Eingesetzte kognitive Technik/en:
General Probing, Specific Probing, Difficulty Probing.
Befund zur Frage:
Frage 17 wurde allen Befragten gestellt und von 59 Testpersonen beantwortet. Testperson 29 lässt die Frage unbeantwortet, da sie keine für sich passende Antwortkategorie findet. Die Testperson hat gerade Abitur gemacht und beginnt in einigen Wochen mit ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr. Daher hätte sie „nicht erwerbstätig“ ankreuzen sollen, entscheidet sich aber, die Frage unbeantwortet zu lassen: „Ich mache im Moment nichts, also ist es gerade die Übergangszeit bevor ich dann das FSJ anfange.“ (TP 29).
1. Wie gehen Testpersonen vor, auf die mehr als eine Antwortkategorie zutrifft (z.B. Rentner mit 450 Euro-Job)? Wie leicht oder schwer fällt es den Testpersonen, sich einer der Kategorien zuzuordnen?
Insgesamt zeigen acht Testpersonen (TP 03, 13, 20, 21, 27, 34, 55, 58) Probleme bei der Beantwortung der Frage, wovon sieben Personen die Frage falsch beantworten.
Es lassen sich drei zentrale Problemfelder bei der Beantwortung der Frage identifizieren:
1.1 Schwierigkeiten aufgrund mehrerer Erwerbstätigkeiten
Testperson 20 (Antwort: A und F) und Testperson 34 (Antwort: B) gehen beide zwei Erwerbstätigkeiten nach. Testperson 20 (selbständig und gelegentlich zu-sätzlich freiberuflich tätig) kreuzt im schriftlichen Fragebogen trotz des Hinweises auf Einfachnennung sowohl Antwort A als auch F an („Zum einen bin ich selbstständig, demnach in Vollzeit. Und ich arbeite halt noch nebenbei zu bestimmten Zeiten, freiberuflich denke ich dann.“, TP 20).
Testperson 34 nimmt nach Rückfrage beim Interviewer (telefonischer Modus) eine Priorisierung ihrer Tätigkeiten vor: „Ich bin sowohl teilzeiterwerbstätig als auch Minijobber. Interviewer: Und wenn Sie nur eins davon nennen könnten? TP 34: Teilzeit. Teilzeit ist mein Hauptberuf, das mit dem Minijob ist einfach, um sich was leisten zu können.“
1.2 Schwierigkeiten bei Erwerbstätigkeit und gleichzeitigem Rentenbezug
Vier Personen (TP 03, 13, 27, 58), die bereits Rente beziehen und nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zeigen sich unsicher bei der Auswahl einer Antwortkategorie.
Die Testpersonen 03 und 58 gehen weiterhin unregelmäßig einer Beschäftigung nach, wählen aber fälschlicherweise Antwortkategorie L („nicht erwerbstätig“): „Sind da jetzt mehrere möglich? Das ist jetzt schwierig. Grundsätzlich ist es L. Ich bin verrentet. Aber selbstständig arbeite ich auch noch weiter. Interviewer: Gibt es also noch eine weitere Kategorie, die Sie gerne ankreuzen würden? TP 03: Ja, ich bin von Beruf her Fotograf. Wenn ich jetzt ein Jobangebot bekomme, dann mache ich das natürlich. Das wäre dann Teilzeiterwerbstätig vielleicht? Das ist sehr schwer, weil es natürlich auch vollzeiterwerbstätig sein kann. Weil die Jobsituation hat sich ja nicht verändert. Wenn einer kommt, kommt einer, wenn keiner kommt, kommt keiner. Aber parallel dazu bin ich natürlich in Rente. Interviewer: Wenn Sie sich für eine Kategorie entscheiden müssten? TP 03: Dann hätte ich L angekreuzt. Interviewer: Aber eigentlich wären auch B oder A zutreffend? TP 03: Ja.“
Testperson 13 wählt Antwort B („teilzeiterwerbstätig“) aus, hätte aber Antwort D („geringfügig erwerbstätig“) auswählen müssen: „Da fehlt mir die Mehrfachnennung, weil ich bin eigentlich Rentner und habe aber einen geringfügig erwerbstätigen Job und bin freiberufliche Interviewerin. Würde mich am ehesten in freiberuflich tätig einordnen. Gibt es das irgendwo? Nein. Dann muss ich teilzeiterwerbstätig nehmen.“
Testperson 27 bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, geht aber in unregelmäßigen Abständen einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Im schriftlichen Fragebogen wählt sie sowohl Antwort F („gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt“) als auch Antwort L („nicht erwerbstätig“) aus: „Mein Haupteinkommen ist meine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die bessere ich wiederum auf, durch eine Nebentätigkeit, die auf freiberuflicher Basis passiert. Das ist aber unregelmäßig, mal 4 Wochen nicht, dann mal wieder ein paar Stunden.“
1.3 Schwierigkeiten aufgrund einer beruflichen Übergangsphase.
Testperson 21 befindet sich im juristischen Referendariat und ist sich bei der Beantwortung der Frage unsicher, ob sie sich auf die tatsächliche Arbeitszeit oder auf die „formale“ Arbeitszeit beziehen soll. Letztlich entschiedet sie sich (fälschlicherweise) für Antwort B („teilzeiterwerbstätig“): „Es ist folgendermaßen: Ich mache gerade mein Referendariat am Landgericht und das ist zwar letztlich eine Vollzeitstelle, allerdings habe ich mir jetzt da die Frage gestellt: Teilzeit heißt ‚wie viel arbeitest du‘ und letztlich in diesem Zusammenhang… ich muss da einmal die Woche hin und wir sollen halt lernen und arbeiten. Von daher habe ich mich jetzt für Teilzeit entschieden, bin mir allerdings nicht sicher, ob jetzt der Lernaufwand auch zur Arbeitszeit hinzuzählt. Also wir sind da normal angestellt als Referendare, allerdings ist die Arbeitszeit eher weniger, weil wir auch lernen.“
Darüber hinaus beantwortet Testperson 55 die Frage falsch. Sie absolviert aktuell eine berufliche Lehre, übersieht die entsprechende Antwortkategorie allerdings und entscheidet sich für die Option L („Nicht erwerbstätig“).
2. Gibt es Unterschiede je nach Modus der Befragung?
Unzulässige Mehrfachnennungen treten naturgemäß ausschließlich im schriftlichen Befragungsmodus auf.