Einleitungstext:
Manche Beschäftigte in der Weiterbildung sind für einen Arbeit- bzw. Auftraggeber nicht nur
im Bereich der Weiterbildung tätig, sondern nehmen auch noch andere Aufgaben wahr. Wie ist
dies bei Ihnen:
Fragetext:
Welcher Anteil Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit für diese Einrichtung entfällt auf den
Bereich der Weiterbildung?
Antwortkategorien:
offene Antwort (in Prozent)
Empfehlungen:
Um an dieser Stelle noch einmal deutlich hervorzuheben, was die Testpersonen unter
dem Bereich der Weiterbildung subsumieren sollen, empfehlen wir, die Definition
vom Anfang (Frage 1) an dieser Stelle noch einmal zu wiederholen:
„Unter Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung werden sowohl die Durchführung
oder Leitung von Veranstaltungen (Lehre, Training, Coaching), als auch alle vorbereitenden
oder administrativen Tätigkeiten verstanden, die mit der Durchführung
von Veranstaltungen verbunden sind (Management/Verwaltung/Controlling, Angebotsplanung,
Teilnehmerbetreuung, Beratung, Auftragsakquise, Öffentlichkeitsarbeit).“
Zudem sollte in der Einleitung der Frage durch Beispiele erklärt werden, was mögliche
„andere Aufgaben“ sein könnten. Diese Beispiele sollten dabei möglichst weit
von „Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung“ entfernt sein, also z.B. Unternehmensberatung,
Forschung, Konstruktion.
Darüber hinaus könnte man die Intention der Frage noch deutlicher machen, in dem
man hervorhebt, dass man einfach 100 Prozent eintragen soll, falls man für diese
Einrichtung ausschließlich im Bereich der Weiterbildung tätig ist:
„Sind Sie für diese Einrichtung ausschließlich im Bereich der Weiterbildung tätig, geben
Sie hier bitte 100 Prozent an.“
Eingesetzte kognitive Technik/en:
General Probing, Specific Probing.
Befund zur Frage:
Auf die Frage, welcher Anteil der tatsächlichen Arbeitszeit für diese Einrichtung auf den Bereich der
Weiterbildung entfällt, antworten die Testpersonen mit Prozentangaben zwischen Null und 100 Prozent.
Insgesamt beantworten dreizehn der zwanzig Testpersonen die Frage im intendierten Sinn. Die übrigen
sieben Testpersonen haben die Instruktion bei der Beantwortung entweder nicht berücksichtigt oder
nicht verstanden.
Von den sieben Testpersonen (TP 01, 04, 06, 16, 17, 18, 20), die die Instruktion entweder nicht verstanden
oder nicht berücksichtigt haben, hätten hier eigentlich alle 100 Prozent angeben müssen.
- Testperson 01 beantwortet die Frage zunächst gar nicht, da für sie der Sinn der Frage nicht
nachvollziehbar ist. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei ihrer Tätigkeit einfach um Weiterbildung:
„Weil ich dachte es geht ja eh schon um Weiterbildung in eben dieser Zeit in der ich da bin. Ja das ist dann 100% eigentlich. Ich hätte hier 100 Prozent eingeben können. Für
mich war es so, Weiterbildung mache ich ja und dann habe ich es einfach auch übersprungen.
[…] es war eher intuitiv. Und weil ich dann dachte, welcher Teil fällt denn auf Weiterbildung,
das ist doch irgendwie alles Weiterbildung und dann war ich schon wieder unten (bei
Frage 12). Dann habe ich gedacht gut, ich gebe da die genauen Prozente an, statt zu überlegen,
wie viel Prozent davon dann Weiterbildung ist.“ (TP 01)
- Testperson 04 hat die Instruktion nicht richtig gelesen und bezieht sich aus diesem Grund auf
ihre beiden Tätigkeiten: „Das war ein bisschen blöd, da habe ich nicht richtig gelesen. Ich war
70 Prozent angestellt (Verwaltung Sprachschule) und 30 Prozent in der Weiterbildung. Hier
ist die angestellte Tätigkeit noch mit eingerechnet. Die 30 Prozent sind die Zeiten, in denen
ich Deutsch unterrichte, die anderen 70 Prozent sind die Zeiten, bei denen ich angestellt war
bei der Sprachschule, eher administrativ.“ (TP 04)
- Auch Testperson 06 bezieht sich bei der Beantwortung dieser Frage auf ihre gesamte Arbeitszeit
und nicht nur auf diese eine Einrichtung: „Das sind wirklich maximal 10 Prozent für diese
Einrichtung. In den anderen 90 % bin ich als Beraterin und Trainerin in der Industrie tätig.“
(TP 06)
- Zwei Testpersonen (TP 16, 18) legen beim Beantworten der Frage nicht die in Frage 1.1 gegebene
Definition des „Bereichs der Weiterbildung“ zugrunde und zählen daher „Management,
Verwaltung, Controlling, Datenbanken füttern […]“ (TP 18) nicht zum Bereich der Weiterbildung
dazu. TP 16 entscheidet sich aus diesem Grund für eine Angabe von Null Prozent: „Also
mit den 0 Prozent meine ich, dass ich es nicht mit der tatsächlichen Umsetzung der Weiterbildung
zu tun habe. Das heißt, ich unterrichte nicht. So habe ich das interpretiert.“ (TP 16).
