German Internet Panel (GIP) Reforms Monitor 2014

Fragetext:

Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto-Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.
Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden?

Instruktionen:

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Antwortkategorien:

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollte…
stark erhöht werden
etwas erhöht werden
gleich bleiben
etwas gesenkt werden
stark gesenkt werden

Empfehlungen:

Frage:
Aufgrund der Unklarheiten bezüglich der Finanzierung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung, empfehlen wir, die Frage um eine zusätzliche Erklärung zu ergänzen, in der verdeutlicht wird, dass es sich bei der Frage um die Beurteilung des Gesamtbeitrags, also um die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt.

„Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto- Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.

Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden? Eine Veränderung des Beitrags bezieht sich immer auf den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil."

Alternativ wäre auch eine Anpassung analog zu Frage 11 denkbar:

„Seit dem 01. Januar 2013 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05% des Brutto-Einkommens (beziehungsweise 2,3% des Brutto- Einkommens bei kinderlosen Personen). Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrags.

Inwieweit sollte dieser Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung verändert werden?
Bedenken Sie dabei, dass höhere Ausgaben unter anderem auch über höhere Sozialabgaben, also letztlich über Abzüge vom Gehalt, finanziert werden müssen.“

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