Informationen zur Frage und Ziel der Testung:
Mit Frage 10 soll der Beziehungsstatus von Befragten erfasst werden, die bei Frage 9 nach dem Familienstand nicht „verheiratet und mit Ehepartner zusammen (lebend)“ angegeben haben. Ziel des Pretests war es zu herauszufinden, wie der Begriff „Lebenspartner/in“ interpretiert wird und ob er beispielsweise im Sinne einer Einengung auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (miss-)verstanden wird. Darüber hinaus wurde untersucht, was die Gründe für „Weiß nicht“- und „Keine Angabe“-Antworten sind.
Befund:
42,4 % der Testpersonen gaben an, eine/n feste/n Lebenspartner/in zu haben. Zwei Testpersonen machten „Keine Angabe“.
Die kognitive Nachfrage zum Verständnis des Begriffs „feste/r Lebenspartner/in“ wurde den Testpersonen gestellt, die (zufällig) den Gruppen 2 und 4 zugeordnet wurden (
n = 128). Fast alle Testpersonen, die interpretierbare Antworten auf die Nachfrage gaben (98,0 %), verstanden darunter, eine feste Beziehung zu einer Person zu haben:
- „Ein Partner, mit dem ich eine feste Bindung auf unbestimmte Zeit eingegangen bin.“ (TP884)
- „Einen festen Freund haben. In einer festen Beziehung sein.“ (TP892)
Teilweise ergänzten die Testpersonen, dass die Partner in einer solchen Beziehung zusammenleben oder aber auch, dass ein gemeinsames Zusammenleben keine Voraussetzung für eine Partnerschaft sei:
- „Mit einem Partner zusammenleben.“ (TP942)
- „Jemanden, den man liebt und mit dem man zusammenlebt.“ (TP1010)
- „Einen vertrauten Menschen mit dem ich viel Alltag und Freizeit verbringe. Es ist dabei unerheblich, ob die Wohnung geteilt wird.“ (TP206)
Nur eine Testperson gab an, unter „feste/r Lebenspartner/in“ eine
„eingetragene Lebenspartnerschaft [oder] Ehe“ zu verstehen (TP1098).
Die beiden Testpersonen, die „Keine Angabe“ machten, begründeten dies damit, dass sie die Frage nicht beantworten wollten (
„Auch das ist meine ganz private Angelegenheit“, TP407) bzw., dass sie sich
„zurzeit in Trennung“ (TP363) befänden.