- Auch Testperson 20 hat Schwierigkeiten den Bereich der Weiterbildung zu definieren. Für sie
fällt in diesen Bereich nicht, wenn sie Kolleginnen und Kollegen vertritt, die ausfallen: „Ja
weil ich noch zusätzlich, ich mache auch mal Sprachunterricht wenn ein Lehrer ausgefallen
ist mache ich Springer. Das kommt vielleicht einmal im Monat vor. 90 % ist vielleicht auch
ein bisschen…also eher sind es 5-10 % die nicht in dem Weiterbildungsbereich sind.“ (TP 20)
- Für Testperson 17 gehören die beiden Fragen 11 und 12 zusammen. Die Testperson gibt bei
Frage 11 einen Prozentwert von 5 an und begründet dies damit, dass ihre Tätigkeit wenig mit
Weiterbildung zu tun hat. Die übrigen 95 Prozent sind „Gremienarbeit, Beratungsarbeit und
ganz viel Reisetätigkeiten, die auch zum großen Teil Arbeitszeit sind“. Mit den Antworten aus
Frage 12 addieren sich ihre Angaben auf 100 Prozent (siehe auch Auswertung Frage 12).
Auch unter den Testpersonen, welche die Fragen letztendlich im intendierten Sinn beantwortet haben,
finden sich vier Testpersonen (TP 13, 14, 15, 19), die Schwierigkeiten mit der Beantwortung der Frage
hatten oder diese nicht auf Anhieb verstanden haben. Die Schwierigkeit lässt sich bei diesen Testpersonen
vor allem darauf zurückführen, dass nicht klar war, was alles zum „Bereich der Weiterbildung“ zu
zählen ist. Intuitiv zählen die Testpersonen dazu vor allem den Bereich der Lehre und die tatsächliche
Vermittlung von Stoff an Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltungen:
- „Ich musste jetzt erstmal überlegen, weil meine Arbeiten sind eher verwaltungstechnisch und
organisatorisch, ob das jetzt etwas mit der tatsächlichen Weiterbildung, also den Kursen zu
tun hat. Aber im Endeffekt habe ich gedacht, bezieht es sich alles auf die Weiterbildung.
Deswegen habe ich zu 100 % angegeben.“ (TP 14)
Auch die übrigen drei Testpersonen weisen darauf hin, dass Ihnen im ersten Moment nicht klar war,
was zum Bereich der Weiterbildung zu zählen ist und liefern Vorschläge, was die Frage letztendlich
klar gemacht hat oder eindeutiger machen würde:
- „Wenn hier nochmal dieselben Beispiele genannt wären wie bei der ersten Frage [1.1], dann
wäre das ganz unproblematisch. Weil dann wüsste ich, all das fällt unter den Bereich der Weiterbildung,
da würde ich sofort sagen können 100 %. Weil so war es dann ja: Ich hab dann
gesagt, ich gucke mir jetzt die Einzelkategorien an [12] und dann war ich immer noch nicht
schlauer. Also wenn dieser Absatz dann noch dabei wäre, dann wäre es klar.“ (TP 15)
- „Das ist mir immer noch nicht richtig klar. Weiterbildung würde eigentlich bedeuten, dass ich
pädagogisch arbeite, dass ich im Unterricht bin. Als Dozent oder Ausbilder arbeite. Wenn man
bei Frage 12 unten schaut, was das alles beinhaltet, dann wird es leichter, zu verstehen, was
hier gemeint ist. Ich finde die Frage ist irgendwie überflüssig und irritierend. Wenn man hier
nur 80 % reinschreiben würde, was würde man denn bei einer Bildungseinrichtung in den
restlichen 20 % machen? Putzen oder was? Die Frage finde ich komisch.“ (TP 19)
Thema der Frage:
Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit
Konstrukt:
Anteil der Arbeitszeit für Weiterbildung an der tatsächlichen Arbeitszeit