betreuungshilfe ausschließlich auf Pflege im Rahmen der Familie oder durch Freunde. In den meisten Fällen beschrieben die Testpersonen in erster Linie ihre
eigene Situation. Dadurch blieb unklar, ob die Testpersonen sich selbst als Hauptpflegeverantwortlichen und die Betreuungshilfe korrekt unterscheiden:
- „In meinem Fall sind es Familienmitglieder, welche Pflegegeld erhalten, um das Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.“ (TP 3774)
- „Es handelt sich um meine Mutter, um die sich mein Bruder und ich kümmern.“ (TP 4430)
- „Wir machen das alles selbst.“ (TP 4661)
- „Verwandte zu betreuen, Haushalt, Einkauf, pflegen, waschen, Beschäftigung, Essen zubereiten.“ (TP 4783)
- „Freunde und gute Bekannte, die es möglich machen, dass keine fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss.“ (TP 4871)
Tätigkeiten von Pflege- und Betreuungshilfen
Die Testpersonen zeigten ein recht homogenes Verständnis dessen, welche Aufgaben eine Pflege- oder Betreuungshilfe übernimmt. Fast alle Testpersonen erwähnten dabei die körperliche Pflege des Pflegebedürftigen (n = 25), wie z. B. waschen, anziehen, Unterstützung beim Essen und Toilettengang, und die Haushaltsführung (n = 36), darunter kochen, putzen, Wäsche waschen, aufräumen, Begleitung bei oder Erledigung von Einkäufen von Nahrungsmitteln und Medikamenten:
- „Einkaufen, Gartenpflege, Winterdienst, Autopflege, Autofahren, Vorlesen.“ (TP 313)
- „Zur Unterstützung der Pflege, wie z. B. Hilfe beim Anziehen von Stützstrümpfen oder Ähnliches.“ (TP 519)
- „Helfen beim Kochen, Essen, Waschen etc.“ (TP 727)
- „Jemand, der bei alltäglichen Tätigkeiten Hilfestellung leistet.“ (TP 854)
- „Hilfe bei körperlichem Pflegebedarf wie Waschen und Anziehen, Unterstützung beim Essen, Kochen, Medikamenteneinnahme.“ (TP 884)
- „Einkaufen, Wäsche waschen, Hilfe bei Morgen- und Abendtoilette, anziehen.“ (TP 1034)
- „Zum Beispiel Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, Begleitdienste etc.“ (TP 1265)
- „Einen Alltagsbegleiter zur Unterstützung.“ (TP 1379)
- „Tägliche Kontrolle und Pflege des Betreuten, u. a. Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen, Blutzucker messen.“ (TP 1761)
- „Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Haushaltshilfe.“ (TP 3997)
- „Hilfe für die Dinge im Alltag, die der Kranke nicht mehr alleine verrichten kann.“ (TP 4396)
- „Hilfe im Haushalt, bei Arztbesuch, bei Besorgungen.“ (TP 5519)
- „Waschen, anziehen, einkaufen, putzen, Schreibarbeiten, Gartenarbeiten, Fahrten, kochen, waschen, Körperpflege.“ (TP 6206)
- „Jemand, der kleine Tätigkeiten im und rund um den Haushalt übernimmt, z.B. auch Essen zubereiten, einkaufen, Medikamente aus der Apotheke besorgen.“ (TP 6298)
Einzelne Testpersonen betonten dabei eine ganzheitliche sowohl physische Begleitung des Pflegebedürftigen:
- „Ganzheitliche Hilfe.“ (TP 2554)
- „Nicht nur physisch, sondern auch psychisch für die Person da sein.“ (TP 4900)
Nur wenige Testpersonen äußerten sich zum Umfang der pflegerischen Tätigkeit. Aus den wenigen Antworten heraus ließ sich jedoch ableiten, dass die Spanne von einer stundenweisen Betreuung über mehrmalige Besuche am Tag bis hin zur 24-Stunden-Pflege reicht:
- „Jemand, der den ganzen Tag da ist und Arbeiten verrichtet.“ (TP 1010)
- „Eine Person wird durch ihren Mann gepflegt. Die zweite Person wird durch einen professionellen Pflegedienst stundenweise am Tag betreut.“ (TP 1247)
- „Eine Person, die im selben Haushalt wohnt.“ (TP 1423)
- „Ein Pflegedienst, der zwei bis drei Mal am Tag kommt.“ (TP 2360)
- „Jemand, der die Person vollumfänglich pflegt.“ (TP 4208)
Thematisierung von Live-Ins, Migrationshintergrund und Beschäftigungsart
Einzelne Testpersonen nahmen Themen späterer Fragen in ihren Antworten vorweg. So erwähnten zehn Testpersonen explizit Live-Ins, also Pflege- bzw. Betreuungshilfen, die ständiger Teil des Haushaltes der zu pflegenden Person sind und dort leben (Thema von Frage 7):
- „Jemand, der im Haus mit lebt und pflegt.“ (TP 260)
- „Das ist eine Person, die fast rund um die Uhr die Betreuung übernimmt.“ (TP 595)
- „Eine fremde Person, die gegen Bezahlung im Haus der zu Pflegenden lebt und sich um sie kümmert. Nahezu rund um die Uhr.“ (TP 2958)
- „Sie ist rund um die Uhr für die zu pflegende Person da.“ (TP 3099)
- „Lebt im Haushalt mit.“ (TP 5139)
Vier Testpersonen betonten den Migrationshintergrund einer solchen Live-In-Pflegehilfe (Thema von Frage 8):
- „Polnische Damen, die im eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen übernachten, kochen, waschen, pflegen.“ (TP 81)
- „24-Stunden-Pflegekraft aus dem Ausland.“ (TP 6321)
Des Weiteren erwähnten jeweils zwei Testpersonen, dass diese Person selbständig sei (Thema von Frage 9) oder sein könne und dass sie angemeldet sei (Thema von Frage 10):
- „Jemand, der rund um die Uhr im Haus ist und selbständig arbeitet.“ (TP 1602)
- „Eine selbständige Person.“ (TP 2505)
- „Eine Dame, die bei der Minijobzentrale angemeldet wurde, und die zu Pflegende unterstützt und pflegt.“ (TP 3645)
- „Eine angemeldete Pflegeperson.“ (TP 5138)
Keine der Testpersonen erwähnte Schwarzarbeit.