Allgemeine Informationen:
Filter: Nur wenn Frage 7 = 1 (rezeptpflichtig in D)
Fragetext:
Mussten Sie für den Bezug eines in Deutschland rezeptpflichtigen Arzneimittels/ Medikaments Ihr Rezept an den Anbieter übersenden?
Antwortkategorien:
Ja, ich musste ein Rezept an den Anbieter übersenden
Nein, aber es wurde ein Rezept „Online“ ausgestellt (sogenannte „Onlinekonsultation“: Ausfüllen eines online Fragebogens oder Kommunikation mit einem Arzt via Skype etc.)
Nein, ich musste kein Rezept übersenden
Empfehlungen:
Filterführung: In der vorherigen Frage (Frage 7) fehlt bislang der Hinweis für die Befragten, dass nur diejenigen, die in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente bestellt haben, auch Frage 8 beantworten sollen. Alle anderen müssen darauf hingewiesen werden, mit Frage 9 fortzufahren.
Frage: Belassen.
Antwortoptionen: Die zweite Antwortkategorie „Nein, aber es wurde ein Rezept „Online“ ausgestellt (sogenannte „Onlinekonsultation“: Ausfüllen eines online Fragebogens oder Kommunikation mit einem Arzt via Skype etc.)“, die für keine Testperson zutreffend war, könnte vereinfacht und gekürzt werden, da davon ausgegangen wird, dass diejenigen, die bereits Online-Fragebogen ausgefüllt und sogenannte Onlinekonsultationen genutzt haben, dies auch ohne eine ausführliche Erläuterung wissen und angeben können. Daher empfehlen wir eine verkürzte und damit auch vereinfachte Umformulierung wie folgt:
Nein, aber es wurde ein Rezept „Online“ ausgestellt (sogenannte „Onlinekonsultation“ mit einem Arzt)
Zusätzliche Frage für jede Antwortoption einfügen (s. Empfehlung Frage 7):
Um welche(s) Präparat(e) handelte es sich dabei? Bitte geben Sie hier entweder den Namen des Wirkstoffes oder den des Medikaments an.
Eingesetzte kognitive Technik/en:
Specific Probing, Emergent Probing
Befund zur Frage:
Die fünf Testpersonen (TP 02, 06, 18, 19, 20), die in der vorherigen Frage angegeben hatten, in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente im Internet bestellt zu haben und TP 12, die sich nicht
sicher war, ob das von ihr bestellte Medikament in Deutschland rezeptpflichtig ist, wurden nun befragt, ob sie für den Bezug dieser Arzneimittel/Medikamente ein Rezept an den Anbieter übersenden mussten.
Es wurde deutlich, dass alle fünf Testpersonen, die sich sicher waren, in Deutschland rezeptpflichtige Arzneimittel bestellt zu haben, zu diesem Zweck auch ein Rezept an den Anbieter übersandt hatten. Lediglich TP 12 musste kein Rezept übersenden. Sie hatte jedoch auch zuvor angegeben, dass sie nicht sicher sei, ob es sich bei dem von ihr bestellten Medikament (Ibuprofen) um ein in Deutschland rezeptpflichtiges Medikament handelt.
Keine der Testpersonen berichtete von einer Onlinekonsultation, TP 19 beschrieb solch ein Verfahren als
„unseriös. Das müsste ja ein Arzt machen, oder ein Rezept ausstellen ohne Konsultation ist ja unseriös. Der bräuchte ja mein Krankenkartenkärtchen für seine Abrechnung und alles. Da hätte ich kein Vertrauen, auch in den Doktor [nicht].“ Sie regt weiter an,
„was ich toll fände und nutzen würde, wäre wenn mein Hausarzt mir nachdem ich bei ihm angerufen habe, dass ich wieder ein Rezept brauche, das Rezept auf den Computer schickt.“
Bezüglich des Ablaufs, wie das Rezept an den Anbieter übersendet wird, führen TP 18 und TP 20 aus:
- „Da lässt man sich aus dem Portal einen Adressaufkleber ausdrucken. Den klebt man dann auf einen Umschlag in dem das Rezept ist und wenn das dort angekommen ist bekommt man eine E-Mail und kurz darauf die Medikamente. Das war ein Rezept vom Arzt hier.“ (TP 18)
- „Auf dem Bestellschein ist ein Vermerk, also ein Kreuzchen das man machen kann, wenn ein Rezept beiliegt. Ich habe es per Post geschickt, aber man kann das auch einscannen habe ich gehört. Man kann den Bestellschein auch online machen und das Rezept dann hinten dranhängen.“ (TP 20)
Thema der Frage:
Gesundheit/ Medikamente
Konstrukt:
Rezeptversand bei online bestellten Medikamenten