Frage belassen.
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Belassen und evtl. mit einer „Kann ich nicht sagen“-Kategorie (siehe TP 02, 06, 11) ergänzen.
Zehn der 19 Testpersonen, die gültige Angaben machen, sind für (viel bzw. etwas) mehr Entscheidungskompetenz der EU, vier Testpersonen sind für (etwas bzw. viel) weniger und fünf für genauso viel Entscheidungskompetenz wie momentan.
Die Befürworter von mehr Entscheidungskompetenz seitens der EU argumentieren damit, dass es allgemeinverbindliche Regularien für alle Mitgliedsstaaten in einem vereinten Europa geben sollte (TP 01, 03, 07, 08, 09, 15, 17, 18) oder damit, dass das Ausmaß der Finanz- und Wirtschaftskrise schneller bzw. früher erkannt und dementsprechend gegengesteuert hätte werden können, wenn die EU mehr Entscheidungsbefugnisse gehabt hätte (TP 04, 16):
Die Gegner von erhöhten Entscheidungsbefugnissen der EU argumentieren damit, dass entweder in der Vergangenheit getroffene Reformentscheidungen der EU falsch waren (TP 10, 20) oder mit der Autonomie der Mitgliedsstaaten (TP 05, 13), da diese die notwendige Kompetenz innehaben (sollten).
Fünf Testpersonen geben an, dass die Entscheidungskompetenz der EU gleich bleiben sollte. Hierunter sind drei Personen (TP 12, 14, 19) der Meinung, dass die EU sich nicht mehr als bislang „einmischen“ solle und die Beibehaltung der Kompetenzen ein Mittelweg sei. Die anderen beiden Testpersonen (TP 02, 06) wählen die Mittelkategorie als Ausweichkategorie:
Testperson 11 ist ebenfalls nicht klar, um welche Reformen es sich bei der Frage handelt und vergibt daher keine Antwort. „Europäische Union, meinen Sie damit die in Brüssel. Die EU ja? Nicht die NATO, sondern das europäische Parlament. Was meinen Sie denn damit?“
Auf die Nachfrage hin, ob die Befragten beim Beantworten an bestimmte Politikbereiche, wie z.B. an die Arbeitsmarkt-, die Wirtschafts- oder die Gesundheitspolitik gedacht haben und wenn ja an welche, nennen acht Befragte (TP 07, 08, 09, 10, 15, 17, 19, 20) einzelne Politikbereiche. Fünf Testpersonen (07, 09, 15, 17, 19) denken vorwiegend an Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Darüber hinaus werden noch Gesundheitspolitik, Wirtschaft und Finanzen, Justiz, Agrarwirtschaft und Reformen auf dem Bankensektor genannt. Ob nun generell an Entscheidungsrechte der EU oder aber an einzelne Politikbereiche gedacht wurde, spielt keine Rolle bei der Beantwortung der Frage. Es gibt keine Hinweise darauf, dass es zu widersprüchlichen Einschätzungen kommt, wenn an unterschiedliche Bereiche gedacht wird.