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Projektname:Erwerbstätigenbefragung 2016
  1. Fragetext: Könnte Ihre berufliche Tätigkeit auch von jemandem ausgeübt werden, der einen anderen Beruf erlernt hat als Sie?
  2. Antwortkategorien Ja

    Nein

    Keine Angabe


    1. Empfehlungen: Frage:
      Im Pretest wurde die Antwortkategorie „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ korrekt verstanden, allerdings wurde diese Antwort insgesamt nur von zwei Personen ausgewählt. Eine Möglichkeit, um in der eigentlichen Befragung danach differenzieren zu können, ob bei Wahl dieser Antwort tatsächlich kein beruflicher Ausbildungsabschluss oder kein spezifischer Abschluss gemeint war, wäre, denjenigen Befragten eine Anschlussfrage zu stellen, die sich für diese Antwortkategorie entschieden haben. Diese sollte möglichst direkt nach dem Verständnis der Antwortkategorie fragen:

      „Sie haben gerade angegeben, dass kein beruflicher Abschluss erforderlich ist. Meinen Sie damit, dass man für die Ausübung Ihrer Tätigkeit keinen bestimmten beruflichen Abschluss braucht oder ist eine Einweisung am Arbeitspatz ausreichend?“

      Kein bestimmter Abschluss erforderlich
      Eine Einweisung ist ausreichend/Kein beruflicher Abschluss erforderlich
      Ein bestimmter Abschluss erforderlich
      Keine Einweisung erforderlich


      Um in der eigentlichen Feldphase etwaige Probleme aufzufangen, schlagen wir vor, zusätzlich nur für den Interviewer sichtbare Antwortkategorien zu hinterlegen, die alle potenziell möglichen Antworten der Befragten abdecken, die aber nicht explizit in der Frage genannt werden.
  1. Eingesetzte kognitive Technik/en:Information Bild/Link zu Kognitives Pretesting General Probing, Specific Probing.
  2. Befund zur Frage: Elf der 15 Testpersonen geben an, dass ihre berufliche Tätigkeit auch von jemandem ausgeübt werden könnte, der einen anderen Beruf erlernt hat, drei geben an, dass dies nicht möglich sei und eine Testperson macht keine Angaben.
    Die drei Testpersonen, die hier mit „nein“ antworten, begründen dies damit, dass sie zur Ausübung ihres Berufs spezielle Fachkenntnisse benötigen, die sie aufgrund ihrer Ausbildung erworben haben und die zwingend notwendig zur Ausübung ihrer Tätigkeit sind:
    • „Es ist Spezialwissen erforderlich, Literatur, Lehrerfahrung, didaktische und inhaltliche Erfahrung. Ein Studium in diesem Fachbereich ist daher erforderlich.“ (TP 02; Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
    • „Weil sich bei mir alles um das Thema Elektrotechnik dreht. Wenn jemand rein aus einem kaufmännischen Beruf kommen würde, der würde da gnadenlos scheitern, weil das so fachspezifisch ist, da brauche ich die Ausbildung im Bereich Elektrotechnik. Es erwarten auch die Kunden.“ (TP 07; Industriemeister Elektrotechnik)
    • TP 09: „Man braucht die Fachkenntnisse und die Erfahrung natürlich. Gerade im Bereich „Strom“ bzw. „Elektro“ sollte nicht jeder Hand anlegen.“
      TL: „Es gibt keine andere Berufsgruppe, die Ihre Tätigkeit ausüben könnte?“
      TP 09: „Können ja, aber nicht dürfen [gesetzliche Regelungen bei Elektrotechnikmeistern].“
    Allerdings weist Testperson 02 (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) darauf hin, dass die Frage nicht präzise genug formuliert ist, da unklar wäre, was genau mit „Beruf“ gemeint sei: „Es gibt mit Sicherheit Leute in benachbarten Sozialwissenschaften, Soziologen, Psychologen oder Politikwissenschaftler, die sich da relativ schnell einarbeiten könnten. Wenn man das als Beruf bezeichnet, müsste man die Frage mit „Ja“ beantworten. […] Der Referenzrahmen ist nicht ganz klar und wenn ich weiter darüber nachdenke, dann ist das gar nicht so leicht zu beantworten, was mit Beruf eigentlich gemeint ist. Was ist der Ausbildungsberuf eines Wissenschaftlers? Hat ein Soziologe einen anderen Beruf oder ist das der gleiche? Wenn ich als Beruf „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ nehme, dann schließt das alle Fachbereiche ein.“ Hieran wird schnell deutlich, dass es Berufe gibt, die relativ eindeutige Voraussetzungen zur Ausübung haben (wie bspw. Elektrotechnikmeister, aber auch ein Facharzt oder Notar), während andere „Berufe“, wie bspw. der eines „Wissenschaftlichen Mitarbeiters“, ein breites Spektrum und unterschiedliche formale Abschlüsse wie Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen etc. umfassen und für ganz unterschiedliche Tätigkeiten qualifizieren. Dies zeigt klar, dass der Begriff „Berufe“ nicht spezifisch genug ist. Anders als im Pretest, bei dem die Frage 10 allen Testpersonen unabhängig von ihrer Antwort auf Frage 9 nach den erforderlichen Ausbildungsabschlüssen für ihre Tätigkeit gestellt wurde, sollte diese Frage in der CATI-Umfrage nicht gestellt werden, wenn in Frage 9 „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ angegeben wurde.

