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Projektname:ILLICID – Illegaler Handel mit Kulturgut in Deutschland 2016
  1. Einleitungstext: Im Folgenden werden wir Ihnen Fragen zu der Thematik der Provenienz stellen. Unter Provenienz meinen wir die Herkunft des Objektes wie z. B. die ursprüngliche Herkunft, den Fundort, die Sammlungsgeschichte und den oder die Vorbesitzer.
  2. Fragetext: Werden bei Ihnen Prüfungen auf Provenienz der Objekte durchgeführt?
  3. Antwortkategorien Ja, wir prüfen selbst auf Provenienz

    Ja, wir geben Provenienzprüfungen in Auftrag

    Nein


    1. Empfehlungen: Frage: Belassen.
      Antwortoptionen: Belassen.
  1. Eingesetzte kognitive Technik/en:Information Bild/Link zu Kognitives Pretesting Comprehension Probing, Specific Probing, General Probing
  2. Befund zur Frage: Der Begriff „Provenienz“ ist jeder Testperson geläufig. Verstanden wird darunter die Herkunftsge-schichte eine Objekts, d.h. von welchem Fundort es stammt und wer die Vorbesitzer waren. Dies sollte möglichst lückenlos dokumentiert sein.

    Alle Testpersonen hegen gewisse Zweifel, dass die befragten Händler diese Frage tatsächlich ehrlich beantworten werden:
    • „99% der Händler würden diese Frage mit ‚Ja‘ beantworten. Internationale Händler würden das vielleicht mit einem unsicheren ‚Nein‘ beantworten, weil sie sich damit juristisch nicht beschäftigen müssen.“
    • „Händler, die im Geschäft bleiben wollen, müssen hier eigentlich mit ‚Ja‘ antworten. Allerdings ist eine Provenienzprüfung manchmal nicht durchführbar, dann könnte man evtl. auch mit ‚Nein‘ antworten, also wenn eine echte Prüfung nicht durchführbar ist. Wenn ein Stück beispielsweise seit zwei Generationen im Familienbesitz ist, dann ist die Provenienz geprüft, aber es ist eine moralische Frage, ob einem das genügt. Was man als geprüft ansieht, kann sehr stark schwanken.“
    • „Hier werden Sie auch keine ehrlichen Antworten bekommen. Hier klickt jeder ‚Ja‘ an. Da gibt keiner zu, dass er es nicht macht, dass er nicht sauber arbeitet.“
    • „Händler verschweigen oder verfälschen evtl. Herkunftsangaben, es sei denn es sind legale Waren.“
    • „Das wird kein Händler mit ‚Nein‘ beantworten. Es wäre grob fahrlässig zuzugeben, dass die Gewinn vor Rechtsmäßigkeit setzen.“
    • „Es wird vermutlich keine Händler geben, die diese Frage mit ‚Nein‘ beantworten.“
  1. Thema der Frage: Gesellschaft & Soziales/ Kriminalität
  2. Konstrukt: Provenienzprüfung