General Probing, Specific Probing.
Diese Frage wurde im Online-Fragebogen ausschließlich Personen gezeigt, die abhängig beschäftigt
sind (n=12). Unserer Meinung nach müssten jedoch auch geringfügig beschäftigte Personen („Minijobber“)
diese Frage (oder alternativ Frage 4.3) erhalten, da man andernfalls keine Informationen über
die Stundenumfänge dieser Beschäftigungsgruppe erhält.
Zwei Testpersonen (TP 11, 12) äußern den spontanen Kommentar, dass ihnen nicht ganz klar sei, worin
sich die tatsächliche Arbeitszeit und die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (vorherige Frage) unterschieden.
Beide vermuten, dass es sich bei der tatsächlichen Arbeitszeit um die Arbeitszeit einschließlich
etwaiger Minus- oder Überstunden handelt und Testperson 11 schlägt vor, dies in der Frage explizit
zu machen.
Auf Nachfrage geben neun Testpersonen an, bei ihrer Antwort Schwankungen in der Arbeitszeit durch
Minus- oder Überstunden berücksichtigt und einen Durchschnittswert über die letzten Wochen und
Monate gebildet zu haben:
- „Da habe ich mal so überschlagen über das Jahr. Ich habe mir extrem viele Arbeitsspitzen gelegt.
Da gibt es Zeiten, da arbeite ich viel mehr. Und es gibt Zeiten, da arbeite ich nicht mehr.“
(TP 02).
- „Ich habe so grob nachgerechnet, wie viele Stunden ich in den letzten Wochen gearbeitet habe.
Das ist mir nicht ganz leicht gefallen, diese Zahl zu nennen. Das variiert, das ist keine konstante
Größe.“ (TP 05).
- „Wir haben keine Arbeitszeiterfassung und ich führe auch kein Buch. Ich schätze mal, dass ich
so im Bereich von 35 bis 38 Stunden pro Woche liege. Ich gebe mal den Mittelwert von 37
Stunden an. […] Bei dieser Frage habe ich versucht, über die vergangenen Wochen und Monate
einen Mittelwert zu bilden.“ (TP 18)
Testperson 19 berücksichtigt in ihrer Antwort zwar auch die geleisteten Überstunden, allerdings berichtet
sie nur eine konstante Mehrarbeit und berücksichtigt keine Schwankungen in der Arbeitszeit:
„Wir haben einen Vertrag von 37,5 Stunden, arbeiten aber 38,5 Stunden und bekommen pro Quartal
einen Arbeitszeitausgleichstag, weil wir jede Woche eine Stunde länger arbeiten.“ (TP 19).
Testperson 15 gibt an, keine Minus- oder Überstunden zu machen, daher entspricht ihre vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit (vorherige Frage) auch ihrer tatsächlichen Arbeitszeit:
„Ich mache keine Überstunden.
Bei uns gibt es eine ganz strenge Regelung. Wenn ich jetzt in einem Monat Überstunden
mache, dann baue ich die im selben Monat ab. Denn es gibt keine Bezahlung dafür und auch keine
Möglichkeit, diese Stunden mitzunehmen.“ (TP 15)
Testperson 13 gibt ebenfalls den gleichen Wert wie in der vorherigen Frage nach ihrer vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit an. Dies liegt jedoch daran, dass Testperson 13 die Frage als heikel empfindet
und sie daher nicht ehrlich, sondern sozial erwünscht beantwortet:
„Das steht in meinem Vertrag so
drin. Ich würde immer 40 Stunden angeben, auch wenn es nicht stimmt. Weil das in meinem Vertrag
so drin steht. Ich werde den Teufel tun und da etwas anderes eintragen. Es gibt schon Wochen, in
denen ich weniger arbeite, aber auch welche, in denen ich mehr arbeite. Also wird das schon stimmen.
Aber da die Umfrage (bzw. der Link zur Umfrage) ja von meinem Arbeitgeber kommt, würde ich nichts
anderes schreiben.“ (TP 13)