Diese Frage wurde all denjenigen Testpersonen (TP 03, 06, 07, 08, 10, 11, 12, 16) gestellt, die in Frage 3 geantwortet haben, dass sie im Jahr 2014 mindestens an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Alle acht Testpersonen können sich einer der Antwortkategorien zuordnen. Bis auf die Kategorie „Selbstständig“ werden alle Antwortoptionen mindestens einmal genannt. Lediglich eine Testperson (TP 08) beurteilt das Beantworten der Frage als „eher schwer“, da sie unsicher ist, ob sie sich der Kategorie 1 (Erwerbstätig) oder der Kategorie 4 (In einer betrieblichen Ausbildung) zuordnen soll: „Ich muss mich entscheiden zwischen 1 oder 4. Also, ich bin regulär bezahlt worden, aber den Verlust, den ich im Endeffekt gemacht habe durch die Schultage, habe ich so ausgeglichen, dass ich mich verpflichtet habe, hinterher so und so lange nicht zu kündigen. Ich sage mal betriebliche Ausbildung. […] Ich dachte mir, ich war erwerbstätig, weil ich die ganze Zeit meinen regulären Lohn erhalten habe. Aber dann habe ich mir überlegt, dass [die Fachausbildung zur Fachkrankenschwester] ja betrieblich organisiert war und nicht von einem Fremdunternehmer geleitet wurde. Deswegen habe ich mich dann für [Antwort] 4 entschieden, weil es sowohl betrieblich organisiert war als auch betrieblich abgehalten.“ Testperson 08 entscheidet sich schlussendlich für die Antwortkategorie „In einer betrieblichen Ausbildung“. Diese Zuordnung ist allerdings nicht korrekt, da die Testperson während ihres Beschäftigungsverhältnisses, also berufsbegleitend, einen weiteren beruflichen Abschluss erworben hat, den sie eigentlich schon bei Frage 2 nach dem höchsten beruflichen Abschluss hätte angeben sollen.
Die vier Testpersonen (TP 03, 06, 07, 11), die angeben, dass sie zum Zeitpunkt der Weiterbildung erwerbstätig waren, erläutern die Wahl ihrer Antwort wie folgt:
Auch Testperson 12, die angibt, dass sie zum Zeitpunkt der Weiterbildung „Arbeitslos gemeldet“ war, ordnet sich korrekt ein. Die Testpersonen 10 und 16 geben an, dass sie während der Weiterbildung „Nicht erwerbstätig“ waren. Während Testperson 10 zu diesem Zeitpunkt Student war und sich damit ebenfalls korrekt einordnet, gibt Testperson 16 an „Nicht erwerbstätig“ gewesen zu sein, obwohl sie nach eigenen Angaben zurzeit der Weiterbildung arbeitslos gemeldet war. Testperson 16 erläutert dies so: „Ich war auf Jobsuche. Hab Bewerbungen geschrieben. […] Weil mir das Arbeitsamt nicht so wichtig ist. Ich empfinde, dass ich nicht erwerbstätig bin als wesentlicher.“ Folglich nutzt Testperson 16 (fälschlicherweise) die Antwortkategorie „Nicht erwerbstätig“ als Ausweichmöglichkeit für „Arbeitslos gemeldet“.
Des Weiteren wurden die Testpersonen danach gefragt was sie unter der Kategorie „Nicht erwerbstätig“ verstehen. In folgender Tabelle werden die Beispiele, wer nach Ansicht der Testpersonen zu „Nicht erwerbstätig“ gezählt werden kann, dargestellt:
Auf die Nachfrage, ob es ihnen bei der Einordnung geholfen hätte, wenn zu der Kategorie „Nicht erwerbstätig“ Beispiele wie „Hausfrau/-mann, Rentner, schulische Ausbildung“ genannt worden wären oder ob dies an dieser Stelle nicht notwendig sei, geben drei Testpersonen (TP 03, 06, 11) an „Ja, das hätte mir geholfen“ und fünf Testpersonen (TP 07, 08, 10, 12, 16) „Nein, das war hier nicht notwendig“. Offenkundig denken aber sechs der befragten acht Personen auch an Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die sich zum Teil in Kategorie 3 „Arbeitslos gemeldet“ einordnen sollten, sowie drei Testpersonen an Schüler und Studenten, die sich zum Teil in Kategorie 4 „In einer betrieblichen Ausbildung“ einordnen sollten. Folglich gibt es Überschneidungen der Kategorie „Nicht erwerbstätig“ mit anderen Antwortoptionen, sie ist somit nicht trennscharf.