Alle 20 Testpersonen können sich an ihre erste Tätigkeit in der Weiterbildung erinnern und nur zwei
Testpersonen (TP 04, 18) fällt die Beantwortung der Frage „eher schwer“, weil die erste Beschäftigung
in der Weiterbildung bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegt. Ebenfalls alle 20 Testpersonen denken bei
der Beantwortung der Frage an ihren Erwerbstatus
direkt vor der ersten Beschäftigung in der Weiterbildung.
Auf Probleme weisen bei dieser Frage lediglich die Angaben von Testperson 09 hin, die bei der Beantwortung
der Frage an ihre Tätigkeit am Lehrstuhl einer Universität denkt, wo sie während der Promotionsphase
das Doktorandenkolloquium betreut hat. Dementsprechend antwortet sie hier, vor ihrer
ersten Tätigkeit in der Weiterbildung „Student“ gewesen zu sein. Hierbei handelt es sich jedoch nicht
um eine Tätigkeit in der Weiterbildung, sondern um eine Tätigkeit in der
Ausbildung. Im Zuge der folgenden
Frage 4 gibt die Testperson an, dass ihre erste „richtige“ Tätigkeit in der Weiterbildung eine
andere gewesen sei, und dass sie vor dieser ersten „richtigen“ Tätigkeit vier Jahre in der Unternehmensberatung
tätig war. Folglich hätte sie bei dieser Frage 2 die Antwort „Erwerbstätig“ auswählen
müssen.
Testperson 07 gibt an, dass sie hier gerne zwei Antwortkategorien ausgewählt hätte, nämlich „Hausfrau/-
mann“ und „Schüler/in, Student/in, Praktikant/in“: „
Ich war beides. Ich hatte noch einen Studentenstatus
und hatte zwei Kinder und war zu Hause, von daher hätte beides zugetroffen. Ich habe
mich jetzt hier für ‚Student‘ entschieden, hätte aber genauso gut auch das andere ankreuzen können.
Da wäre eine Mehrfachauswahl besser.“
Die Testpersonen 15 und 20 weisen darauf hin, dass es eine zusätzliche Antwortkategorie „arbeitssuchend“
geben müsste, da Personen, die direkt nach dem Studium keinen Job finden, nicht arbeitslos
sondern arbeitssuchend seien:
- „Nach dem Studium direkt kann man ja nicht arbeitslos sein, da ist man arbeitssuchend.“ (TP
15)
- „Wenn man direkt nach der Ausbildung keinen Job findet, dann ist man im Grunde nicht arbeitslos,
da man kein Arbeitslosengeld erhält.“ (TP 20)