    Diejenigen, die angeben, dass ihre berufliche Tätigkeit auch von jemandem ausgeübt werden könne, der einen anderen Beruf erlernt hat (n=11), argumentieren mit vier unterschiedlichen Aspekten:
    • „Mit einem anderen Beruf, ja ist klar. Das halt einer kommt, der Schreiner gelernt hat und kommt dann zum Beispiel her und will halt kommissionieren. Und dann lehrst du ihn die Arbeit und dann kann er genau sowas. […] Einweisung, Anleitung. Koch, Maurer, eigentlich kann jeder kommen, vom Krankenhaus oder der Kinderpflege. Jeder Beruf eigentlich.“ (TP 04, Kommissionierer mit anderer handwerklicher Ausbildung)
    • „Wenn man einen Gärtner hätte, selbst derjenige hätte eine Chance. Weil man eben auf diese Basis eingelernt wird, um die Tätigkeit auszuführen.“ (TP 13, kaufmännische Angestellte in der Datenerfassung mit anderem beruflichen Ausbildungsabschluss)
    Diejenigen, die angeben, dass ihre berufliche Tätigkeit auch von jemandem ausgeübt werden könne, der einen anderen Beruf erlernt hat (n=11), argumentieren mit vier unterschiedlichen Aspekten:
    1. Andere, aber gleichwertige Ausbildung wird von zwei Testpersonen (TP 05, 11) als Voraussetzung gesehen:
    • „Jeder, der eine handwerkliche Ausbildung hat, kann quasi die Ausbildung zum Arbeitserzieher machen. Für meinen Beruf braucht man in erster Linie die [zusätzliche] Ausbildung zum Arbeitserzieher, klar, aber davor geht auch Schreiner, Dachdecker, alles Mögliche, auch Landwirt, Bankkauffrau.“ (TP 05)
    • „Also bei Mitbewerbern von uns arbeiten z.B. Sozialpädagogen auf dieser Position oder auch Pädagogen.“ (TP 11)
    2. Andere, aber gleichartige Ausbildung wird von fünf Personen (TP 03, 10, 14, 15) als Voraussetzung gesehen:
    • „Ich finde es könnte auch jemand machen, der kein Pädagogikstudium gemacht hat. Aber das (…) geht bei uns nicht. Ich weiß, dass die Leute Pädagogik studiert haben müssen.“ (TP 10)
    • „Aber es gibt ja im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung zig Berufe und theoretisch – theoretisch – könnte jeder, der eine gute kaufmännische Ausbildung gemacht hat das auch machen, was ich mache, wenn er noch Zusatzqualifikationen oder Berufserfahrung hat.“ (TP 15)
    3. Dass keine spezifische Ausbildung erforderlich ist, trifft drei Mal (TP 04, 06, 13) zu:
    • „Mit einem anderen Beruf, ja ist klar. Das halt einer kommt, der Schreiner gelernt hat und kommt dann zum Beispiel her und will halt kommissionieren. Und dann lernst du ihm die Arbeit und dann kann er genau sowas. Einweisung, Anleitung. […] Koch, Maurer, eigentlich kann jeder kommen, vom Krankenhaus oder der Kinderpflege. Jeder Beruf eigentlich.“ (TP 04)
    • „Wenn man einen Gärtner hätte, selbst derjenige hätte eine Chance. Weil man eben auf diese Basis eingelernt wird, um die Tätigkeit auszuführen.“ (TP 13)
    4. Mit veränderten Zugangsvoraussetzungen begründen zwei Testpersonen ihre Antwort (TP 01, 12):
    • „Das ist abhängig von der Akzeptanz des Regierungspräsidiums und da gibt’s auch Lehrer, ich hab einen Magister-Abschluss, es gibt ja mittlerweile Bachelorabschlüsse, aber auch ggfs. andere berufsqualifizierende Ausbildungen.“ (TP 01)
    • „Hm, ich habe ja damals was ganz anderes gelernt und bin eingestellt worden vor 20 Jahren. Und heute ist ja schon ein Studium oder ein Bachelor nötig, um in den öffentlichen Dienst reinzukommen. […] Ja, Verwaltungsangestellte konnte man früher mit mittlerer Reife oder gutem Hauptschulabschluss werden, wie es heute ist, was damit gemeint ist… Ich sehe es auch an Stellenausschreibungen, die Leute, die kommen, haben teilweise ganz viele Qualifikationen, damals war das viel einfacher. […], dass jemand der einen anderen Beruf gelernt hat, Bürokauffrau, Bankkauffrau etc. in der Verwaltung das auch machen könnte.“ (TP 12)
    Da im Pretest bei Frage 9 nur zwei Mal „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ angegeben wurde, bleibt unklar, ob Frage 10 ausreicht, um diejenigen zu identifizieren, die mit dieser Antwort eher „keinen spezifischen Ausbildungsabschluss“ meinen. Das breite Verständnis der Formulierung „anderer Beruf“ in Frage 10 scheint nicht ausreichend zu differenzieren, um „unterwertige Erwerbsarbeit“ eindeutig ermitteln zu können.
  1. Thema der Frage: Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
  2. Konstrukt: Unterwertige Erwerbstätigkeit