Instruktion:
Es sollte die Instruktion ergänzt werden, dass Mehrfachnennung möglich sind.
Frage:
Aufgrund der wahrgenommenen Wertigkeit der genannten Abschlüsse in Abhängigkeit der Reihenfolge empfehlen wir, die Reihenfolge für die Befragung zu tauschen und Fortbildungsabschlüsse nicht direkt vor die Antwortkategorie „kein beruflicher Abschluss“ zu setzen.
Da es bei telefonischen Befragungen zu Recency-Effekten kommen kann, was wiederum eine Erklärung für den hohen Anteil an Personen sein könnte, die trotz qualifizierter Tätigkeit in den Befragungen 2006 und 2012 „kein beruflicher Abschluss“ angegeben haben, erscheint es sinnvoll, mit der Antwortkategorie „Kein beruflicher Abschluss“ zu beginnen.
Um darüber hinaus den Begriff „Fortbildung“ weniger stark zu betonen, empfehlen wir, hier mit Beispielen für diese Form der Abschlüsse zu arbeiten und weniger stark den Begriff „Fortbildungsabschluss“ ins Zentrum der Antwortoption zu stellen.
Welche Art von Ausbildung ist für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als -Antwort Frage 1- in der Regel erforderlich? Kein Ausbildungsabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, ein Abschluss wie z.B. zum Meister, Techniker oder Fachwirt, sogenannte Fortbildungsabschlüsse?
Die Auswahl der Beispiele könnte darüber hinaus ein etwas breiteres Spektrum an „Fortbildungsabschlüssen“ abbilden.
Antwortoptionen:
Antwortkategorien analog umbenennen:
Von den 15 Testpersonen können 14 eine gültige Antwortkategorie wählen. Lediglich Testperson 08 gibt an, dass sie über ein Praktikum an ihre aktuelle berufliche Tätigkeit gekommen ist und „nichts über die konkreten Einstellungskriterien für diese Tätigkeit“ wisse, weshalb sie dies nicht sagen könne.
Etwa die Hälfte (n=7) gibt an, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sei, fünf benötigen einen Fortbildungsabschluss, drei einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss und zwei geben an, dass kein beruflicher Ausbildungsabschluss vonnöten sei.
Diejenigen, die „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ ausgewählt haben, wurden zusätzlich gefragt, was sie darunter verstehen. Testperson 04, die als Lagerist beschäftigt ist, gibt an, „dass es bei manchen Arbeiten, so wie Hilfsarbeiten, keinen Abschluss braucht“. Und Testperson 13, die in der Datenerfassung eines Postversandunternehmens tätig ist, denkt an Folgendes: „Man wird angelernt. Es ist gut, wenn man eine Ausbildung hat auch im kaufmännischen Bereich, gerade für die Tipptätigkeit am PC, die Eingabe von den Daten, aber man wird so eingelernt und so geschult, dass man das gar nicht gelernt haben muss oder eine sonstige Ausbildung braucht“. Beide Aussagen machen deutlich, dass die Bezeichnung „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ korrekt verstanden wird.
Allerdings wird aufgrund der spontanen Äußerung einiger Testpersonen zur Frage auch klar, dass es unterschiedliche potentielle Probleme beim Beantworten gibt:
1. Gefühl der Abwertung bzw. fehlenden Anerkennung:
2. Mehrfachnennung erwünscht
3. Unklare Voraussetzungsanforderungen:
Die Frage nach beruflicher Qualifikation für die aktuelle Tätigkeit ist eine äußert komplexe Angelegenheit, da sie im Zeitverlauf Änderungen unterliegen kann oder Befragte sich ggfs. für einen Abschluss entscheiden müssen, obwohl Mehrfachnennungen ihnen plausibler erscheinen (bspw. bei Meistern, die zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und außerdem Berufserfahrung vorweisen müssen). Zudem kann auch das Gefühl entstehen, dass die eigene berufliche Tätigkeit abgewertet wird, wenn man zugibt, „keinen Ausbildungsabschluss“ zu brauchen bzw. als Hilfskraft sein Geld zu verdienen, unabhängig von einem ggfs. zuvor erlernten Beruf. Viele Gründe tragen dazu bei, dass die Antworten hier verzerrt sind.