Antwortkategorien
Ja
Nein
Trifft nicht zu, bin bereits in Rente/Pension
-
Empfehlungen:
Frage:
Die Testpersonen hatten zum Teil Schwierigkeiten, abzugrenzen, was nicht
zu beruflicher Weiterbildung gehört, z.B. private Weiterbildung in nichtformalen
bzw. nicht-organisierten Strukturen. Auch das Wort „Weiterbildungsmaßnahme“
führte zu Verständnisproblemen. Wir empfehlen folgende
Formulierung:
Bei den folgenden Fragen geht es um berufliche Weiterbildung. Wir meinen
damit Ihre Teilnahme an einer Weiterbildungs- oder Fortbildungsveranstaltung.
„Beruflich“ bedeutet, dass Sie Ihr Wissen und Können für
Ihr berufliches Leben vertiefen oder verbessern. Dazu zählen auch Computerkurse
oder E-Learning-Angebote, die keine persönliche Anwesenheit
erfordern. Das Lesen von Fachliteratur oder selbstständiges Erlernen
neuer Computerprogramme sind hier nicht gemeint. Die Dauer der Weiterbildung
kann wenige Stunden bis mehrere Monate umfassen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob Sie die Weiterbildung von sich aus angestrebt
haben oder ob sie von Ihrem Arbeitgeber oder von einer öffentlichen
Einrichtung wie der Bundesagentur für Arbeit veranlasst wurde. Es geht
hier auch nicht um den beruflichen Abschluss, den Sie zuvor angegeben
haben, oder um einen weiteren beruflichen Abschluss, den Sie evtl. derzeit
erwerben.
Antwortoptionen:
Belassen.