Mit den Probingfragen zu Frage 3 sollte herausgefunden werden, ob die Testpersonen ihre berufliche Weiterbildung einordnen können, was sie unter beruflicher Weiterbildung verstehen, ob die Zusatzerklärung hilfreich oder zu lang ist und ob der Hinweis auf die „bereits genannten Bildungsgänge“ notwendig ist.
Acht Testpersonen geben an, an mindestens einer Weiterbildung im Jahr 2014 teilgenommen zu haben. Bei den spontanen Kommentaren zeigt sich, dass die Testpersonen 07 und 08 Schwierigkeiten mit der Frage haben.
Die Testperson 07 fragt nach, ob mit beruflicher Weiterbildung formale Weiterbildung gemeint ist. Nachdem der Testleiter den Erläuterungstext noch einmal vorgelesen hat, gelangt Testperson 07 zu der Auffassung, dass auch nicht-formale Formen wie das private Lesen eines Fachbuchs zur mit beruflichen Weiterbildung gemeint sind: „Selbst wenn ich mich abends in den Sessel setze und eine Stunde ein Fachbuch lese.“
Die Testperson 08 gibt an, nach der Ausbildung zur Krankenschwester eine Zusatzausbildung zur Fachkrankenschwester absolviert zu haben. Da sie diese als höchsten berufsbildenden Abschluss betrachtet, hätte sie diese zunächst nicht als Weiterbildung in Frage 3 angegeben: „Aber in der Frage stand doch, vorher schon angegebenes ist nicht gemeint. Also würde ich sagen ‚Nein‘.“ Letztendlich gibt Testperson 08 ihre Zusatzqualifikation als Weiterbildung an.
Die Testpersonen, die im Jahr 2014 an beruflichen Weiterbildungen teilgenommen haben (TP 03, 06, 07, 08, 10, 11, 12, 16), geben folgende Weiterbildungen an: Fernstudium, Zeitmanagementkurs, Teilnahme an einer Summer School, Zusatzqualifikation zur Fachkrankenschwester, Abschluss als Master of Law, Schweißerlehrgang, Umschulung zum Fachlageristen und Weiterbildung in Business English. Testperson 03 hat das Fernstudium als berufliche Weiterbildung angegeben, obwohl es sich um einen Hochschulabschluss handelt, der mit Frage 2 erhoben wird. Alle acht Testpersonen sind sich „sehr sicher“, dass die berufliche Weiterbildung im Jahr 2014 stattgefunden hat.
Bei der Frage, was die Testpersonen unter beruflicher Weiterbildung verstehen, zeigen sich unterschiedliche Begriffsverständnisse. Während die Testperson 07 unter beruflicher Weiterbildung auch nicht-formale Verhaltensweisen, wie das private Lesen eines Fachbuches versteht, berücksichtigt Testperson 10 einen höheren beruflichen Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss, ihren Masterabschluss. Bei einigen Testpersonen (TP 01, 02, 08) bleibt unklar, ob sie den Begriff berufliche Weiterbildung im intendierten Sinne verstehen.
Die Testpersonen 03, 05, 06, 09, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 verstehen unter dem Begriff berufliche Weiterbildung, dass Veranstaltungen besucht werden, die mit dem Beruf zu tun haben. Berufliche Weiterbildung wird z.B. folgendermaßen verstanden:
Danach gefragt wie verständlich die Testpersonen die Erläuterungen, was unter beruflicher Weiterbildung zu verstehen ist, fanden, geben drei Personen (TP 01, 04, 09) an, dass sie die Erläuterungen „eher schwer verständlich“ fanden:
Testperson 01 begründet das damit, dass die Erläuterung Verwirrung stiftet und keine Klarheit schafft: „Ja, das hatte ich schon am Anfang. Aus Erfahrung denke ich, man kann sich das schon vorstellen, wenn man den Begriff hört. Wenn man den Begriff jetzt so genau erläutert, dann fühlt man sich eher verwirrt. Das kommt mir dann eher redundant vor.“
Testperson 09 begründet ihre Einschätzung ebenfalls mit Redundanz: „Das ist ein viel zu langer Satz. Ein verschachtelter Satz und am Ende hast du den Anfang nicht mehr gewusst. Und irgendwie hat er sich selbst beantwortet. Redundant.“
Testperson 04 hat Verständnisschwierigkeiten damit, was keine Weiterbildung ist und mit dem Wort Weiterbildungsmaßnahme:
Ähnlich geht es auch Testperson 11, die Weiterbildung schwer von einer Auffrischungsmaßnahme abgrenzen kann: „Ich bin bloß gerade am Überlegen, ob ich meinen Schweißerlehrgang eigentlich als Weiterbildung zählen kann, weil es ist ja eigentlich eine Wiederholung, alle zwei Jahre, eine Auffrischung. Ist eine Auffrischung eine Weiterbildung?“ Schließlich zählt die TP diese Auffrischung auch zu beruflicher Weiterbildung, da es ja um eine Vertiefung und Erneuerung von beruflichen Kenntnissen geht.
Die Mehrheit der Testpersonen (N=11) findet die Erläuterungen „eher leicht“ oder „sehr leicht verständlich“. Testperson 07 merkt allerdings an, dass der Wortlaut an sich leicht sei, der Begriff selbst aber einen zu großen Interpretationsspielraum ließe.