Befund zur Frage:Diese Frage wurde all jenen Testpersonen gestellt, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden
oder geringfügig beschäftigt sind. Dies ist bei zwölf (bzw. 13) von 20 Testpersonen der Fall. (Testperson 17 gibt an, als Angestellter beschäftigt zu sein, klickt im Fragebogen jedoch versehentlich auf „Auszubildende/r“. Daher lässt diese Testperson Frage 3 sowie die folgende optionale Frage, die sie als Angestellte eigentlich hätte erhalten müssen, aus.)
Hiervon geben neun Testpersonen an unbefristet beschäftigt zu sein. Demgegenüber stehen drei Testpersonen,
die angeben sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu befinden. Keine der Testpersonen
hat derzeit einen unbefristeten Stellenanteil mit befristeter Aufstockung.
Auf Nachfrage interpretieren zehn der zwölf Testpersonen die Kategorie „unbefristeter Stellenanteil
mit befristeter Aufstockung“ richtig:
„Das heißt, dass bei einer Teilzeitstelle z.B. der Teilzeitteil unbefristet ist und die Aufstockung
zur Vollzeit befristet. So verstehe ich das.“ (TP 18)
„Eine Kollegin von mir hat z.B. einen festen Vertrag von 30 Stunden. Und je nach Auftragslage
wird bei ihr der Vertrag auf voll aufgestockt, und zwar befristet.“ (TP 19)
Lediglich zwei Testperson (TP 11, 14) geben an, nicht genau zu wissen, was mit dieser Antwortkategorie
gemeint sei. Da diese Antwortkategorie aber ohnehin nicht auf beide Testpersonen zutrifft, gibt es
unserer Meinung nach keinen Änderungsbedarf in der Formulierung der zweiten Antwortkategorie.
Thema der Frage:Arbeit & Beruf/ Arbeitssituation & Berufstätigkeit