wb-Personalmonitor 2014 - Stufe 1

Einleitungstext:

Manche Beschäftigte in der Weiterbildung sind für einen Arbeit- bzw. Auftraggeber nicht nur im Bereich der Weiterbildung tätig, sondern nehmen auch noch andere Aufgaben wahr. Wie ist dies bei Ihnen:

Fragetext:

Welcher Anteil Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit für diese Einrichtung entfällt auf den Bereich der Weiterbildung?

Antwortkategorien:

offene Antwort (in Prozent)

Empfehlungen:

Um an dieser Stelle noch einmal deutlich hervorzuheben, was die Testpersonen unter dem Bereich der Weiterbildung subsumieren sollen, empfehlen wir, die Definition vom Anfang (Frage 1) an dieser Stelle noch einmal zu wiederholen:
„Unter Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung werden sowohl die Durchführung oder Leitung von Veranstaltungen (Lehre, Training, Coaching), als auch alle vorbereitenden oder administrativen Tätigkeiten verstanden, die mit der Durchführung von Veranstaltungen verbunden sind (Management/Verwaltung/Controlling, Angebotsplanung, Teilnehmerbetreuung, Beratung, Auftragsakquise, Öffentlichkeitsarbeit).“

Zudem sollte in der Einleitung der Frage durch Beispiele erklärt werden, was mögliche „andere Aufgaben“ sein könnten. Diese Beispiele sollten dabei möglichst weit von „Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung“ entfernt sein, also z.B. Unternehmensberatung, Forschung, Konstruktion.

Darüber hinaus könnte man die Intention der Frage noch deutlicher machen, in dem man hervorhebt, dass man einfach 100 Prozent eintragen soll, falls man für diese Einrichtung ausschließlich im Bereich der Weiterbildung tätig ist:
„Sind Sie für diese Einrichtung ausschließlich im Bereich der Weiterbildung tätig, geben Sie hier bitte 100 Prozent an.“