PIAAC-Longitudinal (PIAAC-L) 2016 - Kompetenzerwerb

Einleitungstext:

Bei den folgenden Fragen geht es um berufliche Weiterbildung. Wir meinen damit jede Weiterbildungsmaßnahme, die eine berufliche Vorbildung vertieft, erweitert oder bei der, wie bei einer Umschulung, eine berufliche Veränderung angestrebt wird.
Dabei geht es nicht nur um fachliches Wissen, sondern auch um andere Fertigkeiten wie Sprachen und Computernutzung.
Der zeitliche Umfang der Weiterbildung kann wenige Stunden bis mehrere Monate umfassen. Die Initiative kann durch Sie selbst, durch Ihren Arbeitgeber oder durch eine öffentliche Einrichtung wie der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Bildungsgänge, die Sie schon angegeben haben, sind hier nicht gemeint.

Fragetext:

Haben Sie im Jahr 2014 an mindestens einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen?

Antwortkategorien:

Ja
Nein
Trifft nicht zu, bin bereits in Rente/Pension

Empfehlungen:

Frage:
Die Testpersonen hatten zum Teil Schwierigkeiten, abzugrenzen, was nicht zu beruflicher Weiterbildung gehört, z.B. private Weiterbildung in nichtformalen bzw. nicht-organisierten Strukturen. Auch das Wort „Weiterbildungsmaßnahme“ führte zu Verständnisproblemen. Wir empfehlen folgende Formulierung:

Bei den folgenden Fragen geht es um berufliche Weiterbildung. Wir meinen damit Ihre Teilnahme an einer Weiterbildungs- oder Fortbildungsveranstaltung. „Beruflich“ bedeutet, dass Sie Ihr Wissen und Können für Ihr berufliches Leben vertiefen oder verbessern. Dazu zählen auch Computerkurse oder E-Learning-Angebote, die keine persönliche Anwesenheit erfordern. Das Lesen von Fachliteratur oder selbstständiges Erlernen neuer Computerprogramme sind hier nicht gemeint. Die Dauer der Weiterbildung kann wenige Stunden bis mehrere Monate umfassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Weiterbildung von sich aus angestrebt haben oder ob sie von Ihrem Arbeitgeber oder von einer öffentlichen Einrichtung wie der Bundesagentur für Arbeit veranlasst wurde. Es geht hier auch nicht um den beruflichen Abschluss, den Sie zuvor angegeben haben, oder um einen weiteren beruflichen Abschluss, den Sie evtl. derzeit erwerben.

Antwortoptionen:
Belassen.