Sieben der 20 Testpersonen (TP 01, 08, 10, 11, 12, 14, 19) geben an, keine pädagogischen Zusatzqualifikationen für Ihren Arbeitszusammenhang in der Weiterbildung erworben zu haben. Alle anderen Testpersonen können sich einer oder mehreren Kategorien zuordnen. Unter der Kategorie „Sonstiges“ machen die Testpersonen folgende Angaben: „Psychotherapeutische Zusatzqualifikation“ (TP 04), „Pädagogische Grundqualifizierung“ (TP 13) und „Rehaspezifische Zusatzqualifikation“ (TP 17).
Testperson 06 ist sich unsicher, was mit dem Begriff „Coaching“ in dieser Frage gemeint ist: „Was ist mit ‚Coaching‘ hier gemeint? Wenn man neu in einen Job kommt, dann wird man ja auch eingearbeitet oder ‚gecoached‘. Ist das hier gemeint?“.
Neun der 13 Testpersonen, die eine Zusatzqualifikation erworben haben, berücksichtigen bei Ihrer Antwort ausschließlich solche Zusatzqualifikationen, die sie im Kontext ihrer Tätigkeit in der Weiterbildung erworben haben:
Die anderen vier Testpersonen (TP 02, 05, 15, 18) geben auch Zusatzqualifikationen an, die sie in anderen Kontexten erworben haben: