Informationen zur Frage und Ziel der Testung:
Frage 8 wurde nur Testpersonen gezeigt, die angegeben hatten, derzeit erwerbstätig zu sein
(
N = 192). Mit Frage 8 soll erfasst werden, ob die Befragten in den letzten vier Wochen mindestens
einen ganzen Arbeitstag im Homeoffice gearbeitet haben.
Ziel der kognitiven Nachfragen war es herauszufinden, wie die Testpersonen beim Beantworten der
Frage vorgehen und wie sie die Antwortoptionen „die berufliche Tätigkeit lässt dies (nicht) zu“ verstehen. Darüber hinaus sollte untersucht werden, was die Befragten unter einem „ganzen Arbeitstag“ verstehen und ob sie ausschließlich an Arbeitstage, die sie in Gänze im Homeoffice verbrachten,
denken, oder auch stundenweises Homeoffice zu ganzen Arbeitstagen aufsummieren.
Befund:
In Tabelle 8 ist die Häufigkeitsverteilung der Antworten auf Frage 8 dargestellt. Alle Testpersonen
beantworteten die Frage. Jeweils etwa 45 % der Testpersonen gaben an, in den letzten vier Wochen
mindestens einen ganzen Arbeitstag zu Hause gearbeitet zu haben bzw., dass ihre Arbeit dies nicht
zuließe. Die restlichen knapp 9 % antworteten, dass sie zwar zu Hause hätten arbeiten können, dies
in den letzten vier Wochen jedoch nicht getan hätten.
Was verstehen die Testpersonen unter „die berufliche Tätigkeit lässt dies (nicht) zu“?
Nach der Beantwortung von Frage 8 erhielten die Testpersonen zunächst eine Nachfrage dazu, wie
sie zu ihrer Antwort gekommen waren. Darüber hinaus wurden sie gebeten, ihren derzeit ausgeübten Beruf anzugeben, um zu überprüfen, ob dieser auch im Homeoffice ausgeübt werden kann oder
nicht.
Befragte, die angegeben hatten, in den letzten vier Wochen im Homeoffice gearbeitet zu haben,
nannten ausschließlich Berufe, die sich grundsätzlich für eine Tätigkeit im Homeoffice eignen (wie
z. B. Webdesigner, Buchhalter, Lektorin) und erläuterten, dass sie regelmäßig von zu Hause aus arbeiteten:
- "Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice.“ (TP655)
- „Ich arbeite regelmäßig 40 % zu Hause.“ (TP681)
- „Ich arbeite 10 Stunden pro Woche zu Hause.“ (TP700)
Die Mehrheit der Testpersonen, die angegeben hatten, dass ihre Tätigkeit kein Arbeiten im Homeoffice zulasse, arbeiteten in Berufen, die man nicht im Homeoffice ausüben kann:
- „Weil ich meine Arbeit vor Ort in der Produktionshalle erledigen muss.“ (TP677, Antwort: Anlagenfahrer)
- „Ich arbeite im Handwerk und kann das nicht zu Hause ausüben.“ (TP770, Antwort: Schlosser
auf einer Werft)
- „Ich bin Erzieherin in einer Kinderkrippe. Die Kinder lassen sich nicht von zuhause aus betreuen.“ (TP793)
- „Homeoffice ist nicht möglich, ich muss vor Ort sein.“ (TP885, Antwort: Biogasanlagenleiter)
Zwei Testpersonen interpretierten die Frage dahingehend, ob das Unternehmen bzw. der*die Vorgesetzte eine Arbeit im Homeoffice erlaube. Diese Testpersonen hätten eigentlich die Antwort
„Nein, obwohl meine berufliche Tätigkeit das zulassen würde“ auswählen müssen:
- „Ich würde gern einige Tage im Monat zu Hause arbeiten, aber das Unternehmen, in dem ich
arbeite, bietet das nicht an. Und es ist auch nicht gewollt, dass man von zu Hause aus arbeitet.“ (TP650, Antwort: Kaufmännischer Angestellter Buchhaltung)
- „Die Finanzverwaltung gibt uns nicht die Möglichkeit dazu auf meinem Dienstposten.“ (TP711,
Antwort: Finanzbeamter)
Von den Testpersonen, die angegeben hatten, nicht im Homeoffice gearbeitet zu haben, obwohl
ihre Tätigkeit dies grundsätzlich zulasse, hatte die Mehrheit die Frage wie intendiert interpretiert.
Diese Testpersonen erläuterten, dass sie entweder nicht von zu Hause aus arbeiten dürften oder es
nicht wollten:
- „Es ist möglich, aber meine Vorgesetzte hält nicht viel vom Homeoffice, daher darf meine Abteilung dies nicht.“ (TP727, Antwort: Verwaltungsfachwirt)
- „Ich dürfte an einigen Tagen Homeoffice machen, tue dies aber nicht.“ (TP1155, Antwort: Einkäufer)
Zwei Testpersonen, die in der Altenpflege beschäftigt sind, erläuterten, dass ihre Arbeit nicht von zu
Hause aus ausgeübt werden könne. Diese beiden Testpersonen hätten folglich die Antwortoption
„Nein, meine berufliche Tätigkeit lässt dies nicht zu“ auswählen müssen:
- „Ich bin Altenpflegerin im Altenheim.“ (TP712)
- „Weil es bei meiner Arbeit nicht geht, von daheim aus zu arbeiten.“ (TP825, Antwort: Alltags-Seniorenhilfe)
Was verstehen die Testpersonen unter einem „ganzen Arbeitstag“?
Abschließend wurden die Testpersonen gefragt, was sie in der Frage unter einem „ganzen Arbeitstag“ verstehen. Etwa ein Drittel der Befragten (32,9 %) bezog sich in seiner Antwort auf einen Arbeitstag am Stück:
- „Zum Beispiel von 8:00 bis 17:00 Uhr.“ (TP799)
- „Dass man einen Tag komplett von zuhause aus gearbeitet hat.“ (TP825)
- „Ein ganzer Tag bedeutet, von morgens bis abends zu Hause zu arbeiten.“ (TP970)
Die restlichen zwei Drittel der Befragten (67,1 %) bezogen sich in ihrer Antwort auf eine Zeitspanne,
die aufsummiert einem ganzen Arbeitstag entspricht. Die Antworten auf die kognitive Nachfrage lieferten keine Hinweise darauf, dass die Testpersonen hier Arbeitszeiten über mehrere Tage verteilt
aufsummierten und als einen Arbeitstag werteten. Je nach Art der Beschäftigung, nannten die Testpersonen eine unterschiedliche Stundenzahl, die einem ganzen Arbeitstag entspräche:
- „1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit.“ (TP646)
- „Einen Arbeitstag könnte man in Stunden beziffern. Verbringt man z. B. 8 Stunden im Homeoffice, ist das gleich ein Arbeitstag.“ (TP661)
- „Entweder 8 oder 6 Stunden, je nach Vereinbarung.“ (TP671)
- „Da ich Teilzeit angestellt bin, beträgt ein ganzer Arbeitstag bei mir vier Stunden.“ (TP795)