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Projektname:Erwerbstätigenbefragung 2016
  1. Fragetext: Ist die Nutzung von Telearbeit bzw. Home Office bei Ihnen vertraglich vereinbart?
  2. Antwortkategorien Ja

    Nein

    Keine Angabe


    1. Empfehlungen: Frage:
      Da der Begriff Home Office den Befragten geläufiger ist und eine Person nicht genau wusste, was unter Telearbeit zu verstehen ist, empfehlen wir, die Frage zu belassen.
      Um sicherzustellen, dass die Befragten das richtige und gleiche Verständnis der beiden Begriffe aufweisen, empfehlen wir, die beiden Begriffe im Vorfeld zu definieren. Dies sollte beim ersten Auftreten der Begriffe im Fragebogen gemacht werden.
      „Mit Home-Office meinen wir…“

      Antwortoptionen:
      Belassen.
  1. Eingesetzte kognitive Technik/en:Information Bild/Link zu Kognitives Pretesting Comprehension Probing, General Probing, Specific Probing.
  2. Befund zur Frage: Diese Frage wurde all jenen sechs Testpersonen gestellt, die bei Frage 2 angegeben haben, Arbeiter/in, Angestellte/r oder Selbstständige/r zu sein, gelegentlich von Zuhause aus zu arbeiten (Frage 2) und dies vollständig oder zumindest teilweise angerechnet zu bekommen (Frage 6).

    Bei zwei Testpersonen (TP 07, 12) ist die Nutzung von Telearbeit bzw. Home Office vertraglich vereinbart und bei drei Testpersonen (TP 01, 05, 10) ist dies nicht der Fall. Testperson 02 war es nicht möglich sich in den Antwortoptionen zu verorten, da sie angibt, dies schlichtweg nicht zu wissen: „Natürlich mache ich Telearbeit, wenn ich Zuhause arbeite, aber ob das in meinem Vertrag steht, habe ich nie drauf geachtet. Das weiß ich nicht“.

    Alle Befragten (n=6) wurden nach ihrem Verständnis von Telearbeit und Home Office gefragt. Unter Telearbeit wurde von den meisten Befragten verstanden, dass man eine „Arbeitsleistung über Telekommunikationsmittel“ erbringt:
    • „Eingabe und Korrespondenz, Kommunikation und Arbeitsleistung über digitale Medien, wie PC, Sprachführung, eventuell Datenmasken“ (TP 01)
    • „Telearbeit ist Arbeit, bei der ich auf mindestens ein Telekommunikationsmittel zurückgreife, also Telefon oder Internet, um damit mit meinem Arbeitsplatz vor Ort in Verbindung zu stehen.“ (TP 02)
    • „Am PC arbeiten, am Laptop, also digital, also am Smartphone, Tablet oder am PC.“ (TP 05)
    • „Dass ich mich von daheim über den PC in das Betriebsnetz einwählen kann und alles genauso bearbeiten kann, wie wenn ich es auf dem Arbeitsplatz im Büro mache, fest vereinbart, nicht spontan möglich mal zu Hause, mal im Büro zu arbeiten (wie bei Home Office).“ (TP 12)
    Testperson 10 gibt an, dies nicht genau zu wissen: „Hab ich mich gerade auch gefragt, was das ist, aber ich kann mir vorstellen, dass es irgendwie so Videokonferenzen oder irgendwie sowas ist.“

    Unter dem Begriff „Home Office“ verstanden alle Befragten (n=6), dass es sich um ein Büro zu Hause handelt, von dem aus man seiner Arbeit nachgehen kann. Testperson 02 erklärt: „Den Unterschied zu Telearbeit sehe ich darin, dass Home Office der allgemeinere Begriff ist“. Alle sechs Befragten gaben an, dass Home Office der geläufigere der beiden Begriffe für sie sei.

    Die Testpersonen wurden zudem gefragt, was sie tun müssen, wenn sie von Zuhause aus arbeiten möchten. Zwei Befragte (TP 07, 12) erwähnten, dass sie niemandem vorher Bescheid sagen müssen, da dies vertraglich bei ihnen vereinbart sei. Testperson 02 ist es zwar nicht bekannt, ob es bei ihr vertraglich vereinbart ist, jedoch beruht ihre Tätigkeit im Home Office auf einer wöchentlichen mündlichen Absprache mit dem Vorgesetzten. Zwei der Testpersonen (TP 01, 10), die angaben, dass ihre Arbeit im Home Office nicht vertraglich vereinbart sei, sind von Beruf Lehrer. Sie geben an, dass sie ihren Unterricht Zuhause vorbereiten und dies für sie als „Home Office“ zählt. Lediglich Testperson 05 gibt an, dass die Nutzung von Home Office zwar nicht vertraglich vereinbart sei, sie jedoch einen Zugang mit dem damaligen Abschluss eines Arbeitsvertrages erhalten habe und diesen auch nutze.
  1. Thema der Frage: Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
  2. Konstrukt: Flexibler Arbeitsort (Vertraglich-vereinbarte Nutzung von Telearbeit)