Fragetext:
Bitte geben Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen an, das Sie aus Ihrer
Weiterbildungstätigkeit beziehen.
Instruktionen:
Bei dieser Frage geht es darum, Beschäftigtengruppen im Bereich der Weiterbildung mit z.B.
hohem, mittlerem oder niedrigem Einkommen auswerten zu können. Sie können sicher sein,
dass Ihre Angaben anonym behandelt und ausgewertet werden.
Antwortkategorien:
Offene Antwort
Empfehlungen:
Wir empfehlen, in der Frage darauf hinzuweisen, dass das Einkommen insgesamt
angegeben werden soll. Darüber hinaus sollte die Instruktion um einen Hinweis ergänzt
werden, dass bei Unkenntnis des Nettowertes auch lediglich der Bruttowert
angegeben werden kann:
„Bitte geben Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen an, das Sie aus Ihrer
Weiterbildungstätigkeit insgesamt beziehen.“
„Bei dieser Frage geht es darum,... . Falls Ihnen nur ihr Bruttoeinkommen bekannt ist,
geben Sie bitte nur dieses an.“
Eingesetzte kognitive Technik/en:
General Probing, Specific Probing.
Befund zur Frage:
Insgesamt machen 19 Testpersonen Angaben zu ihrem Einkommen. Lediglich TP 03 kann hierzu keinerlei
Angaben machen. Testperson 03 ist selbstständige Geschäftsführerin und erstellt am Jahresende
eine Bilanz, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Sie zahlt sich monatlich ein Einkommen aus,
dies entspricht allerdings nicht einem monatlichen Brutto- oder Nettoeinkommen. Daher macht die
Testperson keinerlei Angaben zu ihren Einkünften, weder auf die direkte noch auf die indirekte, kategoriale Erfassung ihres Einkommens (Würden Sie das monatliche Bruttoeinkommen aus
Ihrer Weiterbildungstätigkeit denn einer der folgenden Kategorien zuordnen?).
Auffällig ist der Umstand, dass 17 Testpersonen Schwierigkeiten beim Beantworten der Frage äußern.
Dies liegt zum einen daran, dass die Selbstständigen bzw. auf Honorarbasis Tätigen anmerken, dass die
Netto-Angaben lediglich geschätzt werden können, da diese erst nach der Versteuerung tatsächlich
feststünden (TP 01, 04, 06, 07, 08, 09, 10). Zum anderen äußern die abhängig Beschäftigten, dass unklar
sei, ob bspw. Sonderzahlungen inbegriffen seien (TP 16, 17) oder ob sie hier nur Angaben zu ihrer
Haupterwerbstätigkeit oder auch zu ihrer Nebenerwerbstätigkeit innerhalb der Weiterbildung (TP 05,
13, 15) machen sollen. Auch bei den abhängig Beschäftigten taucht das Problem der Unkenntnis der
genauen Angaben für Brutto- und Nettoeinkommen auf (TP 11, 14, 18, 20). Sowohl TP 02 als auch TP
18 verweisen darauf, dass es kürzlich eine Lohnerhöhung gab und die Werte daher nicht genau angegeben
werden können. TP 03 macht wie oben bereits erwähnt keine Angabe. Einzig TP 12 kann mühelos
Angaben über ihr Brutto und Nettoeinkommen machen.
Alles in allem sind die Angaben relativ präzise, sofern die Testpersonen abhängig beschäftigt sind und
keine oder nur in einem kleinen Umfang Nebentätigkeiten in der Weiterbildung ausüben. Eine gesonderte
Erfassung von Boni/Prämien/Sonderzahlungen könnte das Bild über die Einkommensverhältnisse
ergänzen. Gerade bei Selbstständigen oder auf Honorarbasis Tätigen sollte herausgestellt werden, dass
eine Angabe des Nettoeinkommens optional erfolgen kann, da die Bruttobeträge weitestgehend bekannt,
die Höhe der jeweiligen Versteuerung allerdings sehr variabel ist. Darüber hinaus erscheint die
Frageformulierung nicht eindeutig, ob das Einkommen insgesamt, das aus der Haupterwerbstätigkeit
bzw. Haupteinnahmequelle oder tatsächlich das gesamte Einkommen aus Weiterbildungstätigkeiten
angegeben werden soll. Folglich berücksichtigen die gemachten Angaben unterschiedliche Komponenten
und sind von daher weder umfassend noch einheitlich und damit schwer vergleichbar. Darüber
hinaus scheint die Frage für selbstständige Geschäftsführer nicht passend zu sein, da die betreffende
Zielperson keine Angaben gemacht hat.
Überraschend ist die Tatsache, dass keine Testperson die Angaben zu ihrem Einkommen verweigert hat.
Die Alternativfrage, welche Einkommenskategorien anstelle von konkreten Einkommensbeträgen
erfasst, kam daher nicht zum Einsatz. Offensichtlich hat keine Testperson – zumindest im Rahmen des
Pretests – diese Information als zu persönlich oder heikel eingestuft. Lediglich TP 06 gibt an, beim
Beantworten kurz gezögert zu haben, da diese Frage schon persönlich, offensichtlich jedoch nicht zu
persönlich sei, um beantwortet zu werden.
Thema der Frage:
Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:
Monatliches Einkommen aus Weiterbildungstätigkeit