Wie zuvor erwähnt sind von 18 Testpersonen 14 erwerbstätig. Demnach wurden lediglich 14 Testpersonen (TP 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 11, 13, 14, 15, 16) gefragt, wie viele Stunden sie in der Woche vor Durchführung des Pretests gearbeitet haben. Neun von ihnen (TP 01, 02, 04, 07, 08, 09, 13, 15, 16) haben tatsächlich gearbeitet und konnten somit eine direkte Auskunft zur Frage geben. Vier Befragte (TP 03, 05, 06 ,11) befanden sich im Urlaub und konnten daher nur eine Schätzung auf Basis vorangegangener Wochen vornehmen. Auch TP 14 musste einen Schätzwert angeben, da sie krank war. Aus den spontanen Kommentaren der Testpersonen werden verschiedene Probleme hinsichtlich der Beantwortung der Frage deutlich. Zum einen ist den Testpersonen nicht klar, ob die vertraglich festgelegte Arbeitszeit erfragt wird oder die tatsächlich gearbeitete Stundenanzahl: „Formell oder tatsächlich? Wenn es nicht näher spezifiziert wird, würde ich die formelle Arbeitszeit angeben, einfach nur weil ich darüber nicht nachdenken muss. Die formelle Arbeitszeit wäre 40. Die tatsächliche wäre höher, mehr als 50 Stunden. Aber als Antwort würde ich hier die formelle angeben, gerade wenn ich kurz angebunden bin. Bei der tatsächlichen müsste ich länger nachdenken“ (TP 07). Zudem kann der Aussage eine weitere Problematik entnommen werden, die sich auch in den Angaben anderer Testpersonen widerspiegelt. So fällt es einigen Befragten schwer die exakten Arbeitszeiten zu erinnern. Daher ist anzunehmen, dass auch diese – wie TP 07 bereits erwähnt – dazu tendieren eine formale Auskunft zu geben, sofern die Formulierung nicht explizit die tatsächlichen Stunden erfragt.