Diese Frage wurde nur denjenigen drei Frauen gestellt, die bei Frage 15 angegeben hatten, dass sie „regelmäßig einmal im Jahr“ oder „unregelmäßig“ an der Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs teilnehmen. Davon geben zwei an, dass ihnen schon einmal Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten wurden, während Testperson 11 dies verneint.
Bei Testperson 11 wird im Laufe der Nachfragen allerdings deutlich, dass die Frage inhaltlich nicht richtig verstanden wurde: „Wenn ich Beschwerden habe, dann rede ich mit meiner Hausärztin, sie hat alle Kenntnisse und sie empfiehlt mir, was ich zu tun habe oder nicht.“ Auch nach Erklärung des Interviewers ist der Testperson noch unklar, dass es sich bei diesen Leistungen um Vorsorgeuntersuchungen, unabhängig von einer Erkrankung handelt: „Nein. Kein Arzt empfiehlt etwas, was nicht notwendig ist.“
Die beiden anderen Testpersonen äußern sich spontan zur Einleitung zu dieser Frage:
TP 09 bewertete die Einleitung als „sehr verständlich“, während TP 08 diese als „eher nicht verständlich“ einstuft. Sie begründet dies erneut mit der Länge und der Menge an Informationen: „Ich frage mich immer noch über die Relevanz des Textes auf die Frage. […] Die Frage, da ging es um diese IGeL-Leistungen. Ich glaube das ist auch so verständlich ohne den Text davor. […] Dass man einfach nur sagt, es geht darum, ob es ihnen schon mal empfohlen wurde, wenn sie zuzahlen müssen. Weil ich glaube, das was die Leute wissen, ist, ob sie für ihre Untersuchung zahlen müssen oder nicht. Und wenn man das irgendwie in die Frage mit reintransportiert, ohne diese Beispiele. Das reicht aus.“
Sowohl Testperson 08 als auch Testperson 09 sagen, dass sie auch ohne die Nennung von Beispielen in der Einleitung zu dieser Frage gewusst hätten, worum es sich bei individuellen Gesundheitsleistungen handelt.