zur Pretest Datenbank Pretest-Datenbank
Projektname:German Internet Panel (GIP) Reforms Monitor 2014
  1. Fragetext: Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto-Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.
    Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden?
  2. Instruktionen: Bei dieser Frage können Sie nur eine Antwort geben.
  3. Antwortkategorien Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollte…

    stark erhöht werden

    etwas erhöht werden

    gleich bleiben

    etwas gesenkt werden

    stark gesenkt werden


    1. Empfehlungen: Frage:
      Aufgrund der Unklarheiten bezüglich der Finanzierung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung, empfehlen wir, die Frage um eine zusätzliche Erklärung zu ergänzen, in der verdeutlicht wird, dass es sich bei der Frage um die Beurteilung des Gesamtbeitrags, also um die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt.

      „Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto- Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.

      Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden? Eine Veränderung des Beitrags bezieht sich immer auf den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil."

      Alternativ wäre auch eine Anpassung analog zu Frage 11 denkbar:

      „Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto- Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.

      Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden?
      Bedenken Sie dabei, dass höhere Ausgaben unter anderem auch über höhere Sozialabgaben, also letztlich über Abzüge vom Gehalt, finanziert werden müssen.“

      Items belassen.
  1. Eingesetzte kognitive Technik/en:Information Bild/Link zu Kognitives Pretesting General Probing, Specific Probing, Comprehension Probing
  2. Befund zur Frage: Die Hälfte der Testpersonen gibt an, dass der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung „stark erhöht“ (n=2) oder „etwas erhöht“ werden sollte (n=8). Vier Testpersonen sind der Meinung, dass der Beitrag „etwas gesenkt“ (n=3) oder „stark gesenkt“ (n=1) werden sollte. Insgesamt sechs Testpersonen sprechen sich für einen gleich bleibenden Beitrag aus.

    Dass der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gleich bleiben sollte, wird zum einen damit begründet, dass er sich (für den Arbeitnehmer) momentan noch auf einem bezahlbaren Niveau befindet (TP 12 ,18) und zum anderen damit, dass es sonst eine Entscheidung zwischen der Senkung von Leistungen und dem Bezahlen eines höheren Beitrags wäre (TP 02, 08). Testperson 06 begründet ihre Antwort damit, dass sie glaubt, dass sie selbst (privat) mehr vorsorgen sollte. Testperson 05 hat bei der Beantwortung ausschließlich an den Arbeitnehmeranteil gedacht und dieser soll sich ihrer Meinung nach nicht verändern: „Hier bin ich mir unklar, wessen Beitrag hier gemeint ist? Der Beitrag des Arbeitgebers oder des Arbeitsnehmers? Ich finde, der Beitrag des Arbeitgebers sollte erhöht werden, aber nicht der des Arbeitnehmers. Ich würde jetzt hier an den Beitrag des Arbeitnehmers denken und dann würde ich sagen, der soll gleich bleiben. Aber das ist nicht klar.“ (TP 05).

    Ähnlich argumentieren auch zwei Testpersonen (TP 17, 20), die bei der Beantwortung ausschließlich an den Arbeitgeberanteil gedacht haben und sich deswegen dafür entschieden haben, dass der Beitrag „erhöht“ werden sollte:
    • „Mir ist unklar, welche Anteile hier gemeint sind. Geht es um den Anteil der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber? Ich finde, dass der Arbeitgeberanteil erhöht werden sollte.“ (TP 17)
    • „Ich interpretiere es jetzt mal so, dass die Arbeitgeber…[dass sich der Arbeitgeberanteil stark erhöhen soll]. Weil der Arbeitgeber sowieso schon, in meinem Job ist das so, die Leute ausbeutet. Und das auch oft auf die Gesundheit geht von den Menschen, die dort arbeiten.“ (TP 20)
    Die übrigen acht Testpersonen, die sich für eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen haben, erklären ihre Antwort damit, dass sie davon ausgehen, dass dann auch die Leistungen steigen (TP 04, 10, 14, 16, 19) und dass die Mehreinnahmen für die Bezahlung des Pflegepersonals genutzt werden könnten (TP 01, 03). Testperson 09 hält eine Erhöhung aufgrund der demographischen Entwicklung für notwendig: „Wenn wir uns die derzeitigen Prognosen anschauen, auch mit der immer älter werdenden Bevölkerung, dann sollte der Staat daran denken und vorsorgen. Da sollte man etwas erhöhen, nur etwas, weil eine starke Erhöhung auch wieder gekoppelt ist mit Beitragserhöhung und das hat wieder Folgen auf Einkommen und da muss man vorsichtig sein.“ (TP 09)

    Von den vier Testpersonen, die angeben, dass der Beitrag gesenkt werden sollte, begründen dies drei damit, dass sie sowieso schon so viel bezahlen müssen (TP 11, 15) bzw. damit, dass man das Geld für die Pflege ja auch aus anderen Steuertöpfen bezahlen könnte (TP 13). Testperson 07 ist für eine Senkung des Beitrags, weil sie findet, dass in diesem Bereich stattdessen vermehrt privat vorgesorgt werden sollte: „Obwohl ich denke, dass man dafür sorgen sollte, dass das System leichter zugänglich ist und die Pfleger besser bezahlt werden sollten, finde ich trotzdem, dass man sich privat darum kümmern sollte.“ (TP 07).

    Insgesamt zeigt sich, dass nicht alle Testpersonen bei der Beantwortung gleichermaßen an den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil denken. Sechs Testpersonen denken bei der Beantwortung ausschließlich an entweder den Arbeitgeber- oder den Arbeitnehmeranteil, was sich in der Beurteilung der Frage niederschlägt. Wer an den Arbeitnehmeranteil denkt, spricht sich für das Gleichbleiben des Beitrags aus (TP 05, 18). Wer an den Arbeitgeberanteil denkt, findet dass dieser generell erhöht werden könnte (TP 17, 20) oder dass er entweder statt dem Arbeitnehmeranteil (TP 10) oder zumindest stärker als der Arbeitnehmeranteil (TP 16) steigen sollte.

    Abgesehen von einer Person verstehen alle Testpersonen unter „Brutto-Einkommen“ das individuelle Bruttoeinkommen:
    • „Also das, was im Vertrag steht, das Gehalt vor den ganzen Abzügen.“ (TP 06)
    • „Das, was sie ohne Abzüge bekommen.“ (TP 12)
    • „Das Einkommen vor Steuerabzug.“ (TP 14)
    • „Das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bzw. bei Selbstständigen das zu versteuernde Einkommen.“ (TP 18)
    Testperson 19 verbindet mit dem Begriff „Brutto-Einkommen“ das „Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit“.
  1. Thema der Frage: Politik/ Einstellungen, Bewertungen & Ideologien
  2. Konstrukt: Einstellung zur Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung