Die weiteren Fragen zur Berufsbiographie wurden nur denjenigen Testpersonen gestellt, die in der vorherigen Frage 7 angaben, schon einmal berufstätig gewesen zu sein. Dies betrifft das alle Testpersonen außer TP 04. Die Angaben zum beruflichen Werdegang wurden in insgesamt drei Durchgängen erfasst, d.h. die Testpersonen wurden bis zu dreimal gefragt, zu welchem Zeitpunkt sie eine Tätigkeit aufgenommen haben. Bevor auf die Ergebnisse zu den einzelnen Nachfragen eingegangen wird, ist zu bemerken, dass sich zwei Testpersonen (TP 02, 10) durch den langen Einleitungstext irritiert zeigen:
Erst nachdem die Frage ein weiteres Mal vorgelesen wird, können beide Testpersonen korrekt antworten.
Um zu erfahren, wie die Testpersonen das Jahr der Arbeitsaufnahme bestimmen, wurden sie nach ihrem Gedankengang gefragt. Es ergeben sich verschiedene Weisen, wie die Testpersonen beim Erinnern vorgehen. Einerseits vollziehen diejenigen Testpersonen, die nach der Ausbildung oder nach einem Praktikum direkt bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber begonnen haben, ihren beruflichen Werdegang wie folgt nach:
Andererseits können sich einige Testpersonen aufgrund des kurzen Zeitraumes erinnern:
Die Testpersonen, die seit mehr als zehn Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind/waren (TP 05, 07, 13, 14, 15), entgegnen der Nachfrage mit Selbstverständlichkeit. Die Sicherheit der Testpersonen begründet sich anhand der wenigen Arbeitsplatzwechsel, welche im Zusammenhang mit einer langjährigen Beschäftigung stehen.
Zudem steigert sich die empfundene Relevanz der Arbeitsstelle infolge der langjährigen Tätigkeit, was das Erinnerungsvermögen positiv bedingt. Dementsprechend denkt TP 07 (Jahr: 1997) nicht zum ersten Mal darüber nach: „Das weiß ich ganz genau, dass ich da seit 17 Jahre bin. Das haben wir kürzlich erst ausgerechnet.“
Lediglich TP 08 (Jahr 1997) grenzt sich in ihrer Sicherheit über ihre Angaben von den anderen Testpersonen ab. Während alle übrigen Testpersonen die Richtigkeit ihrer Angaben als „sehr sicher“ einschätzen, gibt TP 08 an, „eher sicher“ zu sein. Anhand ihres inneren Gedankenganges zeigt sich, dass sie zwei Umstände assoziiert, die nicht miteinander im Einklang stehen: „Das hat sich bei mir so eingeprägt, weil ich dann an die Klasse, die ich an der Erzieherschule besucht habe, gedacht habe, die hieß irgendwie Erzieherklasse 94, und dann habe ich mir gedacht, ah ja dann war es 1995. Aber dann habe ich daran gedacht dass mein älterer Sohn in der ersten Klasse war, als ich angefangen habe.“ Ihre leichte Unsicherheit begründet sich somit in der falschen Verknüpfung zu anderen Erinnerungen, welche höchstwahrscheinlich aufgrund des langen Zeitraumes nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich alle Testpersonen gut erinnern können. Während sich ein Teil der Testpersonen dadurch plausibilisiert, noch nicht lange bei dem derzeitigen bzw. letzten Arbeitgeber beschäftigt zu sein, resultiert die Sicherheit der Testpersonen, deren Anstellung über zehn Jahre zurückliegt aus der gesteigerten Relevanz des Langzeitarbeitsplatzes.
Weiterhin wurden die Testpersonen gefragt, was sie unter dem Begriff „Arbeitgeber“ verstehen. Die Antworten ergeben, dass ein Arbeitgeber eine Arbeit bzw. Tätigkeit anbietet. Wobei Arbeitgeber abstrakt als Inhaber eines Unternehmens bzw. als Unternehmen selbst verstanden wird:
Darüber hinaus verweisen einige Testpersonen darauf, dass der Arbeitgeber die Ausführung der angebotenen Tätigkeit entlohnt:
Woraus ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern resultiert, wie TP 05 erläutert: „Ein Dienstverhältnis, einer ist Arbeitnehmer, der andere der Arbeitgeber.“ Dieses Verhältnis ist wiederum durch eine Hierarchie geprägt, weshalb das Wort „Vorgesetzter“ (TP 02) oder „Chef“ (TP 11) dem Arbeitgeber gleichgestellt wird.