Demographische Standards

Fragetext:

Welchen höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss haben Sie?

Instruktionen:

Ausfüllhinweis: Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen sollen sich den Kategorien B bis H zuordnen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Kategorie „einen anderen Abschluss“ anzuwenden, indem der gemachte Schulabschluss im Klartext erfasst wird.

Antwortkategorien:

A Schüler/-in, besuche eine allgemeinbildende Vollzeitschule
B Von der Schule abgegangen ohne Schulabschluss
C Hauptschulabschluss (Volksschulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss
D Polytechnische Oberschule der DDR mit Abschluss der 10. Klasse
E Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertigen Abschluss
F Polytechnische Oberschule der DDR mit Abschluss der 10. Klasse
G Fachhochschulreife
H Abitur/Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Gymnasium bzw. EOS, auch EOS mit Lehre)
I Einen anderen Schulabschluss, und zwar:

Empfehlungen:

Frage:
Belassen.

Ausfüllhinweis:
Falls mit der Frage die vorliegenden Bildungsberechtigungen gemessen werden sollen, könnte sie um einen Ausfüllhinweis ergänzt werden, der verdeutlicht, dass der höchste formal erworbene Schulabschluss berichtet werden soll, selbst wenn dieser über einen beruflichen Abschluss (mit-)erworben wurde, z.B.:
Falls Sie Ihren höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in der Schule sondern im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung erworben haben, nennen Sie bitte diesen Schulabschluss. Dieser ist dann auf Ihrem Ausbildungszeugnis vermerkt.

Falls dagegen der am Ende der formalen Schulbildung erworbene Abschluss erfasst werden soll, empfehlen wir einen entsprechenden Hinweis, dass nur dieser berichtet werden soll, z.B.:
Bitte nennen Sie nur denjenigen Schulabschluss, den Sie am Ende Ihrer Schulzeit erworben haben, selbst wenn Sie später noch weitere Schulabschlüsse durch Aus-, Fort- oder Weiterbildung erworben haben.

Antwortoptionen:
Belassen.