Eingesetzte kognitive Technik/en:
Specific Probing
Befund zur Frage:
Bei der Auswahl der Testpersonen für den Pretest wurden die potentiellen Testteilnehmer gefragt, ob bei Ihnen mindestens eine der drei Beschwerdearten Verdauungs-, Schlaf- oder Rückenbeschwerden während der letzten vier Wochen aufgetreten sei. Personen, die dieses Kriterium nicht erfüllten, waren nicht Teil der Zielpopulation und wurden daher nicht für den Pretest eingeladen. Von insgesamt 20 Testpersonen geben neun an eine der drei Beschwerdearten zu haben, sieben Personen wiesen eine Kombination von zwei Beschwerdearten auf und vier geben an, in allen drei Bereichen Beschwerden innerhalb der letzten 4 Wochen gehabt zu haben.
Die Screening-Frage dient dazu, die Zielpopulation, alle Befragten, die akut innerhalb der letzten 4 Wochen Beschwerden in mindestens einem der genannten Bereiche aufwiesen, herauszufiltern. Vier Testpersonen (TP 02, 07, 08, 12) gaben an unter allen drei Beschwerden zu leiden. Die anderen sechszehn Testpersonen gaben jeweils eine oder zwei Beschwerden an. Um herauszufinden, ob neben den genannten Beschwerdearten noch weitere Beschwerden vorhanden sind, wurde nach möglichen Gründen des Nicht-Berichtens gefragt. Hierbei können drei Begründungen unterschieden werden. Von den 16 Testpersonen, die eine oder zwei Beschwerden berichteten, begründen 12 Testpersonen (TP 01, 03, 04, 05, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20) ihre Antwort damit, dass sie keinerlei weitere Beschwerden haben, drei Personen (TP 09, 11, 18) nennen Geringfügigkeit bzw. Unregelmäßigkeit als Grund und Testperson 06 gibt an, dass sie einerseits keinerlei Rückenbeschwerden habe und andererseits ihre Schlafprobleme als zu geringfügig erachte, um diese zu berichten. Keine der Testpersonen gab den dritten Grund, sich bereits an die Beschwerden gewöhnt zu haben, für ihr Nicht-Berichten von weiteren Beschwerden an.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mithilfe der Screening-Frage Personen herausgefiltert werden, die in den letzten vier Wochen zumindest unter einer der drei Beschwerdearten merklich litten. Es gibt jedoch Hinweise dafür, dass Beschwerden, die als zu geringfügig oder als zu unregelmäßig bzw. zu unwichtig seitens der Betroffenen empfunden werden, gar nicht berichtet werden. Das könnte in der Hauptuntersuchung dazu führen, dass potentielle Befragte mit leichten Beschwerden fälschlicherweise mit dieser Screening-Frage direkt ausgeschlossen werden.
Um zusätzlich überprüfen zu können, wie gut die Screening-Frage hinsichtlich der Erreichung der Zielpopulation mit akuten Beschwerden innerhalb der letzten 4 Wochen funktioniert hat, wurde im Anschluss an Frage 2 die Nachfrage gestellt, wann die Beschwerden das letzte Mal aufgetreten sind. Alle Testpersonen berichteten zeitliche Angaben innerhalb des letzten Monats. Die Angaben waren somit konsistent zu denen aus Frage 1.
Anmerkungen der Testleiter:
Hinsichtlich der Funktionalität der Screening-Frage ist zu bedenken, dass sie in ihrer aktuellen Form einerseits Personen mit ausschließlich akuten (in den letzten 4 Wochen), also relativ kurzfristig auftretenden Beschwerden und andererseits diejenigen, die bereits längerfristig unter einer der abgefragten Beschwerdearten leiden und bei denen diese innerhalb der letzten vier Wochen aufgetreten sind, adressiert. Nicht erreicht bzw. explizit ausgeschlossen werden mit dieser Screening-Frage Personen mit chronischen Beschwerden, die allerdings innerhalb der letzten 4 Wochen beschwerdefrei waren. Im Hinblick auf Frage 2, die die Dauer der bestehenden Beschwerden mit Kategorien erfasst, deren Zeitspanne über 5 Jahre hinausgeht und somit auch immer wiederkehrende bzw. chronische Beschwerden zu erfassen sucht, erscheint die Screening-Frage daher unzulänglich.