Fragetext:Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei
2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto-Einkommens bei kinderlosen
Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.
Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden?
Instruktionen:Bei dieser Frage können Sie nur eine Antwort geben.
Antwortkategorien
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollte…
Empfehlungen:Frage:
Aufgrund der Unklarheiten bezüglich der Finanzierung des Beitrags zur
gesetzlichen Pflegeversicherung, empfehlen wir, die Frage um eine zusätzliche
Erklärung zu ergänzen, in der verdeutlicht wird, dass es sich bei der Frage
um die Beurteilung des Gesamtbeitrags, also um die Finanzierung durch
Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt.
„Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto-
Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber
die Hälfte dieses Beitrags.
Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert
werden? Eine Veränderung des Beitrags bezieht sich immer auf den
Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil."
Alternativ wäre auch eine Anpassung analog zu Frage 11 denkbar:
„Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto-
Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber
die Hälfte dieses Beitrags.
Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert
werden?
Bedenken Sie dabei, dass höhere Ausgaben unter anderem auch über höhere
Sozialabgaben, also letztlich über Abzüge vom Gehalt, finanziert werden
müssen.“
Items belassen.
Eingesetzte kognitive Technik/en:General Probing, Specific Probing, Comprehension Probing
Befund zur Frage:Die Hälfte der Testpersonen gibt an, dass der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung „stark erhöht“
(n=2) oder „etwas erhöht“ werden sollte (n=8). Vier Testpersonen sind der Meinung, dass der
Beitrag „etwas gesenkt“ (n=3) oder „stark gesenkt“ (n=1) werden sollte. Insgesamt sechs Testpersonen
sprechen sich für einen gleich bleibenden Beitrag aus.
Dass der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gleich bleiben sollte, wird zum einen damit begründet,
dass er sich (für den Arbeitnehmer) momentan noch auf einem bezahlbaren Niveau befindet
(TP 12 ,18) und zum anderen damit, dass es sonst eine Entscheidung zwischen der Senkung von Leistungen
und dem Bezahlen eines höheren Beitrags wäre (TP 02, 08). Testperson 06 begründet ihre Antwort
damit, dass sie glaubt, dass sie selbst (privat) mehr vorsorgen sollte. Testperson 05 hat bei der
Beantwortung ausschließlich an den Arbeitnehmeranteil gedacht und dieser soll sich ihrer Meinung
nach nicht verändern: „Hier bin ich mir unklar, wessen Beitrag hier gemeint ist? Der Beitrag des Arbeitgebers
oder des Arbeitsnehmers? Ich finde, der Beitrag des Arbeitgebers sollte erhöht werden,
aber nicht der des Arbeitnehmers. Ich würde jetzt hier an den Beitrag des Arbeitnehmers denken und
dann würde ich sagen, der soll gleich bleiben. Aber das ist nicht klar.“ (TP 05).
Ähnlich argumentieren auch zwei Testpersonen (TP 17, 20), die bei der Beantwortung ausschließlich an
den Arbeitgeberanteil gedacht haben und sich deswegen dafür entschieden haben, dass der Beitrag
„erhöht“ werden sollte:
„Mir ist unklar, welche Anteile hier gemeint sind. Geht es um den Anteil der Arbeitnehmer
oder der Arbeitgeber? Ich finde, dass der Arbeitgeberanteil erhöht werden sollte.“ (TP 17)
„Ich interpretiere es jetzt mal so, dass die Arbeitgeber…[dass sich der Arbeitgeberanteil stark
erhöhen soll]. Weil der Arbeitgeber sowieso schon, in meinem Job ist das so, die Leute ausbeutet.
Und das auch oft auf die Gesundheit geht von den Menschen, die dort arbeiten.“ (TP
20)
Die übrigen acht Testpersonen, die sich für eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen haben, erklären
ihre Antwort damit, dass sie davon ausgehen, dass dann auch die Leistungen steigen (TP 04, 10, 14, 16,
19) und dass die Mehreinnahmen für die Bezahlung des Pflegepersonals genutzt werden könnten (TP
01, 03). Testperson 09 hält eine Erhöhung aufgrund der demographischen Entwicklung für notwendig:
„Wenn wir uns die derzeitigen Prognosen anschauen, auch mit der immer älter werdenden Bevölkerung,
dann sollte der Staat daran denken und vorsorgen. Da sollte man etwas erhöhen, nur etwas,
weil eine starke Erhöhung auch wieder gekoppelt ist mit Beitragserhöhung und das hat wieder Folgen
auf Einkommen und da muss man vorsichtig sein.“ (TP 09)
Von den vier Testpersonen, die angeben, dass der Beitrag gesenkt werden sollte, begründen dies drei
damit, dass sie sowieso schon so viel bezahlen müssen (TP 11, 15) bzw. damit, dass man das Geld für
die Pflege ja auch aus anderen Steuertöpfen bezahlen könnte (TP 13). Testperson 07 ist für eine Senkung
des Beitrags, weil sie findet, dass in diesem Bereich stattdessen vermehrt privat vorgesorgt werden
sollte: „Obwohl ich denke, dass man dafür sorgen sollte, dass das System leichter zugänglich ist
und die Pfleger besser bezahlt werden sollten, finde ich trotzdem, dass man sich privat darum kümmern
sollte.“ (TP 07).
Insgesamt zeigt sich, dass nicht alle Testpersonen bei der Beantwortung gleichermaßen an den Arbeitgeber-
und den Arbeitnehmeranteil denken. Sechs Testpersonen denken bei der Beantwortung ausschließlich
an entweder den Arbeitgeber- oder den Arbeitnehmeranteil, was sich in der Beurteilung der
Frage niederschlägt. Wer an den Arbeitnehmeranteil denkt, spricht sich für das Gleichbleiben des Beitrags
aus (TP 05, 18). Wer an den Arbeitgeberanteil denkt, findet dass dieser generell erhöht werden
könnte (TP 17, 20) oder dass er entweder statt dem Arbeitnehmeranteil (TP 10) oder zumindest stärker
als der Arbeitnehmeranteil (TP 16) steigen sollte.
Abgesehen von einer Person verstehen alle Testpersonen unter „Brutto-Einkommen“ das individuelle
Bruttoeinkommen:
„Also das, was im Vertrag steht, das Gehalt vor den ganzen Abzügen.“ (TP 06)
„Das, was sie ohne Abzüge bekommen.“ (TP 12)
„Das Einkommen vor Steuerabzug.“ (TP 14)
„Das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bzw. bei Selbstständigen das zu
versteuernde Einkommen.“ (TP 18)
Testperson 19 verbindet mit dem Begriff „Brutto-Einkommen“ das „Einkommen aus nichtselbstständiger
Arbeit“.
Thema der Frage:Politik/ Einstellungen, Bewertungen & Ideologien
Konstrukt:Einstellung zur Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung