Zunächst wurden die 13 Testpersonen, die bei einem zweiten Arbeitgeber beschäftigt waren, gebeten die Jahreszahl zu bestimmen, in der die Arbeit begonnen wurde. Anschließend wurden sie erneut gebeten anzugeben, wie sie sich an das Datum erinnert haben. Unterdessen TP 06 und TP 07 an ein Ereignis denken, das keinen direkten Bezug zur professionellen Laufbahn hat:
- „Das weiß ich, weil ich 1988 geheiratet habe.“ (TP 08, Jahr 1987)
- „1981 bin ich nach Deutschland gekommen. [19]82/83 habe ich mich beworben für eine Ausbildung als Biologielaborant. 83/84 habe ich bei Firma X angefangen.“ (TP 06, Jahr 1983)
vollzieht ein Großteil der Testpersonen (TP 02, 03, 07, 10, 11, 13, 14, 15) den beruflichen Werdegang ausgehend vom Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss nach:
- „Ich habe [19]85 Examen gemacht, von 85-86 bei dem einen gearbeitet, dann 86 bis 90 bei dem anderen gearbeitet und 90-95 bei dem anderen.“ (TP 07, Jahr 1990)
- „Nach dem Abitur habe ich vier Monate gearbeitet. Das Abi habe ich 2011 gemacht und dann habe ich da gearbeitet.“ (TP 11, Jahr 2011)
- Weil ich sehr sicher bin. Ich weiß genau ich habe die Lehre, drei Jahre Lehre von 1960-63, gemacht. […] Und dann [nach der Lehre] habe ich gewechselt zu dem nächsten Arbeitgeber und dann noch einmal. Diese Daten sind gespeichert.“ (TP 14, Jahr 1963)
In Abgrenzung dazu, geben einige Testpersonen an, keine konkreten Gedanken damit zu verbinden. Begründet wird das entweder anhand des kurzen Zeitraumes:
„Weil ich mich da auch noch dran erinnere. Das ist noch nicht so lange her.“ (TP 12, Jahr 2014) oder durch die wahrgenommene Wichtigkeit des Ereignisses:
„Das weiß man.“ (TP 05, Jahr 1971).
Dass das Einprägen des Anstellungsjahres erschwert wird durch die Anzahl bisher ausgeübter Tätigkeiten, illustriert der Fall von TP 09 (Jahr 2004):
„Jetzt wird es schwierig. Da habe ich keine konkreten Vorstellungen über wen ich da für wen gearbeitet habe. Da habe ich keine Ahnung. Das kriege ich nicht zusammen. Ich war bei verschiedenen Zeitarbeitsfirmen. Ich war praktisch Tagelöhner und ich habe keine Ahnung, bei wem ich für was eingestellt war. Eigentlich war ich die ganze Zeit bei Zeitarbeitsfirmen angestellt seit 2004.“ Zudem wird deutlich, dass lediglich die vertragliche Vereinbarung zur Zeitarbeitsfirma zeitlich zugeordnet werden kann. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. die Art und Dauer der Anstellung ein wesentliches Kriterium ist, das dem Ereignis Relevanz und somit Erinnerungsfähigkeit verleiht.
Auf die Nachfrage zur Sicherheit der Jahreszahlen, zeigen sich neun Testpersonen „sehr sicher“ (TP 03, 05, 07, 10, 11, 12, 13 14, 15) und vier „eher sicher“ (TP 02, 06, 08, 09). Daraus lässt sich ableiten, dass die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Großen und Ganzen gut erinnert wird.