Frage:
Belassen.
Ausfüllhinweis:
Falls mit der Frage die vorliegenden Bildungsberechtigungen gemessen werden sollen, könnte sie um einen Ausfüllhinweis ergänzt werden, der verdeutlicht, dass der höchste formal erworbene Schulabschluss berichtet werden soll, selbst wenn dieser über einen beruflichen Abschluss (mit-)erworben wurde, z.B.:
Falls Sie Ihren höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in der Schule sondern im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung erworben haben, nennen Sie bitte diesen Schulabschluss. Dieser ist dann auf Ihrem Ausbildungszeugnis vermerkt.
Falls dagegen der am Ende der formalen Schulbildung erworbene Abschluss erfasst werden soll, empfehlen wir einen entsprechenden Hinweis, dass nur dieser berichtet werden soll, z.B.:
Bitte nennen Sie nur denjenigen Schulabschluss, den Sie am Ende Ihrer Schulzeit erworben haben, selbst wenn Sie später noch weitere Schulabschlüsse durch Aus-, Fort- oder Weiterbildung erworben haben.
Antwortoptionen:
Belassen.
Frage 13 wurde (korrekterweise) von allen Testpersonen beantwortet.
1. Können sich die Testpersonen eindeutig zuordnen oder gibt es Probleme?
Die große Mehrheit der Testpersonen (n=57) hat keine Probleme bei der Auswahl einer Antwortkategorie. Nur drei Testpersonen (TP 04, 13, 35) zeigen Unsicherheiten. Zwei dieser Testpersonen ist unklar, ob sie mit ihrer beruflichen Ausbildung einen weiteren, höheren Schulabschluss zusätzlich erworben haben:
Testperson 35 berichtet über eine Unsicherheit in der Einordnung, welche aus ihrem vorzeitigen Verlassen des Gymnasiums resultiert: „Das wäre ein erweiterter Realschulabschluss. Interviewer: Das zählt aber dann noch nicht als Fachhochschulreife? TP 35: Da bin ich mir nicht ganz sicher, also ich habe es kurz vorm Abi abgebrochen. Interviewer: Und wenn Sie ein Liste vor sich hätten, hätten Sie eher Abi oder Realschulabschluss angekreuzt? TP 35: Realschule wahrscheinlich eher.“ (Antwort: Realschulabschluss)
Zwei Testpersonen, die ihre Schulabschlüsse im Ausland erworben haben (TP 30, Antwort: Abitur/Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife / TP 45, Antwort: Fachhochschulreife) berichten von keinen Problemen bei der Auswahl einer Antwortkategorie.
2. Nennen die Testpersonen nur ihren höchsten Abschluss, mehrere oder gar nur den ersten, der auf sie zutrifft?
Mit Ausnahme von Testperson 28 nennen alle Befragten nur einen, und zwar ihren höchsten Schulabschluss. Testperson 28 nennt den Realschulabschluss, den sie „formal“ in der Schule erworben hat und nicht ihren höheren Fachhochschulabschluss, den sie durch Weiterbildung erworben hat: „Ich habe einen Abschluss erworben, der einem Fachhochschulabschluss gleichgesetzt ist, durch Abendkurse. Aber der eigentliche Bildungsabschluss ist die mittlere Reife. Interviewer: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie aber noch andere Schulabschlüsse außer der mittleren Reife? TP 28: Ja, weil dieser Abschluss als Fachhochschulabschluss zählt. Aber die Basis ist die mittlere Reife.“
3. Nennen Testpersonen nur ihren höchsten Schulabschluss oder ihren höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss?
Eine Verwechslung zwischen höchstem Schulabschluss und höchstem beruflichem Abschluss findet nicht statt. Mehrere Testpersonen nennen ihren Berufsabschluss zwar zusätzlich, die Beantwortung der Frage erfolgt trotzdem korrekt. Einige weitere Testpersonen nennen ihren Berufsabschluss, sofern mit diesem die Erlangung eines höheren Schulabschlusses verbunden ist (siehe oben).
4. Gibt es Unterschiede je nach Modus der Befragung?
Auf Basis der Interviewdaten lassen sich keine Unterschiede zwischen den einzelnen Befragungsmodi feststellen.