Zu den Migranten zweiter Generation – wenn beide Elternteile nicht in Deutschland geboren wurden – zählt Testperson 09, deren Mutter aus Serbien und deren Vater aus dem Kosovo oder Montenegro stammt. Den Angaben zu Frage 2 ist ferner zu entnehmen, dass der Vater von Testperson 02 in Italien geboren wurde, die Mutter allerdings Deutsche ist. Der Definition nach zählt sie nicht als Person mit Migrationshintergrund.
Insgesamt drei Testpersonen haben mehr als zwei kulturelle Hintergründe, da sie entweder selbst im Ausland geboren wurden, aber nicht in dem Land aus dem die Eltern stammen (TP 04) oder aber die Eltern aus unterschiedlichen Ländern stammen (TP 08, 09). In einer solchen Konstellation fällt es u.U. schwer auf Frage 3 zu antworten, in der die Testpersonen auf die Herkunftskultur der Eltern Bezug nehmen sollen (siehe Frage 3).