Wie viele Stunden umfasst Ihre vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für
diese Einrichtung?
Instruktionen:
Geben Sie bitte die Anzahl der Stunden pro Woche an.
Antwortkategorien:
Offene Antwort
Empfehlungen:
Frage belassen.
Eingesetzte kognitive Technik/en:
General Probing, Specific Probing.
Befund zur Frage:
Diese Frage wurde im Online-Fragebogen ausschließlich Personen gezeigt, die abhängig beschäftigt
sind (n=12). Unserer Meinung nach müssten jedoch auch geringfügig beschäftigte Personen („Minijobber“)
diese Frage (oder alternativ Frage 4.3) erhalten, da man andernfalls keine Informationen über
die Stundenumfänge dieser Beschäftigungsgruppe erhält.
Elf der zwölf Testpersonen erklären, dass ihnen die Angabe der vertraglich vereinbarten wöchentlichen
Arbeitszeit „sehr leicht“ oder „eher leicht“ gefallen ist und dass sie bei der Beantwortung der Frage
keine Überstunden oder Minusstunden berücksichtigt haben:
„Die vereinbarte Arbeitszeit steht ja auch im Arbeitsvertrag drin. Überstunden habe ich erst
bei der nächsten Frage mitgezählt.“ (TP 14)
„Da ich weiß, was in meinem Arbeitsvertrag steht, war das nicht schwer. Hier habe ich keine
Überstunden berücksichtigt, die kamen ja erst in der nächsten Frage. Und da man beide zusammen
auf der Seite gesehen hat, war das insgesamt nicht schwer zu beantworten.“ (TP 17)
Nur Testperson 20 ist die Angabe der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit „sehr schwer“
gefallen, da es in ihrem Fall keine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gibt bzw. die Testperson diese
nicht kennt. Daher schätzt sie diese Arbeitszeit bzw. bildet einen Durchschnittswert:
„Ich muss sagen, ich weiß gar nicht, was in meinem Arbeitsvertrag drin steht. Ich bin eingestellt
mit einem Lohn von 1000 Euro. Das haben wir jetzt aufgestockt auf 1100 Euro. Ich weiß
jetzt nicht, wie viele Stunden da drin gestanden haben. Ich denke, es werden maximal 15
Stunden pro Woche sein. Da kann ich jetzt mehr oder weniger arbeiten, Hauptsache ich bringe
meine Leistung. […] Ich habe momentan gerade wieder eine Hocharbeitsphase. Also 5
Stunden pro Tag, also 25 Stunden pro Woche. Aber verteilt über das Jahr, da bin ich im Prinzip
ja nur 40 Wochen tätig mit 25 Stunden. Und deswegen, im Schnitt sind es zwischen 15
und 20 Stunden Tätigkeit über das Jahr hinweg gesehen. […] Ich habe mehr oder weniger fast
eine freiberufliche Tätigkeit. Ich kann mir meine Arbeitszeiten mehr oder weniger selbst aussuchen.
Bei mir gibt es keine fest vereinbarte Arbeitszeit, aber das ist ja nur mein Spezialfall,
der ist ja nicht so repräsentativ.“ (TP 20)
Thema der Frage:
Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit