Diese Frage wurde all jenen Personen gestellt (n=14), die bei Frage 2 angegeben haben, Arbeiter/in, Angestellte/r oder Beamter/Beamtin zu sein. Danach gefragt, ob die Testperson berechtigt sei „fachliche Anweisungen“ zu erteilen, antworten acht der vierzehn Befragten mit „Ja“ und sechs mit „Nein“.
Auf die Nachfrage, was sie unter dem Begriff „fachliche Anweisungen“ verstehen, assoziieren die meisten Testpersonen mit dem Begriff eine Form von Hierarchie, denn nur ihr/e jeweilige/r Vorgesetzte/r sei dazu befugt „fachliche Anweisungen“ zu erteilen. Unabhängig von der Beantwortung der Frage 13, denken die Testpersonen an die Art und Weise der Erledigung von Arbeiten im beruflichen Kontext. Im Folgenden werden zum Verständnis des Begriffs beispielhaft Testpersonen zitiert:
Von den insgesamt acht Testpersonen, die angeben, anderen Mitarbeitern fachliche Anweisungen zu erteilen, wird bei zwei Personen (TP 04, 05) anhand des Specific Probing allerdings deutlich, dass sie im Grunde nicht dazu berechtigt sind zu delegieren, weshalb sie sich falsch einordnen. Sie beziehen sich in ihren Erläuterungen auf Kollegen, denen sie im Sinne von Teamwork „Ratschläge“ geben bzw. „Absprachen“ treffen:
Auf die Nachfrage, was sie dazu berechtigt „fachliche Anweisungen“ zu erteilen, räumt Testperson 04 ein, „eigentlich gar nichts. Man sagt es halt, wie gesagt bei Teamarbeit muss das irgendwie laufen. Und früher Feierabend machen, wenn sich das halt hinauszieht, sagt man halt mal das und das oder man macht es mal zusammen. Eigentlich bin ich nicht dazu befugt, aber man sagt es halt.“