Informationen zur Frage und Ziel der Testung:
Mit den Fragen 4 und 5 soll erfasst werden, wie häufig die Befragten in den letzten vier Wochen am Abend oder in der Nacht bzw. am Wochenende gearbeitet haben. Beide Fragen wurden nur Testpersonen gestellt, die angegeben hatten, derzeit erwerbstätig zu sein (N = 168).
Ziel der kognitiven Nachfragen war es herauszufinden, wie die Befragten beim Beantworten der Fragen vorgehen und ob es ihnen Schwierigkeiten bereitet, dass sich der Zeithorizont der Antwortkategorien zwischen den beiden Fragen unterscheidet (Frage 4: „pro Woche“, Frage 5: „in den letzten 4 Wochen“). Darüber hinaus sollte untersucht werden, ob die Befragten in Frage 4 tatsächlich nur Arbeitszeiten von mindestens zwei Stunden berücksichtigen. Zu guter Letzt sollte geprüft werden, wie die Testpersonen „Arbeit“ am Abend/in der Nacht definieren.
Befund:
Die Häufigkeitsverteilungen der beiden Fragen sind in den Tabellen 9 und 10 dargestellt. Alle Testpersonen beantworteten die beiden Fragen. Ein Drittel der Befragten gab an, in den letzten vier Wochen mindestens einmal pro Woche am Abend/in der Nacht gearbeitet zu haben (Frage 4).
Insgesamt vier Testpersonen gaben an, dass ihnen die Beantwortung der beiden Fragen „eher schwer“ gefallen sei. Sie begründeten dies damit, dass ihre Arbeitszeiten stark variierten und sie länger nachdenken mussten, um ihre Antworten zu ermitteln. Die Begründungen ihrer Antworten passten aber jeweils zu den von ihnen ausgewählten Antwortoptionen, was darauf hindeutet, dass die Schwierigkeiten der Testpersonen keinen negativen Einfluss auf die Qualität ihrer Antworten hatten.
Wie gehen die Befragten beim Beantworten von Frage 4 vor?
Die Testpersonen wurden zunächst gebeten, ihre Antworten auf Frage 4 näher zu erläutern. Alle Testpersonen, die die Frage mit „Nein“ beantwortet hatten, erläuterten auf Nachfrage, dass sie in den letzten vier Wochen nur tagsüber bzw. außerhalb der in der Frage genannten Uhrzeiten gearbeitet hätten (z.B. „Zwischen 6 und 17 Uhr“, TP182; „Montag bis Freitag von 7-15 Uhr“, TP353).
Auch die Erläuterungen der Testpersonen, die die Frage bejaht hatten, stimmten in den meisten Fällen mit den ausgewählten Antwortoptionen und mit dem in der Frage genannten Zeitraum (20 Uhr bis 5 Uhr) überein.
Die Antworten von drei Testpersonen deuten darauf hin, dass sie auch Tage mitgezählt haben, an denen sie weniger als zwei Stunden nach 20 Uhr und vor 5 Uhr gearbeitet hatten.
Wie definieren die Befragten „Arbeit am Abend/in der Nacht“ bzw. „Arbeit am Wochenende“?
Die Testpersonen zeigten ein recht homogenes Verständnis der beiden Begriffe und verstanden darunter alle Tätigkeiten, die im Rahmen einer bezahlten Arbeit durchgeführt werden. Als Beispiele für Tätigkeiten, die nicht als „Arbeit“ gelten würden, wurden Tätigkeiten im Haushalt oder in der Freizeit genannt.
Vereinzelt (n = 6) nannten die Testpersonen Berufe, in denen regelmäßig am Abend bzw. in der Nacht und am Wochenende (in Schicht) gearbeitet wird. Auf Basis der vorliegenden Daten lässt sich jedoch nicht feststellen, ob die Testpersonen diese Berufe nur beispielhaft nannten oder ob sie „Arbeit am Abend/in der Nacht“ und „Arbeit am Wochenende“ mit „Schichtarbeit“ gleichsetzten.