Die weiteren Fragen zur Berufsbiographie wurden nur denjenigen Testpersonen gestellt, die in der vorherigen Frage 7 angaben, schon einmal berufstätig gewesen zu sein. Dies betrifft das alle Testpersonen außer TP 04. Die Angaben zum beruflichen Werdegang wurden in insgesamt drei Durchgängen erfasst, d.h. die Testpersonen wurden bis zu dreimal gefragt, zu welchem Zeitpunkt sie eine Tätigkeit aufgenommen haben. Bevor auf die Ergebnisse zu den einzelnen Nachfragen eingegangen wird, ist zu bemerken, dass sich zwei Testpersonen (TP 02, 10) durch den langen Einleitungstext irritiert zeigen:
- TP 10: „In welchem Alter ich meinen ersten Beruf angefangen habe oder was?“
- TL liest die Frage nochmal vor.
- TP 10: „Den jetzigen Arbeitgeber oder meinen Sie den letzten?“
- TL: „Den derzeitigen.“
- TP 10: „02.11.2015“
Erst nachdem die Frage ein weiteres Mal vorgelesen wird, können beide Testpersonen korrekt antworten.
Um zu erfahren, wie die Testpersonen das Jahr der Arbeitsaufnahme bestimmen, wurden sie nach ihrem Gedankengang gefragt. Es ergeben sich verschiedene Weisen, wie die Testpersonen beim Erinnern vorgehen. Einerseits vollziehen diejenigen Testpersonen, die nach der Ausbildung oder nach einem Praktikum direkt bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber begonnen haben, ihren beruflichen Werdegang wie folgt nach:
- „Ich habe überlegt, wann meine Ausbildung begonnen hat.“ (TP 01; Jahr 2012)
- „Ich konnte mir das gut merken, weil ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber meine Ausbildung
angefangen habe. Und das Datum merkt man sich eigentlich.“ (TP 02; Jahr 2008)
- „Ich habe da mit einem Praktikum angefangen und zum 15.01.2014 habe ich dann da gestartet.“
(TP 03; Jahr 2013)
Andererseits können sich einige Testpersonen aufgrund des kurzen Zeitraumes erinnern:
- „Ich habe mich dran erinnert, weil es noch nicht so lange her ist.“ (TP 09, Jahr 2015)
Die Testpersonen, die seit mehr als zehn Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind/waren (TP 05, 07, 13, 14, 15), entgegnen der Nachfrage mit Selbstverständlichkeit. Die Sicherheit der Testpersonen begründet sich anhand der wenigen Arbeitsplatzwechsel, welche im Zusammenhang mit einer langjährigen Beschäftigung stehen.
- TP 14: „Ja weil ich das genau weiß, dass ich da in die Vollzugsanstalt eingetreten bin.“
- TL: „Haben Sie sich an etwas dabei erinnert, damit Ihnen die Jahreszahl eingefallen ist?“
- TP 14: „Ahh, ich werde ja noch wissen, wann ich bei meinem letzten Arbeitgeber eingetreten
bin.“ (Jahr 1973)
- „Das weiß man einfach. Ich habe dieses Jahr 25-jähriges Firmenjubiläum.“ (TP 05; Jahr 1990)
Zudem steigert sich die empfundene Relevanz der Arbeitsstelle infolge der langjährigen Tätigkeit, was das Erinnerungsvermögen positiv bedingt. Dementsprechend denkt TP 07 (Jahr: 1997) nicht zum ersten Mal darüber nach:
„Das weiß ich ganz genau, dass ich da seit 17 Jahre bin. Das haben wir kürzlich erst ausgerechnet.“
Lediglich TP 08 (Jahr 1997) grenzt sich in ihrer Sicherheit über ihre Angaben von den anderen Testpersonen ab. Während alle übrigen Testpersonen die Richtigkeit ihrer Angaben als „sehr sicher“ einschätzen, gibt TP 08 an, „eher sicher“ zu sein. Anhand ihres inneren Gedankenganges zeigt sich, dass sie zwei Umstände assoziiert, die nicht miteinander im Einklang stehen:
„Das hat sich bei mir so eingeprägt, weil ich dann an die Klasse, die ich an der Erzieherschule besucht habe, gedacht habe, die hieß irgendwie Erzieherklasse 94, und dann habe ich mir gedacht, ah ja dann war es 1995. Aber dann habe ich daran gedacht dass mein älterer Sohn in der ersten Klasse war, als ich angefangen habe.“ Ihre leichte Unsicherheit begründet sich somit in der falschen Verknüpfung zu anderen Erinnerungen, welche höchstwahrscheinlich aufgrund des langen Zeitraumes nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich alle Testpersonen gut erinnern können. Während sich ein Teil der Testpersonen dadurch plausibilisiert, noch nicht lange bei dem derzeitigen bzw. letzten Arbeitgeber beschäftigt zu sein, resultiert die Sicherheit der Testpersonen, deren Anstellung über zehn Jahre zurückliegt aus der gesteigerten Relevanz des Langzeitarbeitsplatzes.
Weiterhin wurden die Testpersonen gefragt, was sie unter dem Begriff „Arbeitgeber“ verstehen. Die Antworten ergeben, dass ein Arbeitgeber eine Arbeit bzw. Tätigkeit anbietet. Wobei Arbeitgeber abstrakt als Inhaber eines Unternehmens bzw. als Unternehmen selbst verstanden wird:
- „Eine Person oder eine juristische Person, die die Möglichkeit bieten, arbeiten zu gehen. Es
gibt ja ganz verschiedene Arbeitgeber. Beispiele wären Firmen, der Staat an sich.“ (TP 01)
- „Das geht aus dem Wort letztendlich hervor, er gibt mir Arbeit. Das ist der, dem die Firma gehört,
oder die Aktionäre, denen die Firma gehört.“ (TP 13)
Darüber hinaus verweisen einige Testpersonen darauf, dass der Arbeitgeber die Ausführung der angebotenen Tätigkeit entlohnt:
- „Der, der mich bezahlt.“ (TP 15)
- „Einer, der mit für meine Arbeit Gehalt bezahlt.“ (TP 07)
Woraus ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern resultiert, wie TP 05 erläutert:
„Ein Dienstverhältnis, einer ist Arbeitnehmer, der andere der Arbeitgeber.“ Dieses Verhältnis ist wiederum durch eine Hierarchie geprägt, weshalb das Wort
„Vorgesetzter“ (TP 02) oder
„Chef“ (TP 11) dem Arbeitgeber gleichgestellt wird.