General Probing.
Von den 15 Testpersonen können 14 eine gültige Antwortkategorie wählen. Lediglich Testperson 08 gibt an, dass sie über ein Praktikum an ihre aktuelle berufliche Tätigkeit gekommen ist und „
nichts über die konkreten Einstellungskriterien für diese Tätigkeit“ wisse, weshalb sie dies nicht sagen könne.
Etwa die Hälfte (n=7) gibt an, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sei, fünf benötigen einen Fortbildungsabschluss, drei einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss und zwei geben an, dass kein beruflicher Ausbildungsabschluss vonnöten sei.
Diejenigen, die „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ ausgewählt haben, wurden zusätzlich gefragt, was sie darunter verstehen. Testperson 04, die als Lagerist beschäftigt ist, gibt an,
„dass es bei manchen Arbeiten, so wie Hilfsarbeiten, keinen Abschluss braucht“. Und Testperson 13, die in der Datenerfassung eines Postversandunternehmens tätig ist, denkt an Folgendes:
„Man wird angelernt. Es ist gut, wenn man eine Ausbildung hat auch im kaufmännischen Bereich, gerade für die Tipptätigkeit am PC, die Eingabe von den Daten, aber man wird so eingelernt und so geschult, dass man das gar nicht gelernt haben muss oder eine sonstige Ausbildung braucht“. Beide Aussagen machen deutlich, dass die Bezeichnung „kein beruflicher Ausbildungsabschluss“ korrekt verstanden wird.
Allerdings wird aufgrund der spontanen Äußerung einiger Testpersonen zur Frage auch klar, dass es unterschiedliche potentielle Probleme beim Beantworten gibt:
1. Gefühl der Abwertung bzw. fehlenden Anerkennung:
- Testperson 07 fühlt sich durch die Art der Fragestellung angegriffen:
„Also der Meister oder Techniker ist gleichwertig mit der Fachhochschulreife, das wollen wir gleich mal festhalten. Das hört sich so ein bisschen untergebuttert an, also die Antwort finde ich nicht gut. Es ist ja heute so, nach dem dualen Ausbildungssystem, dass ich, wenn ich eine abgeschlossene Meister oder Techniker-Schulung habe mit einem Schnitt besser als 2,5, ist das gleichwertig mit der Fachhochschulreife. Das müssen wir mal festhalten.“
2. Mehrfachnennung erwünscht
- „Die meisten Arbeitserzieher haben davor etwas Handwerkliches gelernt und machen dann noch einmal Schule, also quasi eine pädagogische Ausbildung. Also dass man pädagogisch und handwerklich etwas drauf hat, das ist auch die Voraussetzung um die Ausbildung zu machen zum Arbeitserzieher und das man 3 oder 5 Jahre Berufserfahrung hat. Also man muss schon mal gearbeitet haben, bevor man Arbeitserzieher wird.“ (TP 05; Antwort: abgeschlossene Berufsausbildung)
- „Natürlich ist für meine Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung vonnöten, und eine Meister- bzw. Techniker-Tätigkeit. Das ist ja zwingend erforderlich, wenn ich eine Meisterschule besuche, brauche ich vorher eine abgeschlossene Berufsausbildung, das geht ja gar nicht anders.“ (TP 07; Antwort: abgeschlossene Ausbildung, Fortbildungsabschluss)
- „Erst einmal die Lehre (3,5 Jahre) und dann halt die Meisterschule. Ich habe Abendschule belegt, dann zieht sich das 3 Jahre. Dazwischen brauchte man noch 5 Jahre Berufserfahrung.“ (TP 09; Antwort: abgeschlossene Ausbildung, Fortbildungsabschluss)
3. Unklare Voraussetzungsanforderungen:
- „Das ist jetzt unheimlich kompliziert. Weil wir, die in der Erwachsenenbildung, arbeiten immer mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zusammen, die wiederrum haben in ihren Kursen, die wir für die Agentur durchführen, bestimmte Voraussetzungen, die aber sehr unterschiedlich sind. Es gibt Kurse, da steht explizit drin „nur Dozenten mit Hochschulabschluss“. Es gibt andere Kurse, da kann ich das nicht beantworten. Also es gibt extrem unterschiedliche Anforderungen. Je nachdem welche Ausbildung [der Teilnehmer] von uns durchgeführt wird. […] Man braucht einen Ausbildungsschein. Und den macht man in der Regel, wenn man Meister oder Techniker macht. Aber da bin ich mir auch nicht sicher. Das ist eine Weiterbildungsprüfung bei der IHK, was die wiederum für Voraussetzungen haben weiß ich nicht. Aber man braucht den Ausbildereignungsschein. […] Ich weiß, dass eben in der Meister- und Technikerausbildung der Ausbildereignungsschein integriert ist. Wenn Sie Meister machen, müssen Sie auch Jugendliche ausbilden. Und dazu brauchen Sie diese Ausbildereignungsprüfung. Es geht auch, dass Menschen, die kein Meister sind und trotzdem die Ausbildereignungsprüfung haben." (TP 11; Antwort: Fortbildungsabschluss)
- „Hm, ich habe ja damals was ganz anderes gelernt und bin eingestellt worden vor 20 Jahren. Und heute ist ja schon ein Studium oder ein Bachelor nötig, um in den öffentlichen Dienst reinzukommen. […] Verwaltungsangestellte konnte man früher mit mittlerer Reife oder gutem Hauptschulabschluss werden, wie es heute ist, was damit gemeint ist… Ich sehe es auch an Stellenausschreibungen, die Leute, die kommen, haben teilweise ganz viele Qualifikationen, damals war das viel einfacher.” (TP 12; Antwort: abgeschlossene Berufsausbildung)
Die Frage nach beruflicher Qualifikation für die aktuelle Tätigkeit ist eine äußert komplexe Angelegenheit, da sie im Zeitverlauf Änderungen unterliegen kann oder Befragte sich ggfs. für einen Abschluss entscheiden müssen, obwohl Mehrfachnennungen ihnen plausibler erscheinen (bspw. bei Meistern, die zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und außerdem Berufserfahrung vorweisen müssen). Zudem kann auch das Gefühl entstehen, dass die eigene berufliche Tätigkeit abgewertet wird, wenn man zugibt, „keinen Ausbildungsabschluss“ zu brauchen bzw. als Hilfskraft sein Geld zu verdienen, unabhängig von einem ggfs. zuvor erlernten Beruf. Viele Gründe tragen dazu bei, dass die Antworten hier verzerrt sind.