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Projektname:Erwerbstätigenbefragung 2016
  1. Fragetext: Sind Sie berechtigt, anderen Mitarbeitern fachliche Anweisungen zu erteilen?
  2. Antwortkategorien Ja

    Nein

    Keine Angabe


    1. Empfehlungen: Frage:
      Bei dieser Frage sollte klarer herausgearbeitet werden, dass es bei fachlichen Anweisungen um formale Befugnisse und nicht um einen fachlichen Austausch oder allgemeine Hinweise unter Kollegen/innen geht.

      Antwortoptionen:
      Belassen.
  1. Eingesetzte kognitive Technik/en:Information Bild/Link zu Kognitives Pretesting Comprehension Probing, Specific Probing.
  2. Befund zur Frage: Diese Frage wurde all jenen Personen gestellt (n=14), die bei Frage 2 angegeben haben, Arbeiter/in, Angestellte/r oder Beamter/Beamtin zu sein. Danach gefragt, ob die Testperson berechtigt sei „fachliche Anweisungen“ zu erteilen, antworten acht der vierzehn Befragten mit „Ja“ und sechs mit „Nein“.

    Auf die Nachfrage, was sie unter dem Begriff „fachliche Anweisungen“ verstehen, assoziieren die meisten Testpersonen mit dem Begriff eine Form von Hierarchie, denn nur ihr/e jeweilige/r Vorgesetzte/r sei dazu befugt „fachliche Anweisungen“ zu erteilen. Unabhängig von der Beantwortung der Frage 13, denken die Testpersonen an die Art und Weise der Erledigung von Arbeiten im beruflichen Kontext. Im Folgenden werden zum Verständnis des Begriffs beispielhaft Testpersonen zitiert:
    • „Das wäre die Aufgabe von einem Team- oder Gruppenleiter, wenn es darum geht Umsetzungen von Vorgaben zu erfüllen.“ (TP 01; Antwort: nein)
    • „Wir haben dienstags unser Dienstgespräch. […] Im Endeffekt kann ich anderen Anweisungen geben, wenn sich da was ändert oder wenn Anordnungen von oben an mich gehen, die ich dann wiederum weitergebe. Gerade, was die Urlaubsvertretung angeht. Normalerweise ist das, wenn es nicht um die Urlaubsvertretung geht, die Aufgabe von meinem Vorgesetzten.“ (TP 08; Antwort: ja)
    Von den insgesamt acht Testpersonen, die angeben, anderen Mitarbeitern fachliche Anweisungen zu erteilen, wird bei zwei Personen (TP 04, 05) anhand des Specific Probing allerdings deutlich, dass sie im Grunde nicht dazu berechtigt sind zu delegieren, weshalb sie sich falsch einordnen. Sie beziehen sich in ihren Erläuterungen auf Kollegen, denen sie im Sinne von Teamwork „Ratschläge“ geben bzw. „Absprachen“ treffen:
    • TP 04: „Wenn der Kollege den LKW be- oder entladen soll und ich jetzt eine andere Tätigkeit momentan gerade mache. [Dann gebe] ich dem Kollegen fachliche Anweisung. Anweisungen ist für mich, wenn ich sage, dass er jetzt die Palette von A nach B bringen soll.“
      TL: „Also das ist dann auch so, dass es anders herum funktioniert?“
      TP 04: „Genau. Beruht auf Gegenseitigkeit.“
    • „Wenn ich meinem Kollegen sage, dies muss noch gemacht werden, die Stunden müssen noch nachgeschrieben werden, vergiss das nicht.“ (TP 05)
    Auf die Nachfrage, was sie dazu berechtigt „fachliche Anweisungen“ zu erteilen, räumt Testperson 04 ein, „eigentlich gar nichts. Man sagt es halt, wie gesagt bei Teamarbeit muss das irgendwie laufen. Und früher Feierabend machen, wenn sich das halt hinauszieht, sagt man halt mal das und das oder man macht es mal zusammen. Eigentlich bin ich nicht dazu befugt, aber man sagt es halt.“
  1. Thema der Frage: Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
  2. Konstrukt: Indikator für Delegierbefugnis