Die folgende Auflistung enthält die Antworten der Testpersonen auf Frage 54:
Zwei der drei Personen mit weiteren „nennenswerten Wertgegenstände oder Anlagen“ bemühen sich, einen Betrag zu nennen, ID 11 weigert sich erneut, dies zu tun. Die Zahlenangaben selbst werden in einem Fall als „ziemlich genau“, im anderen Fall als „eher grobe Schätzung“ bezeichnet. Die grobe Schätzung resultiert daraus, dass ID 9 keine Uhterlagen dazu vorliegen hat, aber auch nicht bereit wäre, diese Unterlagen herauszusuchen, selbst wenn sie welche hätte.