Fragetext:
Sind oder waren Sie schon einmal berufstätig?
Antwortkategorien:
Ja
Nein
Empfehlungen:
Frage belassen.
Falls auch Aushilfstätigkeiten oder geringfügige Beschäftigungen erfasst werden sollen (siehe auch Befund Frage 11), sollte die Frage um eine Instruktion erweitert werden.
Berücksichtigen Sie dabei auch bitte Aushilfstätigkeiten und geringfügige Beschäftigungen.
Antwortoptionen belassen.
Sonstiges:
Diese Frage dient als Filterfrage.
Eingesetzte kognitive Technik/en:
Emergent Probing.
Befund zur Frage:
Von insgesamt 15 Testpersonen haben 14 bereits einen Beruf ausgeübt. Lediglich TP 04 gibt an, noch nicht berufstätig gewesen zu sein. Aus dem spontanen Kommentar von TP 04 wird allerdings deutlich, dass sie bereits in einem Arbeitsverhältnis stand. Da sie aber die Formulierung berufstätig mit Berufung und Langfristigkeit verbindet, zählt sie ihre bisherigen Aushilfsjobs nicht dazu. Berufstätig bedeutet laut TP 04: „Beruf ist eine Berufung, dass man das gerne macht mit Leidenschaft. Berufstätig sein ist etwas Langfristiges. Meine Aushilfstätigkeit habe ich nur aus finanziellen Gründen ausgeübt. Das zählt für mich nicht zu Berufstätigkeit.“ Ein ähnliches Problem zeigt sich bei TP 11. Sie ist sich nicht sicher, ob studieren als berufstätig eingeordnet wird. Die bisherigen Aushilfstätigkeiten neben dem Studium, assoziiert TP 11 (Antwort: „Ja“) nicht direkt mit dem Ausdruck berufstätig: „Ist ‚Student sein‘ ein Beruf? Das ist nicht überall ‚berufstätig‘. Also ich bin Student. Berufstätig im Sinne von eine Ausbildung gemacht oder so, außer Ferienjobs oder Nebenjobs, habe ich jetzt nicht.“
Thema der Frage:
Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:
Berufstätigkeit